| 1. 1. Allgemeines
Für die Auswahl und Bewertung nach der Schalldämmung ist zu berücksichtigen, dass
- der am Ohr des Benutzers wirksame Beurteilungspegel unterhalb von 80 dB(A) liegt,
- die in der Praxis erzielte Schutzwirkung häufig durch unsachgemäße Benutzung geringer ist, als in den Labormessungen ermittelt,
- eine Überprotektion vermieden wird,
- eine Signalerkennung in ausreichendem Maße möglich ist.
- Ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) sind Arbeitnehmer verpflichtet, die vom Unternehmer bereitzustellenden Gehörschutzmittel zu benutzen
1. 2. Verfahren zur Auswahl
Die Schalldämmung von Gehörschützern ist in unterschiedlichem Maße frequenzabhängig. Die Auswahlverfahren berücksichtigen diese Frequenzabhängigkeit. Sie erfordern unterschiedliche Informationen über die betreffenden Lärmsituationen. Die Auswahlverfahren zur Ermittlung des beim Tragen des Gehörschützers am Ohr wirksamen Schalldruckpegels sind
- Oktavband-Methode,
- HML-Methode,
- HML-Check,
- SNR-Methode,
- Methode zur Beurteilung unter Berücksichtigung des Höchstwertes des nicht bewerteten Schalldruckpegels
Siehe DIN EN 458 "Gehörschützer; Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung".
Der HML-Check ist eine Kurzform der HML-Methode und wird in der betrieblichen Praxis am häufigsten angewendet. Er liefert im allgemeinen ausreichende Ergebnisse, wenn keine zusätzlichen Informationen zur Frequenzzusammensetzung zur Verfügung stehen.
2. HML-Check mit bekanntem H-, M- oder L-Wert
Unter Beachtung der Tabellen 1 und 2 (siehe unten) wird durch Hörprobe entschieden, ob das Arbeitsgeräusch als mittel- bis hochfrequent (LC LA £ 5 dB) oder tieffrequent (LC LA > 5 dB) einzustufen ist.
a) mittel- bis hochfrequentes Geräusch (Geräuschklasse HM)
L'A = LA M
b) tieffrequentes Geräusch (Geräuschklasse L)
L'A = LA L
Beispiel: Gehörschützer mit M = 19 dB und L = 13 dB
a) Schleifmaschine LA = 103 dB entspricht Geräuschklasse HM
L'A = LA M = 103 dB 19 dB = 84 dB
Der unter dem Gehörschützer wirksame Schalldruckpegel ist gerade noch mit "annehmbar" zu bewerten.
b) Kompressorenanlage LA = 100 dB entspricht Geräuschklasse L
L'A = LA L = 100 dB 13 dB = 87 dB
Der unter dem Gehörschützer wirksame Schalldruckpegel ist mit "unzureichend" zu bewerten. Der Gehörschützer kann nicht verwendet werden. Es muss ein Gehörschützer mit höherem L-Wert ausgewählt werden.
3. Anleitung für eine vereinfachte Auswahl mit HML-Werten
Etwa 85 % aller Geräusche am Arbeitsplatz sind mittel- bis hochfrequent (Geräuschklasse HM), d.h. Gehörschützer werden mit dem M-Wert ausgewählt. Mit Hilfe von Pegelklassen lässt sich für die Geräuschklasse HM ein vereinfachtes Verfahren mit nachstehender Tabelle durchführen.
Auswahl von Gehörschützern für Geräuschklasse HM nach Pegelklassen
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für Beurteilungspegel
LArd in dB
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Gehörschützer mit Schalldämmungswert M in dB
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85-89
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11-151
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90-94
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11-20
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95-99
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15-25
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100-104
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20-30
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105-109
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25-35
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110-114
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30-402
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Tabelle 1: Geräuschquellen der Geräuschklasse HM - mittel- bis hochfrequent mit LC - LA £ 5 dB
| Brennschneider |
Rollenrotations-Hochdruck-Pressen |
| Dragiertrommeln |
Rüttelformmaschinen |
| Druckluftdüsen |
Schlagschrauber |
| Elektro-Nagler |
Schleifmaschinen |
| Falzmaschinen |
Schmiedehämmer |
| Getränkeabfüllanlagen |
Spinnmaschinen |
| Gußputzarbeiten |
Strick- und Wirkmaschinen |
| Holzbearbeitungsmaschinen |
Trennschleifmaschinen |
| Honmaschinen |
Webmaschinen |
| Hydraulikpumpen |
Zentrifugen |
Tabelle 2: Geräuschquelle der Geräuschklasse L - überwiegend tieffrequent mit LC - LA > 5 dB
| Bagger |
Konverter-Anlagen |
| Elektro-Schmelzöfen |
Kupol-Öfen |
| Elektro-Umformersatz |
Metall-Druckgießmaschinen |
| Feuerungen |
Planierraupen |
| Hochofenanlagen |
Strahlanlagen |
| Kollergänge |
Verbrennungs-Öfen |
| Kompressor-Anlagen (Kolben) |
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1 M = 11 dB ist anhand der Mindestschalldämmungswerte nach DIN EN 352 Teile 1 und 2 berechnet. Nur 5 % der geprüften Gehörschützer, die derzeit auf dem deutschen Markt sind, haben M-Werte von 15 dB bis 16 dB. Alle anderen Gehörschützer haben höhere Dämmwerte. Zur Vermeidung einer Überprotektion in dieser Pegelklasse ist die Auswahl daher besonders kritisch. Im Zweifelsfall ist der Schutzwirkung der Vorrang vor der Vermeidung einer Überprotektion zu geben
2 Nur 10 % der Gehörschützer haben derzeit einen M-Wert von 30 dB und mehr. Ab LArd 110 dB ist daher eine besonders sorgfältige Auswahl zur Gewährleistung einer ausreichenden Schutzwirkung erforderlich.
* aus BGR 194 (alt ZH 1/705)
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