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Allgemeine Informationen "Schutzkleidung"


Gefährdungsanalyse:

Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzkleidung hat der Unternehmer eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, die insbesondere beinhaltet: Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen und persönliche Konstitution des Trägers.

Auswahl:

Bei der Auswahl von Schutzkleidung sind die Forderungen nach bestmöglichem Schutz einerseits und nach Tragekomfort andererseits abzuwägen. Dabei ist zu beachten, daß bei Chemikalienschutzanzügen deren Schutzwirkung auf die am Arbeitsplatz vorkommenden Chemikalien abgestimmt sein muß. Erst wenn diese ermittelt sind, können die geeigneten Chemikalienschutzanzüge ausgewählt werden.

Schutzkleidungsarten:

1. Schweißerschutzkleidung:

Diese Kleidung soll den Träger, z. B. beim Brennschneiden, Schweißen und verwandten Verfahren, gegen die Einwirkung von Metallspritzern, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und gegen Ultraviolett-Strahlung schützen. Materialien zur Herstellung von Schweißerschutzanzügen sind vorrangig flammhemmend ausgerüstete Baumwolle, hitzebeständiges Leder und Gewebe aus Spezialfasern. Einsatz findet diese Kleidung vor allem im Maschinen-, Anlagen-, Metall- und Schiffsbau.

2. Warnschutzkleidung:

Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung, die Personen, die auf öffentlichen Straßen im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Arbeiten durchführen, tragen müssen. Eingesetzt wird sie deshalb im Hoch- und Tiefbau, im Straßenbau und bei Montagetätigkeiten. Sie dient dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung ­ auch bei Dunkelheit ­ frühzeitig erkennbar zu machen. Sie muß rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein. Da die Reflexstreifen nur bei Dunkelheit wirksam werden, ist für Tageslicht eine entsprechende Warnfarbe für die Warnkleidung vorgesehen.

3. Flammschutzkleidung:

Schutzanzüge gegen Kontakt mit Flammen bestehen aus einem Material, das bei einer kurzzeitigen Flammeneinwirkung nicht entflammt und das in Verbindung mit der Konstruktion der Anzüge eine Tragedauer von mindestens einer Arbeitsschicht ohne Unterbrechung erlaubt. Diese Eigenschaft kann mit flammhemmend ausgerüsteten Textilien oder mit Textilien aus Spezialfasern, die keiner Ausrüstung bedürfen, erreicht werden. Einsatzbereiche sind vor allem Gießereien und Metallbau.

4. Wetterchutzkleidung:

Diese Schutzkleidung soll den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis - 5 °C schützen. Sie wird insbesondere bei Außenarbeiten, unabhängig von der einzelnen Branche, eingesetzt. Die Kleidung muß so ausgeführt sein, daß sie den Thermoregulierungsprozeß des menschlichen Körpers unterstützt. Dazu gehört eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit. Für Wetterschutzkleidung werden i.d.R. mehrschichtiges Laminat mit spezieller Membran bzw. mikroporös beschichtetes textiles Flächengebilde eingesetzt, die einen niedrigen Wasserdampfdurchgangswiderstand besitzen, so daß sie den Wasserdampf vom Körper (z. B. Schweiß), passieren lassen, aber das Wasser von außen (z. B. Regen), abhalten.

5. Chemieschutzkleidung:

Chemikalienschutzanzüge für leichte Beanspruchung können ohne zusätzliche Maßnahmen wie Fremdbelüftung während einer ganzen Arbeitsschicht getragen werden. Sie schützen den Träger bei gelegentlichem Kontakt mit giftigen, ätzenden oder reizenden Flüssigkeiten geringer Menge (Tropfen, Spritzer), jedoch nur für eine begrenzte Zeitspanne. Beim Umgang mit geringen Mengen weniger gefährlicher Stoffe können auch Schutzschürzen oder Kittel in Verbindung mit geeignetem Hand-, Fuß- und Gesichtsschutz verwendet werden. Eingesetzt wird diese Schutzkleidung in der Chemie- und petrochemischen Industrie sowie bei allen Tätigkeiten, bei denen mit Chemikalien gearbeitet wird.

Typisierung von Chemikalienschutzanzügen (Kategorie III):

  • Typ 1 - gasdicht

  • Typ 2 - nicht gasdicht

  • Typ 3 - flüssigkeitsdicht

  • Typ 4 - sprühdicht

  • Typ 5 - partikeldicht

  • Typ 6 - begrenzt spritzdicht


Schutzkleidung finden Sie im Sortiment "Persönliche Schutzausrüstung,
Bekleidung"
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