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Themen des Monats


1. Nichtraucherschutz im Unternehmen

Ein aktuelles Thema für alle Betriebe!

Es ist wichtig Nichtraucherbereiche deutlich nicht nur aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor Unfällen, sondern auch für Nichtraucher zu kennzeichnen.

Verbotsschild Rauchen verboten

Es ist vieles klar geregelt: nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist deutschlandweit der Unternehmer verpflichtet Maßnahmen zutreffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam geschützt sind.

Die ArbStättV ist deutschlandweit Gesetz und wird von den Berufsgenossenschaften durchgesetzt!

Sorgen Sie vor, kennzeichnen Sie jetzt Ihre Nichtraucherbereiche im Unternehmen!


Rauchen verboten-Schilder finden Sie in unserem Onlineshop unter "Verbotsschilder".



2. CHINA RoHS


Am 1. März 2007 trat in der VR China die Verwaltungssatzung "Measures for Administration of the Pollution Control of Electronic Information Products", kurz "Measures" oder "China RoHS" genannt, in Kraft.

Die China RoHS dient der Kontrolle und Reduzierung von Umwelt-
verschmutzungen, die durch

  • Herstellung
  • Verkauf
  • Import

von Elektronischen- Informations- Produkten (EIP) innerhalb der VR China entstehen können. Für den Export produzierte EIP werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Anwendungsbereich erstreckt sich per Definition auf die Produktkategorien:

  • Radargeräte
  • Telekommunikationsgeräte
  • Geräte für Funk und Fernsehen
  • Computer (IT-Geräte)
  • Haushaltsgeräte (im Sinne von privat genutzten Geräten: Fernseher, Kameras, Videorekorder, CD-Player, Radios)
  • elektronische Messinstrumente
  • Geräte für spez. Zwecke (Produktionsanlagen, z.B. für Halbleiterherstellung, Leiterplattenherstellung, LCD-Fertigung, ...)
  • elektronische Bauteile und Baugruppen
  • Produkte für bestimmte Anwendungen (wie medizinische Geräte)
  • Verbrauchsmaterialien

Vepackungen werden ausdrücklich in die Verordnung mit einbezogen. Ebenso werden Design, Produktion und Zulieferer zu einer Reduktion der toxischen oder gefährlichen Inhaltsstoffe verpflichtet.


In der ersten Phase der Umsetzung des Gesetzes müssen diese
EI-Produkte ab dem 1.März 2007 gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung soll Auskunft geben über

  • den Namen und den Gehalt von toxischen oder gefährlichen Inhaltsstoffen
  • den Zeitraum, für den eine Emission dieser Stoffe in die Umwelt ausge-schlossen werden kann.

Die toxischen oder gefährlichen Inhaltsstoffe entsprechen ebenfalls per Definition den Substanzen (Pb, Hg, Cd, CrVI, PBB, PBDE ohne Deca-PBDE), wie sie in der EU- RoHS benannt werden, plus andere, noch zu definierende gefährliche Stoffe.

Schadstofffreie Produkte können mit folgendem Logo gekennzeichnet werden:

Online und telefonisch unter 0531/318-318 bestellbar:

Ø 10 mm, Art.-Nr. 170747

Ø 16 mm, Art.-Nr. 170748



EIPs mit gefährlichenStoffen müssen deutlich sichtbar und dauerhaft mit einem der folgenden Logos gekennzeichnet werden.

Online und telefonisch unter 0531/318-318 bestellbar:

Ø 10 mm, Art.-Nr. 170749

Ø 16 mm, Art.-Nr. 170750


Nur telefonisch unter 0531/318-318 bestellbar:

Ø 10 mm, Art.-Nr. 170751

Ø 16 mm, Art.-Nr. 170752


Nur telefonisch unter 0531/318-318 bestellbar:

Ø 10 mm, Art.-Nr. 170752 mit Zahl nach Wunsch

Ø 10 mm, Art.-Nr. 170752 mit Zahl nach Wunsch


Die Nummer in der Mitte gibt die Environmental Friendly Use Period of EIP (EFUP) in Jahren an (auch Environmental Protection Use Period). Das ist der Zeitraum, in dem keine Gefahr des Austretens der gefährlichen Stoffe aus dem Produkt bei bestimmungsgemäßer Nutzung besteht (risikofreie Nutzungsdauer). Die Prinzipien für die Festlegung der EFUP werden im Standard General Rule of Environment-friendly Use Period of EIPs aufgeführt, der bisher aber nur als Entwurf vorliegt.

In den Produktunterlagen ist in einer beigefügten Tabelle anzugeben, welche gefährlichen Stoffe enthalten sind und in welchem Bauelement sie sich befinden. Für die Kennzeichnung der Verpa-ckung gilt der schon bekannte Standard GB 18455-2001 Packaging Recycling Mark.


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