Newsletter bestellen | Daten ändern | Abbestellen | Impressum | Archiv | Online-Shop
Schwerpunktthema:
Lang nachleuchtende Schilder und Markierungen
Regelmäßige Informationen:
Kroschke
Newsletter
1-2006
Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Gefahr müssen Sie von Ihrem Arbeitsplatz schnell in sichere Bereiche finden können.

Aber wie orientieren Sie sich, wenn bei einem Stromausfall oder Brand die Beleuchtung versagt?

Dann sind lang nachleuchtende Schilder und Markierungen Ihre Wegweiser. Sie wirken bei plötzlicher Dunkelheit wie eine Notbeleuchtung und das ganz ohne Strom.

Wir informieren Sie in diesem Newsletter, wann Sie solche lang nachleuchtenden Schilder und Markierungen einsetzen müssen, erläutern Ihnen die wichtigsten Fachbegriffe und machen Sie mit der dazugehörigen Produktnorm vertraut.

Schwerpunktthema
Lang nachleuchtende Schilder und Markierungen


Rettungszeichen "Notausgang"
Brandschutzzeichen "Feuerlöscher"

1. Wann muss ich sie einsetzen?

Auf die Frage, wann Sie lang nachleuchtende Schilder und Markierungen einsetzen müssen, gibt es drei Antworten:

  • Pflichten
  • Empfehlungen
  • Unser Tipp


1.1. Pflichten

Seit dem 1.4.2005 müssen bei Ihnen, falls Sie keine Sicherheitsbeleuchtung besitzen, Rettungs- und Brandschutzzeichen aus lang nachleuchtenden Materialien eingesetzt werden.

Hier der entsprechende Auszug aus der BGV A8:

§ 10. (3) Ist auf Grund anderer Rechtsvorschriften eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben.

§ 22. (2) ...gilt § 10 Abs. 3 für eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz...ab 1.April 2005.



1.2. Empfehlungen


Für zwei weitere Einsatzbereiche werden lang nachleuchtende Schilder und Markierungen ausdrücklich empfohlen:
  • Fahrwegmarkierungen
  • Flucht- und Rettungspläne

Hier die entsprechenden Auszüge aus der Durchführungsanweisung (DA) zur BGV A8
(die sich jeweils auf die BGV A8 beziehen):

Zu § 13. Eine Verwendung von lang nachleuchtenden Produkten für die Markierung von Fahrwegen hat den Vorteil, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheitsaussage für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten bleibt.

Zu § 18. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen z.B. durch Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien erreicht werden.



1.3. Unser Tipp


Türhinweis "Drücken"/"Ziehen"

Nun noch ein Tipp:

Gemäß Anhang 1.7.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen durchsichtige Türen in Augenhöhe gekennzeichnet werden.

Im Dunkeln sind Türen aus durchsichtigem Glas oder Kunststoff sogar noch schlechter als bei Beleuchtung zu erkennen:

Kennzeichnen Sie sie deshalb am besten gleich mit lang nachleuchtenden Türhinweisen!


Zur Inhaltsübersicht


2. Die wichtigsten Begriffe

Die besondere Eigenschaft lang nachleuchtender Produkte ist ihr Nachleuchteffekt.

Zur Beschreibung dieses Effekts werden eine Reihe von Fachbegriffen gebraucht. Die wichtigsten haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt und erläutert.


Lang nachleuchtende Pigmente

Das Geheimnis lang nachleuchtender Schilder und Markierungen sind die speziellen Pigmente, mit denen sie hergestellt werden.

Diese Pigmente sind fähig, die Energie des Umgebungslichtes zu speichern und über einen längeren Zeitraum als Nachleuchten wieder abzugeben.

Es gibt verschiedene Pigmentarten von unterschiedlicher Nachleuchtqualität.


Anregung

Wirkt eine Lichtquelle auf lang nachleuchtende Pigmente ein und diese laden sich mit Energie auf, wird dies als Anregung bezeichnet.

Beleuchtungsstärke

Über das Ausmaß des Nachleuchtens entscheidet - neben der Pigmentqualität - die Art und Dauer der Beleuchtung.

Ob die Beleuchtungsstärke am Ort der Anwendung ausreicht, muss gemäß DIN 67510-2 mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät (auch Luxmeter genannt) gemessen werden.


Leuchtdichte

Die Leuchtdichte gibt die Lichtstärke einer Lichtquelle bezogen auf ihre gesehene Fläche an und ist für den Menschen die wahrnehmbare Größe des Helligkeiteindrucks.

Sie wird in Millicandela pro Quadratmeter (mcd/m2) angegeben.


Mindestleuchtdichte

In der DIN 67510-1 ist geregelt, welche Leuchtdichte das Nachleuchten lang nachleuchtender Produkte mindestens besitzen muss.

Abklingen

Wird ein lang nachleuchtendes Produkt nicht weiter beleuchtet, vermindert sich nach und nach die Helligkeit seines Nachleuchtens. Dies wird als Abklingen bezeichnet.

Abklingdauer

Die Zeit zwischen dem Beenden der Beleuchtung und bis sich das Nachleuchten auf einen bestimmten Grenzwert vermindert hat, wird Abklingdauer genannt.

Den Grenzwert der Abklingdauer gibt die DIN 67510-1 vor.

Zur Inhaltsübersicht


3. Die Norm: DIN 67510

Lang nachleuchtende Pigmente und Produkte müssen der DIN 67510 entsprechen.

Die Norm untergliedert sich in vier Teile:

  • DIN 67510-1
    • wendet sich an die Hersteller
    • regelt den Nachleuchteffekt und die Produktkennzeichnung

  • DIN 67510-2
    • wendet sich an den Anbringer vor Ort
    • regelt Messungen am Anbringungsort

  • DIN 67510-3 und DIN 67510-4
    • machen Vorgaben für Sicherheitsleitsysteme und zu lang nachleuchtenden Produkten für solche Sicherheitsleitsysteme

DIN 67510-1

Die DIN 67510-1 wendet sich zwar eigentlich an Hersteller, aber ihre Vorgaben zum Nachleuchteffekt und zur Produktkennzeichnung sind auch für Sie als Verbraucher nützlich zu wissen:
  • Prüfen Sie bei der Auswahl lang nachleuchtender Schilder und Markierungen, ob und um wieviel ein angebotenes Produkt über den Mindestvorgaben der Norm liegt.

  • Verstehen Sie besser, was die Produktangaben zu Leuchtdichte und Abklingdauer bedeuten.

Lang nachleuchtende Pigmente und Produkte müssen nach Beenden der Anregung mindestens
  • länger als 30 Minuten
  • mit einer Leuchtdichte von 3 mcd/m2

nachleuchten.


Die Abklingdauer wird bestimmt

  • vom Beenden der Anregung
  • bis zum Absinken der Leuchtdichte auf
    0,3 mcd/m2

Dieser Grenzwert der Abklingdauer liegt unterhalb der Sichtbarkeitsgrenze, selbst bei ans Dunkle angepassten Augen.


Bei der Kennzeichnung von lang nachleuchtenden Produkten muss der Hersteller angeben:

  • die Leuchtdichte in mdc/m2,

    und zwar 10 und 60 Minuten nach Beendigung der Anregung

  • die Abklingdauer in Minuten

  • die Farbe bei Anregung

  • die Farbe des Nachleuchtens

  • die Nummer der Norm


Ein Beispiel (Farben dienen nur der Erläuterung):
20/2,8 - 340 - W - K/DIN 67510-1

Diese Produktkennzeichnung bedeutet:

20/2,8

Die Leuchtdichte beträgt 10 Minuten nach Beenden der Anregung 20 mdc/m2, 60 Minuten danach 2,8 mdc/m2.

340

Die Abklingdauer beträgt 340 Minuten.

W

Die Farbe bei Anregung ist Weiß.

K

Die Farbe des Nachleuchtens ist Gelbgrün (K).

Anmerkung:
Die DIN 67510 verwendet als Farbschlüssel: A=Gelb, B=Orange, C=Rot, D=Rotpurpur, E=Blaupurpur, F=Blau, G=Blaugrün, K=Gelbgrün, W=Weiß (Weißbereich 1), EW=Weiß (Weißbereich 2)



DIN 67510-2


Entsprechend der Raumbeleuchtung am Ort der Anbringung brauchen Sie Schilder und Markierungen von unterschiedlicher Nachleuchtqualität.

Deshalb sollten Sie am Anbringungsort einige Messungen zur Nachleuchtwirkung vornehmen bzw. vornehmen lassen.

Die DIN 67510-2 beschreibt diese Messungen und macht Vorgaben zum Messgerät.

Am Anbringungsort von lang nachleuchtenden Produkten sind zu messen:

  • Beleuchtungsstärke
  • Leuchtdichte


Als Erstes ist die Beleuchtungsstärke zu messen:

  • Vor der Messung müssen Sie mindestens 15 Minuten die übliche Raumbeleuchtung betreiben.

  • Bei der Messung halten Sie den Messkopf des Messgerätes wie folgt:
    • vor das lang nachleuchtende Schild
    • dabei parallel zu dessen Oberfläche

  • Merken Sie sich die Messstelle. Genau hier müssen Sie später auch die Leuchtdichte messen.

Als Zweites folgt das Messen der Leuchtdichte:

  • Zwischen den Messungen von Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte müssen Sie 5 Minuten die übliche Raumbeleuchtung betreiben.

  • Vor der Messung wählen Sie
    • die Messentfernung
    • den Öffnungswinkel des Messkopfes

      für eine Messfläche von 35-50 mm aus.

  • Zum Start der Messung schalten Sie die Raumbeleuchtung aus.

  • Messen Sie nun nach 10, 30 und 60 Minuten.


Zum Schluß bleibt noch ein Messprotokoll zu schreiben.

Nutzen Sie hierfür einfach das in der Norm enthaltende Formblatt.



DIN 67510-3
DIN 67510-4


In ihrem dritten und vierten Teil behandelt die Norm unter anderem bodennahe Sicherheitsleitsysteme.

Solche Sicherheitsleitsysteme kombinieren bodennah angebrachte lang nachleuchtende Leitmarkierungen, Schilder und Kennzeichnungen.

Mit dieser vollständigen Kennzeichnung des Fluchtweges sorgen Sie für die bestmögliche Orientierung in Gefahrensituationen.

Weitere Informationen zu Sicherheitsleitsystemen und ob Sie ein solches brauchen, finden Sie in der BGR 216 - Optische Sicherheitsleitsysteme.

Oder rufen Sie uns an und lassen Sie sich über Sicherheitsleitsysteme beraten: Tel. 0531/318-318.

Zur Inhaltsübersicht

Regelmäßige Informationen, Arbeitsschutz
Arbeitsschutz:
Neue Technische Regeln, Richtlinien, Online-Informationen

1. Chemische und biologische Gefahrstoffe

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe

Der staatliche Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) in neuer Fassung herausgegeben:

Geändert wurde außerdem die TRGS 901 - Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz.


Änderung der EG-Zubereitungsrichtlinie

Gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen Zubereitungen, d.h. aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Gemische oder Lösungen, auf ihre Gefährlichkeit hin eingestuft und entsprechend verpackt und gekennzeichnet werden.

Einzelheiten hierzu regelt die EG-Richtlinie 1999/45/EWG.

Diese Richtlinie wurde nun durch die EG-Richtlinie 2006/8/EG geändert:

Konnte es bisher bei unterschiedlicher Einstufung der verschiedenen Stoffe zu widersprüchlichen Aussagen kommen, so soll die Zubereitung jetzt lediglich in die höhere Kategorie eingestuft und entsprechend gekennzeichnet werden.



Warnzeichen: Biogefährdung

PDF-Broschüre: Biostoffliste 2005

Die Biostoffliste der Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) gibt Ihnen einen Überblick über das Sachgebiet der biologischen Arbeitsstoffe.

Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, die Infektionen und Allergien auslösen können sowie giftig wirken können.

Gehen Sie bei Ihrer Tätigkeit gezielt oder nicht gezielt mit biologischen Arbeitsstoffen um, so ist der Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.

Für diese Gefährdungsbeurteilung bietet Ihnen die Biostoffliste ausführliche Informationen und Handlungshilfen.


Übrigens...

Einen guten Überblick über das Thema Gefahrstoff-Kennzeichnung bietet die PDF-Broschüre "Gefahrstoffe. Kennzeichnung - kein Problem!? Richtig kennzeichnen bringt
Freu(n)de"
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).


2. Maschinen, Anlagen

Änderung der EG-Outdoor-Richtlinie

Seit 2002 regelt die EG-Richtlinie 2000/14/EG die Grenzen für Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. Betroffen sind vor allem Baumaschinen.

Mit der EG-Richtlinie 2005/88/EG wird nun die Umsetzungsfrist für bestimmte Lärmgrenzwerte der sogenannten Stufe II verlängert.

Weitere Informationen finden Sie auf zwei Seiten der Website des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVGB):

Neues zur Maschinenrichtlinie

Seit 2001 wird die EG-Maschinenrichtlinie 95/16/EG überarbeitet. Die neue Richtlinie soll ein hohes Maß an Schutz in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Verbraucherschutz gewährleisten.

Nun steht das Gesetzgebungsverfahren kurz vor seinem Abschluss:

  • Am 10.11.2005 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union den erarbeiteten Gesetzestext als sogenannten Gemeinsamen Standpunkt

  • Am 15.12.2005 hat das Europäische Parlament seine Stellungnahme mit einigen Änderungen abgegeben.

  • Es fehlen nun noch die Verabschiedung auf europäischer Ebene (wohl Anfang 2006) und die Umsetzung in nationales Recht (innerhalb von 24 Monaten). Anschließend beginnt eine 18-monatige Übergangsfrist.

Zwar wird die neue Maschinenrichtlinie damit wohl erst Mitte 2009 verbindlich, aber da der Gesetzestext praktisch fertig vorliegt, sollten sich Maschinenhersteller und alle, die Neuanschaffungen planen, am besten schon jetzt informieren.

Weitere Informationen:

3. Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt ihr Veranstaltungsangebot für 2006 in einem umfangreichen PDF-Katalog vor:

Aus-, Fort- und Weiterbildung: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2006

Zur Inhaltsübersicht

Regelmäßige Informationen
Kroschke: Neue Produkte

Im Folgenden möchten wir Sie auf Neuheiten und Änderungen in unserem Produktsortiment hinweisen.


Schlüsselkästen und -schränke

Wir haben unser Angebot an Betriebsausstattung um eine neue Produktgruppe mit Schlüsselkästen und -schränken erweitert.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Hauptkatalog 2006, Seite 589.
(Katalog anfordern).



Warn- und Schutzprofil

Warn- und Schutzprofil Typ H

Dieses Warn- und Schutzprofil schützt bei rechtwinkligen Ecken. Es dient als Knautschzone und auffällige Warnmarkierung.

Im Unterschied zum weiterhin lieferbaren Typ E ist der neue Typ H breiter und dicker:

. Außen-
breite
Innen-
breite
Dicke .
Typ H
NEU
45 mm 35 mm 10 mm Zum Shop
Typ E 26 mm 19 mm 7 mm Zum Shop

Weitere Informationen finden Sie im Hauptkatalog 2006, Seite 443.



Prüfplaketten

Eine kleine Auswahl unserer neuen Prüfplaketten für bestimmte Einsatzbereiche:

Einjahresprüfplakette
Geprüft gemäß
NEU
Zur Prüfung von Maschinen und
Geräten nach bestimmten
Vorschriften.

Sie erkennen sofort, nach
welcher Vorschrift zu welchem
Zeitpunkt geprüft wurde.

Zum Shop
Mehrjahresprüfplakette
Geprüft von..., am ..., K1/K2)
NEU
Zur Prüfung und Kennzeichnung
ortsveränderlicher elektrischer
Geräte mit unterschiedlichen
Einsatzbereichen:
  • K1: Für die Nutzung
    in Innenräumen, mit Ein-
    schränkung im Freien

  • K2: Für die Nutzung
    in Innenräumen und im
    Freien

gemäß BGI 600.

Sie erkennen sofort, von wem
und wann geprüft wurde sowie
wo das Gerät einsetzbar ist.

Zum Shop
Mehrjahresprüfplakette
BGR 500
NEU
Zur Prüfung von u.a.:
  • Lastenaufnahme-
    Einrichtungen

  • Hebebühnen

  • Maschinen der
    Metallbearbeitung

  • Nahrungsmittel
    -maschinen

gemäß BGR 500.

Sie erkennen sofort, von wem
und wann geprüft wurde.

Zum Shop

Weitere Informationen finden Sie im Hauptkatalog 2006, Seite 19
(Katalog anfordern).


Bodenmarkierungsfarbe "Traffic"

In der Bodenmarkierungsfarbe "Traffic" wurde der Inhaltsstoff Toluol entfernt.

Die nachfolgende Gegenüberstellung zeigt Ihnen diese und alle weiteren Änderungen auf einen Blick:

. "Traffic" bisher
"Traffic"
NEU
Inhaltsstoff Toluol ja nein
Sprühkopf grün weiß,
veränderte technische Ausführung
Kappe mit Öffnung oben Geschlossen
(vermeidet unabsichtliches Sprühen)
Strichbreite 4 bis 10 cm 3 bis 15 cm
Staubtrocken 20 min. 30 min.
Farbtöne - leichte Abweichung
zu den bisherigen Farbtönen möglich
beste
Verarbeitungs-
temperatur
> +3 0C 10 bis 32 0C
Farboberfläche matt leicht glänzend
. . Zum Shop

Lesen Sie auch unsere PDF-Information zur Produktänderung. Weitere Informationen zu Tuluol finden Sie bei wikipedia.de.

Zur Inhaltsübersicht


Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Fragen oder Rückmeldungen: newsletter@kroschke.com


Impressum

Kroschke sign-international GmbH
Daimlerstraße 20
38112 Braunschweig
Telefon: 0531/318-318
Fax: 0531/318-151
www.kroschke.com

Geschäftsführer:
Klaus Kroschke, Rolf Maaß

Registergericht:
Amtsgericht Braunschweig HRB 3305

USt.-ID-Nr.:
DE 811128225