|
Am 1. März 2007 trat in der VR China die Verwaltungssatzung "Measures for Administration of the Pollution Control of Electronic Information Products", kurz "Measures" oder "China RoHS" genannt, in Kraft.
Die China RoHS dient der Kontrolle und Reduzierung von Umwelt-
verschmutzungen, die durch
- Herstellung
- Verkauf
- Import
von Elektronischen- Informations- Produkten (EIP) innerhalb der VR China entstehen können. Für den Export produzierte EIP werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Anwendungsbereich erstreckt sich per Definition auf die Produktkategorien:
- Radargeräte
- Telekommunikationsgeräte
- Geräte für Funk und Fernsehen
- Computer (IT-Geräte)
- Haushaltsgeräte (im Sinne von privat genutzten Geräten: Fernseher, Kameras, Videorekorder, CD-Player, Radios)
- elektronische Messinstrumente
- Geräte für spez. Zwecke (Produktionsanlagen, z.B. für Halbleiterherstellung, Leiterplattenherstellung, LCD-Fertigung, ...)
- elektronische Bauteile und Baugruppen
- Produkte für bestimmte Anwendungen (wie medizinische Geräte)
- Verbrauchsmaterialien
Vepackungen werden ausdrücklich in die Verordnung mit einbezogen. Ebenso werden Design, Produktion und Zulieferer zu einer Reduktion der toxischen oder gefährlichen Inhaltsstoffe verpflichtet.
In der ersten Phase der Umsetzung des Gesetzes müssen diese
EI-Produkte ab dem 1.März 2007 gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung soll Auskunft geben über
- den Namen und den Gehalt von toxischen oder gefährlichen Inhaltsstoffen
- den Zeitraum, für den eine Emission dieser Stoffe in die Umwelt ausge-schlossen werden kann.
Die toxischen oder gefährlichen Inhaltsstoffe entsprechen ebenfalls per Definition den Substanzen (Pb, Hg, Cd, CrVI, PBB, PBDE ohne Deca-PBDE), wie sie in der EU- RoHS benannt werden, plus andere, noch zu definierende gefährliche Stoffe.
Schadstofffreie Produkte können mit folgendem Logo gekennzeichnet werden:
|