Schwerpunktthema:
Gefahrstoffe
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Kroschke
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Nr.2. 2003

Sehr geehrter Kunde,
sehr geehrter Interessent,

selbst wenn Sie nicht direkt mit Gefahrstoffen umgehen müssen, kommen Sie doch an fast jedem Arbeitsplatz vor. Darum können Sie Schaden verhindern, wenn Sie sich informieren und anderen Auskunft geben können:

Es liegt eine neue Gefahrstoffverordnung im Entwurf vor. Im Oktober findet die Europäische Woche mit dem Thema Gefahrstoffe statt. Und wir zeigen Ihnen einen guten Weg zu verständlichen Informationen über Gefahrstoffe.

Schwerpunktthema "Gefahrstoffe"
Der Entwurf der neuen Gefahrstoffverordnung

Zur Umsetzung der EG-Gefahrstoff-Richtlinie 98/24/EG und anderer EG-Richtlinien liegt nun ein Entwurf für eine neue Gefahrstoffverordnung vor.

Am 30.Juni lief die Frist für schriftliche Stellungnahmen ab, Anhörungen werden folgen.

Was regelt der Entwurf?

  • Das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen.
  • Den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe.

Für wen ist der Entwurf interessant?

  • Für Hersteller, Einführer und erneute Inverkehrbringer gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
  • Für Arbeitgeber.
  • Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • Für Beschäftigte.
  • Für Ärzte, die für arbeitsmedizinische Vorsorge zuständig sind.

Übersicht: Welche Änderungen gibt es im Entwurf?

Die wesentlichen Änderungen im Entwurf für eine neue Gefahrstoffverordnung betreffen...

  1. ...die Beurteilung der Gefährdung durch Gefahrstoffe mehr...
  2. ...Schutzmaßnahmen mehr...
  3. ...die Information der Beschäftigten mehr...
  4. ...die arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 13+14 des Entwurfs)

Neu ist außerdem ein Anhang mit Bestimmungen zu Schutzmaßnahmen bei Staub-Expositionen (Anhang III Nr.2 des Entwurfs).

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Die Änderungen des Entwurfs im Einzelnen:

1. Beurteilung der Gefährdung durch Gefahrstoffe

Der Entwurf nennt sieben Aspekte für die Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe (§ 7, Absatz 1 des Entwurfs).

Für die Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten einzubeziehen, bei denen die Möglichkeit einer Exposition von Gefahrstoffen besteht. Z.B. auch Wartungsarbeiten
(§ 7, Absatz 3 des Entwurfs).
.....................................................................................................Änderungen-Übersicht

2. Schutzmaßnahmen

Der Entwurf nennt sieben allgemeine Schutzmaßnahmen, um die Gefährdung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe auszuschalten oder auf ein Minimum zu reduzieren
(§ 8, Absatz 1 des Entwurfs).

Bei Gefahrstoffen ist vorrangig eine Substitution vorzunehmen: Gefahrstoffe sind zu vermeiden oder durch Stoffe zu ersetzen, die nicht oder weniger gefährlich sind.
(§ 9, Absatz 1 des Entwurfs).

Ergibt sich aus der Menge des Gefahrstoffes nur eine geringfügige Gefährdung, müssen keine weiteren Schutzmaßnahmen getroffen werden
(§ 8, Absatz 3 des Entwurfs).

Alle bei Tätigkeiten verwendeten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss informieren über:

  • Identität des Stoffes
  • Einstufung
  • Mit der Einstufung verbundene Gefahren
  • Zu beachtende Sicherheitsmaßnahmen
    (§ 8, Absatz 4 des Entwurfs)
    ..................................................Änderungen-Übersicht

3. Information der Beschäftigten

Zusätzlich zur bereits vorgeschriebenen Information (Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, Vorsichtsmaßregeln, Schutzmaßnahmen)

erhalten die Beschäftigten nach dem Entwurf:

  • die aus der Gefährdungsbeurteilung gewonnenen Daten
    (§12, Absatz 1 des Entwurfs)

Außerdem müssen den Beschäftigten zugänglich sein:

  • das Gefahrstoff-Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe
    (§ 7, Absatz 6 des Entwurfs)
  • die Ergebnisse der regelmäßigen Gefahrstoff-Messungen am Arbeitsplatz
    (§ 9, Absatz 4 des Entwurfs)
  • alle Sicherheitsdatenblätter (§12, Absatz 1 des Entwurfs)

Weiterhin ist allen Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung anzubieten
(§12, Absatz 2 des Entwurfs
).
.....................................................................................................Änderungen-Übersicht

Weitere Informationen

Den Entwurf der neuen Gefahrstoffverordnung und eine Begründung können Sie beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit als PDF-Dateien herunterladen.

Die noch geltende Gefahrstoffverordnung erhalten Sie, ebenfalls als PDF-Download, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Dort finden Sie auch aktuelle Gefahrenstoff-Informationen beim Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS).

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Europäische Woche 2003:
"Gefahrstoffe handhaben - aber richtig!"

Was ist die Europäische Woche?

Die Europäische Woche 2003 ist eine europaweite Informationskampagne zur Verminderung der Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Höhepunkt der Kampagne ist eine Woche mit zahlreichen Veranstaltungen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt wird. In Deutschland findet sie zwischen dem
6. und 12.Oktober statt.

Wer organisiert die europäische Woche?

Die Europäische Woche wird von der in Bilbao/Spanien ansässigen Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz koordiniert.

Die Agentur ist die EU-Organisation, die für die Sammlung und Verbreitung von Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig ist.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet zur Europäischen Woche 2003 eine Reihe von Informationsblättern als PDF-Download an:

Außerdem wurde eine Website zur Europäischen Woche 2003 eingerichtet.

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Die GESTIS-Stoffdatenbank im Internet

Suchmaske

Sie suchen Informationen zu bestimmten Gefahrstoffen?

Dann nutzen Sie doch im Internet die
GESTIS-Stoffdatenbank.

Die GESTIS-Stoffdatenbank ist das Gefahrenstoffinformationssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften und kooperiert mit der staatlichen Gefahrenstoffdatenbank der Länder (GDL).

Der Datenbestand der GESTIS-Stoffdatenbank im Internet darf frei zum Zwecke des Arbeitsschutzes bzw. zur Informationsgewinnung über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefährdungen genutzt werden

Ergebnisseite für Aceton

Was kann die GESTIS-Stoffdatenbank?

Die GESTIS-Stoffdatenbank stellt folgende Daten zu etwa 7000 Gefahrstoffen bereit:

  • Identikation
  • Physikalisch-chemische Daten
  • Aufnahmewege und Wirkungen auf den Menschen
  • Umgang und Verwendung
  • Vorschriften
Der Datenbestand der GESTIS-Stoffdatenbank wird laufend ergänzt und aktualisiert. Änderungen bei Einstufungen, Grenzwerten oder anderen Regelwerken werden zeitnah erfasst und die Arbeitsschutzdaten vorschriftenkonform angepasst.

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Kroschke-Hinweis
Gefahrensymbole

Gefahrstoffe müssen gekennzeichnen werden.

Als auffälligster Teil der Gefahrstoff-Kennzeichnung zeigen Gefahrensymbole...

  • allgemein verständlich das Gefahrenmerkmal eines Stoffes
  • und sind schon von weitem erkennbar

Wählen Sie bei uns zwischen 3 Ausführungen (Einzeletikett, Bogen, Rolle) in verschiedenen Größen und 2 Materialien (Folie, Papier).

Besuchen Sie unser Sortiment zur Gefahrstoffkennzeichnung im Shop!

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Regelmäßige Informationen:
Kroschke: Produktions-Kompetenzen

In der Siebdruck-Halle

Siebdruck: Dreiviertelautomat mit Trockenkanal und Abstapelvorrichtung

Raum für Thermo-Transfer-Druck

Wußten sie es? Schilder, Etiketten und Aufkleber erhalten Sie bei uns aus eigener Produktion.

In den verschiedenen Abteilungen unserer Produktion arbeiten 50 Mitarbeiter. Wir drucken für Sie in zwei Technologien: Siebdruck und Thermo-Transfer-Druck.

Unsere Produktions-Kompetenzen sind:

Schnelle Lieferzeiten:

  • Wir arbeiten mit flexiblen Arbeitszeiten. So passen wir uns Ihren Bestellungen an.
  • Unsere Mitarbeiter werden ständig intern geschult. Jeder Mitarbeiter kann an mehreren Arbeitsplätzen eingesetzt werden. So können wir stets Ihre Termine einhalten.

Hohes Qualitätsniveau:

  • Wir arbeiten mit neuester Maschinen-Technik.
  • Wichtig ist uns ein sehr sauberes Arbeitsumfeld. Denn nur in sauberen Räumen und an sauberen Maschinen entsteht hohe Qualität für Sie.
  • Durch unsere Standardisierung können wir wiederkehrende Aufträge stets in gleicher Qualität herstellen.

Individuelle Entwicklungen:

  • Wir fertigen Schilder, Etiketten und Aufkleber nach Ihren Wünschen. Vom einzelnen Aufkleber bis zur U-Bahn-Beschilderung.
  • Einfach anrufen, nachfragen und bestellen: 0531/318-318.

Entdecken Sie die ganze Vielfalt unserer Produktion im Online-Shop und Hauptkatalog!

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Gesetze + Normen

Gefahrguttransporte

Für Gefahrguttransporte auf der Straße müssen ab 1.Juli 2003 die neuen Vorschriften des
ADR 2003 angewendet werden. Die sechsmonatige Übergangsfrist für das alte ADR 2001 läuft am 30.Juni 2003 ab.

Chemikalien weltweit einheitlich einstufen und kennzeichnen

Ende letzten Jahres haben die Vereinten Nationen das GHS (Global Harmonized Sytem) verabschiedet, die Empfehlung für ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Pressemitteilung).

Den englischen Orginaltext des GHS und weitere Informationen finden sie auf der
Website zum GHS der United Nations Economic Commission for Europe.

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Ausgewählte Veranstaltungen
Ort Thema Datum Teilnahme-gebühr Kontakt/Informationen
Juli
Dresden, Bundesanstalt f. Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Brandschutzbeauftragter 14.07-18.07.2003 625,00 Euro seminare.bgab@hvbg.de

www.bgag-seminare.de/
seminar_details.php?sindex=274

September
Berlin,
Bundesanstalt f. Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin
Erstellung von Betriebsanweisungen u. Durchführung jährlicher Unterweisungen
(gem. § 20 Gefahrstoffverordnung)
09.09-10.09.2003 170,00 Euro teubner.heidemarie@baua.bund.de

www.baua.de/term/46_2003.htm

Dresden, Bundesanstalt f. Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Die Gefahrstoffverordnung: Grundlagen d. Gefahrstoffrechts u. ihre Umsetzung in d. betriebliche Praxis 22.09.-24.09.2003 375,00 Euro seminare.bgab@hvbg.de

www.bgag-seminare.de/
seminar_details.php?sindex=337

Betriebliche Gefährdungsermittlung u. Risikobeurteilung (systematischer Arbeitsschutz) 29.09.-01.10.2003 265,00 Euro seminare.bgab@hvbg.de

www.bgag-seminare.de/
seminar_details.php?sindex=186

Betriebs-sicherheitsverordnung - Konsequenzen f. d. betriebliche Praxis 29.09.-01.10.2003 375,00 Euro seminare.bgab@hvbg.de

www.bgag-seminare.de/
seminar_details.php?sindex=403

Oktober
Dortmund,
Deutsche Arbeitsschutz-ausstellung der Bundesanstalt f. Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin
Gefahrstoffe handhaben - aber richtig! 06.+
07.10.2003
kostenlos

(begrenzte Teilnehmer-zahl)

lessenich.sabine@baua.bund.de

http://www.hvbg.de/
d/pages/presse/ew2003_1.pdf

Düsseldorf,
Bundes-arbeitsgemeinschaft f. Sicherheit u. Gesundheit b. d. Arbeit
Internationale Fachmesse Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin
(A+A 2003)
27.10.-30.10.2003 20,00 Euro basi@hvbg.de

www.basi.de/pages/d/
kongress.htm


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Aus der Praxis: Feuerlöscher
Welchen Feuerlöscher benötige ich für meine Arbeitsstätte?

Nach § 13 der Arbeitsstättenverordnung müssen in den Räumen einer Arbeitsstätte die je nach Brandgefährlichkeit erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein.

In den meisten Fällen dürften die "Feuerlöscheinrichtungen" Feuerlöscher sein. Welches der für Sie erforderliche Feuerlöscher ist, ergibt sich aus der Brandklasse der vorhandenen Betriebseinrichtungen und Arbeitsstoffe:

Brandklasse A
Brennbare glutbildende Stoffe, i.d.R. feste Stoffe organischer Natur wie Holz, Papier, Textilien, Kohle oder Kunststoff.

Geeignet:
Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver,
Wasserlöscher, Schaumlöscher.

Brandklasse B
Brennbare flüssige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Farben.

Geeignet:
Pulverlöscher mit ABC-oder BC-Löschpulver, Kohlendioxidlöscher, Wasserlöscher mit Zusätzen für Brände der Brandklasse B, Schaumlöscher.

Brandklasse C
Gasförmige brennbare Stoffe, z.B. Propan, Acetylen.
Geeignet:
Pulverlöscher mit
ABC-oder BC-Löschpulver.
Brandklasse D
Brennbare Metalle wie Aluminium, Lithium, Natrium, Kalium.
Geeignet:
Pulverlöscher mit Metallbrandpulver.
Feuerlöscher-Rechner

Um die für Sie erforderliche Anzahl von Feuerlöschern zu ermitteln, können Sie den Feuerlöscher-Rechner der Universität Wuppertal nutzen.

Wir bieten Ihnen die für Sie erforderlichen Feuerlöscher.
Besuchen Sie unser Brandschutz-Sortiment im Shop!

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Wir freuen uns über Ihre Fragen oder Rückmeldungen:newsletter@kroschke.com

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Der Kroschke-Newsletter erscheint vierteljährlich zum Ende des Quartals.

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