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Schwerpunktthema:
Lärm am Arbeitsplatz
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Kroschke
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Nr.3 2003
Sehr geehrter Kunde,
sehr geehrter Interessent,

Lärm ist nicht nur unangenehm, sondern vor allem gesundheitsschädlich: In der Statistik der Berufskrankheiten etwa steht Schwerhörigkeit an erster Stelle.

Da Sie Lärm am Arbeitsplatz in der Regel nicht ausweichen können, entscheidet der richtige angewandte Gehörschutz über Ihre Gesundheit.

Wir informieren Sie deshalb in diesem Newsletter rund um das Thema "Lärm am Arbeitsplatz".

Im Einzelnen geht es um die neue EG-Richtline "Lärm", Fakten zur Gehörschutz-Auswahl und eine Software, die Ihnen die Auswahl erleichtert.

Schwerpunktthema "Lärm am Arbeitsplatz"
Neue EG-Richtlinie "Lärm"
Seit Mitte Februar 2003 ist eine neue EG-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärm in Kraft.

Die neue Richtlinie 2003/10/EG ersetzt die Richtlinie 86/188/EWG von 1986. Letztere wurde in Deutschland mit der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3) in nationales Recht umgesetzt.

Die neue Richtlinie muss nun bis spätestens 15.2.2006 in nationales Recht umgesetzen werden. Bis dahin bleibt bei uns die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3) gültig.

Das Jahr 2006 scheint noch weit entfernt. Aber vielleicht erfüllen Sie die Veränderungen ja schon oder können sie bereits kostenneutral berücksichtigen, wenn Sie neuen Gehörschutz anschaffen oder Arbeitsabläufe planen?

Für wen ist die neue EG-Richtlinie "Lärm" interessant?
  • Für Arbeitgeber.
  • Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • Für Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt sind.
Welche Änderungen gibt es in der neuen EG-Richtlinie "Lärm"?

Die wesentlichen Änderungen in der neuen EU-Richtlinie "Lärm" sind...

  1. ...die Unterscheidung zwischen unteren und oberen Auslösewerten mehr...
  2. ...die Einführung von Expositionsgrenzwerten mehr...
  3. ...das Herabsetzen der Pegelwerte für Schutzmaßnahmen mehr...

Zur Inhaltsübersicht

1. Untere und obere Auslösewerte

Der Arbeitgeber muss das Risiko des Lärms, dem die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, bewerten und erforderlichenfalls messen (Art. 4, Abs. 1 der Richtlinie).

Erreicht oder überschreitet der Lärm bestimmte Werte, müssen Lärmschutz-Maßnahmen ergriffen werden. Die neue EG-Richtlinie "Lärm" unterscheidet dabei zwischen unteren und oberen Auslösewerten:

Wird der untere Auslösewert (Pegelwert) überschritten...

  • ...muss persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden (Art.6, Abs.1b
    ...der Richtlinie).
  • ...erhalten die Arbeitnehmer eine Unterweisung. Auf welche Inhalte in dieser
    ...Unterweisung eingegangen werden muss, zählt Artikel 8 der Richtlinie auf.
  • ...müssen vorbeugende Untersuchungen zur Messung des Hörvermögens zur
    ...Verfügung stehen (Art. 10, Absatz 2 der Richtlinie).

Wird der obere Auslösewert (Pegelwert) überschritten...

  • ...muss ein Programm mit technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen
    ...zur Verringerung der Lärm-Belastung ausgearbeitet und durchgeführt werden
    ...(Art. 5, Abs. 2 der Richtlinie).
  • ...muss der Arbeitsplatz mit einer geeigneten Kennzeichnung versehen werden
    ...(Art. 2, Abs. 3 der Richtlinie).
  • ...muss persönlicher Gehörschutz verwendet werden (Art.6, Abs.1b der
    ...Richtlinie).
  • ...hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung seines
    ...Gehörs (Art.10, Abs.2 der Richtlinie).
    ..................................................................Übersicht Zur Übersicht der Änderungen
2. Expositionsgrenzwerte

Mit den Expositionsgrenzwerten (Pegelwert) gibt es nun eine Grenze, welchem Lärm die Arbeitnehmer höchstens ausgesetzt sein dürfen:

Diese Werte dürfen unter keinen Umständen überschritten werden (Richtlinie, Art.7, Abs.1). Falls doch, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, den Lärm auf unterhalb der Grenzwerte zu verringern (Art.7, Abs. 2a der Richtlinie).

Beim Anwenden der Expositionsgrenzwerte ist die Wirkung des Gehörschutzes zu berücksichtigen (Art.3, Abs.2 der Richtlinie).
.................Über.................................................s..........icht Zur Übersicht der Änderungen

3. Pegelwerte für Schutzmaßnahmen

Beim Lärm am Arbeitsplatz wird unterschieden zwischen

  • Tages-Lärmexpositionspegel, d.h. dauerhafter Lärmbelastung für einen
    acht-Stunden-Tag
  • Spitzenschalldruck, d.h. punktuellen Höchstwerten des Schalldrucks

Die neue EG-Richtlinie "Lärm" setzt folgende Pegelwerte fest:

Tages-Lärmexpositionspegel Spitzenschalldruck
unterer Auslösewert 80 dB(A) 112 Pa
oberer Auslösewert 85 dB(A) 140 Pa
Expositionsgrenzwert 87 dB(A) 200 Pa

Im Vergleich zur noch gültigen Unfallverhütungsvorchrift "Lärm" (BGV B3) bedeuten diese Werte:

Der Pegel für alle Lärmschutzmaßnahmen wird um 5 dB(A) herabgesetzt. Einzige Ausnahme: der Pegelwert für die ärztliche Untersuchung des Gehörs bleibt gleich.

............................................................................Übersicht Zur Übersicht der Änderungen

Weitere Informationen

Den Text der neuen EG-Richtlinie "Lärm" (Richtline 2003/10/EG) können Sie bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als PDF-Datei herunterladen.

Die noch geltende Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3) erhalten Sie, ebenfalls als PDF-Download, bei der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik.

Außerdem hat der berufsgenossenschaftliche Arbeitskreis "Betriebslärmbekämpfung" des Fachausschusses "Maschinenbau,Fertigungssysteme, Stahlbau" eine Informationsblatt Betriebliche Umsetzung der EG-Richtlinie "Lärm" erarbeitet.

Zur Inhaltsübersicht

Fakten zur Gehörschutz-Auswahl

Bügelstöpsel
Der Dämmwert

Für die Auswahl des richtigen Gehörschutzes ist zunächst der erforderliche Dämmwert zu ermitteln.

Der Gehörschutz muss Lärm soweit dämmen, dass die Belastung unterhalb des Pegelwertes von 85 dB(A) fällt. Denn ab diesem Pegelwert muss persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden (§10, Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm").

Beispiel: Für einen Arbeitnehmer wurde als Lärmbelastung 105 dB(A) gemessen. Damit die Belastung unterhalb von 85 dB(A) fällt, ist ein Dämmwert > 20 dB erforderlich.

Achtung: Mit der neuen EG-Richtlinie "Lärm" wird der Pegelwert gesenkt, die Belastung muss unterhalb von 80 dB(A) liegen!

Die HML-Methode

Wenn Sie einen Gehörschutz auswählen, ist der Dämmwerte des Prroduktes meistens nach der HML-Methode angegeben. Bei dieser Methode wird beim Dämmwert zwischen hohen (H), mittleren (M) und tiefen (L) Frequenzen unterschieden.

Häufig wird statt der HML-Methode nur der vereinfachte HML-Check angewendet:

Durch Hörprobe und unter Beachtung zweier Tabellen von Geräuschquellen (Unfallverhütungsvorschrift "Lärm", Anhang 1, Abs. 4.1) wird das Geräusch als mittel- bis hochfrequent (Geräuschklasse HM) oder als tieffrequent (Geräuschklasse L) eingestuft.


Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel?

Bei der Auswahl von Gehörschutzmitteln haben Sie die Wahl zwischen

  • Kapselgehörschützern (mit Kapseln, die beide Ohrmuscheln umschließen)
  • Gehörschutzstöpseln (im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragen)

Zu den Gehörschutzstöpseln gehören auch Bügelstöpsel (fertig geformte Gehörschutzstöpsel, die an Bügeln befestigt sind) und Schnurstöpsel (Gehörschutzstöpsel, die an den Ende einer Trageschnur befestigt sind).

Welches dieser Gehörschutzmittel für Sie richtig ist, hängt von Ihrer Arbeitssituation und Arbeitsumgebung ab. Hier eine Tabelle mit Vor- und Nachteilen:

Gehörschutzmittel Vorteile Nachteile
Kapselgehörschützer
  • häufiges Auf-/Absetzen einfach
  • einfache Benutzung
  • verträglicher als Stöpsel bei engen Gehörgängen
  • nur eine Größe bevorraten
  • Sprachverständigung i. a. besser als bei Stöpseln
  • Richtungshören zur Ortung von Geräuschen erschwert
  • Schwitzen bei Hitze
  • ungünstig bei Brillenträgern
  • z.T. hohes Gewicht und Behinderung bei extremen Kopfbewegungen möglich
Gehörschutzstöpel

einschließlich Bügel- und Schnurstöpsel

  • günstig bei andauernder Lärmeinwirkung
  • Kein Schwitzen wie bei Kapseln
  • günstig beim gleichzeitigen Tragen von Helmen und Brillen
  • keine Einschränkung des Richtungshörens
  • geringes Gewicht, kein Einfluss auf Kopfbewegungen
  • hohe Anforderung an Hygiene
  • Sprachverständigung häufig schlechter als bei Kapseln
  • Schutzwirkung/Schalldämmung hängt vom korrekten Einsetzen ab
  • passt nicht in jede Gehörgangweite
  • Gehörgangreizung möglich
Weitere Informationen

Zur weiteren Information können Sie die BG-Regel: Einsatz von Gehörschützern (BGR 194) als PDF-Datei herunterladen.

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Software zur Gehörschutz-Auswahl
Hinweisseite zur PSA-Auswahl-Software

Hinweisseite
zur PSA-Auswahl-Software

Das Berufswissenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit (BIA) hat eine Software zur leichteren Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entwickelt.

Bei Gehörschutz ermittelt die Software gleich ein passendes Gehörschutz-Produkt für Sie.

Bei
  • Atemschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Fußschutz
  • Industrieschutzhelmen
  • PSA gegen Absturz
  • PSA gegn Ertrinken
  • Schutzhandschuhen
  • Schutzkleidung

erstellt die Software eine Checkliste, die Ihnen beim Bestellen hilft.

Sie können die Software über eine Hinweisseite zur PSA-Auswahl-Software herunterladen. Dort erhalten Sie auch eine ausführliche Beschreibung der Software als PDF-Download.
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Kroschke-Hinweis
Für Ihren Gehörschutz möchten wir Sie besonders auf zwei Produkte aus unserem
Sortiment für Persönliche Schutzausrüstung
hinweisen:
Gehörschutzstöpsel "UltraFit" im Shop
Gehörschutzstöpsel "UltraFit" E.A.R
Vorgeformte, wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel aus thermoplastischem Kunststoff. Gute Sprachverständigung duch gleichmäßigen Dämmkurvenverlauf. Hoher Tragekomfort durch weiche, lamellenförmige Konstruktion, die sich jedem Gehörgang anpasst. Leicht einzusetzen, einfach zu reinigen. Mit Sicherheitskordel.
H-Wert = 33 dB
L-Wert = 20 dB
M-Wert = 28 dB
Hier finden Sie den Gehörschutzstöpsel "UltraFit" im Shop.
Kapselgehörschützer "717" im Shop
Kapselgehörschützer "717" Bilsom
Vollkunststoff ohne Metallteile, auch für Elektriker geeignet, Gewicht 170 g, flache Muscheln mit hautfreundlichen Dichtungskissen, bequeme Anpassung an jede Kopfgröße über Quick-Klick-Schnellverstellung, gepolsterter Kopfbügel, gute Sprachverständigung.
H-Wert = 33 dB
L-Wert = 16 dB
M-Wert = 24 dB
Hier finden Sie den Kapselgehörschützer "717" im Shop.
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Regelmäßige Informationen
Kroschke: Info-Bereich der Kroschke-Website
Startseite Info-Bereich

Startseite Info-Bereich

Kennen Sie schon den Info-Bereich der Kroschke-Website?

Hier finden Sie ausführliche Produktinformationen, z.B. genaue technische Daten zu Schutzhandschuhen oder den exakten Inhalt eines Erste-Hilfe-Koffers.

Damit Sie schnell die richtige Information finden, sind die Produktinformationen geordnet nach:

  • Themenbereichen
    (z.B. Erste Hilfe, Brandschutz)
  • Dokumentennummern
    (So finden Sie schnell eine Dok.-Nr., auf die in unseren Katalogen hingewiesen wird.)
Weitere Informationen Erste-Hilfe-Koffer
Natürlich stehen ihnen die Produktinformationen auch direkt vom Shop aus zur Verfügung:

Klicken Sie im Shop bei einem Produkt einfach auf die Schaltfläche "Weitere Produktinfos". Als Beispiel ist hier hinter der Schaltfläche das Inhaltsverzeichnis zu Erste-Hilfe-Koffern nach DIN 13157 und DIN 13169 hinterlegt.

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Gesetze, Normen, Regeln
MAK- und BAT-Werte-Liste 2003

Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte Liste 2003 vorgelegt.

Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) nennt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz. Der BAT-Wert (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) gibt die höchstzulässige Menge eines Arbeitsstoffes an, die über die Lunge und/oder andere Körperoberflächen in den Körper gelangen darf.

Lesen Sie die Pressemitteilung der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bietet außerdem die Liste aller Neuaufnahmen und Änderungen als PDF-Download an.


Neues zur Ersten Hilfe

Mit einem 2.Nachtrag zur BG-Vorschrift "Erste Hilfe" (BGV A5) wird der enge Kreis der Institutionen geöffnet, die Ersthelfer aus- und fortbilden dürfen.

Seit April 2003 gibt es die neue, völlig überarbeitetete BG-Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" (BGI 503). (PDF-Download)

Die Anleitung ergänzt den BG-Aushang "Erste Hilfe" (BGI 510-1), der kurz alle wichtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Auffinden einer Person zusammenfasst.

BG-Aushang "Erste Hilfe" im Shop
BG-Aushang "Erste Hilfe"
Bei Kroschke:

der BG-Aushang "Erste Hilfe" in orginalgetreuen Farben und Kunststoff-Ausführung:

  • farbig gemäß BGI 510-1
  • stabil zu befestigen (z.B. durch Aufschrauben)
  • widerstandsfähig gegen Schmutz und Beschädigung

Best.-Nr. 15169

Hier finden Sie den BG-Aushang "Erste Hilfe" im Shop.

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Ausgewählte Veranstaltungen
Zeit Ort Veranstaltung Teilnahmegebühr Veranstalter
6.-
7.10.2003
Dresden Das Arbeitsschutzgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen

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170,00 Euro Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
6.-
7.10.2003
Dortmund Gefahrstoffe handhaben - aber richtig

Mehr Informationen...

kostenlos Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
15.10.2003 Dresden Aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

Mehr Informationen...

kostenlos Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
22.-
24.10.2003
Bremen Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Gefahrstoffe

Mehr Informationen...

230,00 Euro Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
27.-
30.10.2003
Düssel-dorf Fachmesse A + A 2003

Mehr Informationen...

Besuchen Sie den Kroschke-Stand:

Halle 5, Stand N51

10,00-20,00 Euro Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
3.-
4.11.2003
Dresden Maschinengeräusche

Mehr Informationen...

640,00 Euro Technische Akademie Esslingen
20.11.2003 Dortmund Grundlagen der Geräuschmessung - mit Übungen

Mehr Informationen...

kostenlos Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
20.11.2003 Potsdam Erstellen von Betriebsanweisungen für Maschinen, technische Arbeitsmittel und gefährliche Arbeiten

Mehr Informationen...

295,00 Euro TÜV Saarland GmbH/
Bereich Nord
1.-
3.12.2003
Dortmund Rechtsfragen des Arbeitsschutzes

Mehr Informationen...

200,00 Euro Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Weitere Veranstaltungen finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank, welche die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
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Aus der Praxis: Prüfplaketten-Leitfaden

Bogen

Rolle

Taschenheft

Besuchen Sie unser Prüfplaketten-Sortiment im Shop!

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl.

Fragen Sie uns auch nach individuellen Plaketten!

Rufen Sie uns an:
0531/318-318

Zur Inhaltsübersicht

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass für Arbeitsmittel Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind (BetrSichV
§ 3, Abs.3).

Prüfplaketten direkt am Arbeitsmittel erinnern Sie dann an das Durchführen der Prüfungen.

Oft werden wir gefragt: Welche Prüfplakette brauche ich? Deshalb hier ein Leitfaden zur Auswahl der passenden Prüfplakette:

Wählen Sie den Aufdruck:

  • Termin der letzten Prüfung
  • Termin der nächsten Prüfung
    (auf den Tag genau?)
  • Art der Prüfung
  • Vorschrift, nach der geprüft wird
  • Blanko-Feld für den Namen des Prüfers

Wählen Sie die Durchmesser-Größe:

  • 8/10/15 mm
    (für Werkzeuge oder kleine Arbeitsmittel)
  • 20/25/30 mm
    (für mittelgroße Arbeitsmittel)
  • 35/40/60 mm
    (für mittelgroße bis große Arbeitsmittel oder bei umfangreicher Aufschrift)

Wählen Sie die Material-Qualität:

  • Dokumentenfolie
    (nur durch Zerstörung entfernbar, resistent gegen viele Chemikalien)
  • Ablösbar, mit Sicherheitsstanzung
    (Verringert die Manipulationsgefahr: leicht abzulösen, zerstört sich dabei selbst, kein erneutes Aufkleben möglich)
  • Für ölige und unebene Untergründe
    (mit spezieller Klebekraft, keine Grundreinigung nötig)

Wählen Sie die Ausführung, die für Sie beim Anbringen am handlichsten ist:

  • Bogen
    (für kleine Mengen)
  • Rolle
    (einfaches Aufspenden mit Etikettenspender)
  • Taschenheft
    (geschützte Aufbewahrung)
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Wir freuen uns über Ihre Fragen oder Rückmeldungen: newsletter@kroschke.com

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