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EN 149:2001 Atemschutzgeräte, Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung



Im Oktober 2001 ist die EN 149:2001 veröffentlicht worden und hat die EN 149:1991 abgelöst. Die EN 149:2001 ist ab sofort bindend für alle neuen Prüfungen.


Gültigkeit der EN 149:1991:

Masken die noch nach der alten Norm (EN 149:1991) zertifiziert sind, sind noch zulässig, wenn in der Geräteklasse die Bezeichnung "S" (Solid = feste Partikel) auftaucht. Diese Produkte sind durch die Kennzeichnung EN 149 zu erkennen (ohne Jahrgang).


Informationen zur EN 149:2001:

Klassen:

Die EN 149:2001 unterscheidet nur noch nach 3 Produkt-Klassen:

  • FFP1
  • FFP2
  • FFP3

Alle Masken müssen jetzt sowohl die Anforderungen nach festen (alte Kennzeichnung S = solid) als auch nach flüssigen (L = liquid) Aerosolen erfüllen. Die Prüfungen werden mit Natriumchlorid (feste Aerosole) und mit Paraffinöl (flüssige Aerosole) durchgeführt.

Die EN 149:1991 unterschied nach 5 Klassen: FFP1, FFP2S, FFP2SL, FFPP3, FFP3SL. Die Unterscheidung zwischen S und L entfällt ab sofort, da diese beiden Klassen zusammengelegt worden sind.


Kennzeichnung:

Die nach EN 149:2001 getesteten Produkte müssen mit der Nummer der Norm und dem Jahr der Veröffentlichung dieser Norm gekennzeichnet sein: EN 149:2001.

Der Hersteller muss auf der Verpackung die empfohlenen Lagerbedingungen (Temperatur und Feuchte) erwähnen.


Prüfungen:

Mit Erscheinen der EN 149:2001 dürfen alle neuen Prüfungen von partikelfiltrierenden Halbmasken nur nach dieser Ausgabe durchgeführt werden.


Halbmasken finden Sie im Sortiment "Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung".


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