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Am leichtesten sind Atemschutzgeräte anhand von 3
Merkmalen zu unterscheiden.:
1. Wirkungsweise
Bei der Wirkungsweise von Atemschutzgeräten wird danach unterschieden, ob sie abhängig oder unabhängig von der Umgebungsatmosphäre wirken:
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Filtergeräte
(wirken abhängig
von der
Umgebungsatmosphäre) |
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Isoliergeräte
(wirken unabhängig
von der
Umgebungsatmosphäre) |
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Hinter dieser Unterscheidung steht die Frage,
ob Sie an Ihrem Arbeitsplatz atembare Luft mit ausreichendem
Sauerstoffanteil umgibt:
- Gibt es Atemluft? Dann
genügen Filtergeräte,
die vor dem Einatmen gefährliche Partikel und/oder
Gase aus der Luft filtern.
- Gibt es keine Atemluft? Dann
sind Isoliergeräte
nötig, die von der Umgebung isolieren
und mit Atemluft versorgen.
Der weitere Newsletter-Artikel beschränkt
sich auf Filtergeräte.
2. Atemanschluß
Sofort erkennbar unterscheiden sich
Atemschutzgeräte durch ihren Atemanschluß.
D.h. wie das Atemschutzgerät mit den Atemwegen des Benutzers
verbunden ist:
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Partikelfiltrierende
Halbmasken |
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Übersicht Atemanschlüsse |
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Vollmasken
umschließen das ganze
Gesicht und schützen damit gleichzeitig die
Augen. |
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Sie müssen mit der Norm EN 136
und mit der Zahl ihrer Klasse
nach den Buchstaben "CL" gekennzeichnet
sein.
Je nach Einsatzbereich werden
3 Klassen
unterschieden:
- 1
(für leichte Einsätze)
- 2
(für allgemeine Einsätze)
- 3
(für spezielle Einsätze)
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Halbmasken
umschließen Mund, Nase und Kinn, Viertelmasken
nur Mund und Nase. |
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Die Masken müssen mit
ihrer Norm EN 140
gekennzeichnet sein.
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Partikelfiltrierende
Halbmasken bestehen
ganz oder zum großen Teil aus Filtermaterial
oder der Filter ist untrennbar mit der Halbmaske
verbunden.
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Sie müssen mit ihrer
Norm EN 149
und mit ihrer Klasse
gekennzeichnet sein.
Ihre Einteilung in 3
Klassen entspricht
der Einteilung von Partikelfiltern.
Je nachdem, wieviel Partikel der Filter noch durchläßt,
werden unterschieden:
- FFP1 (lassen
max. 20% Partikel durch)
- FFP2 (lassen
max. 6% Partikel durch)
- FFP3 (lassen max. 1% Partikel durch)
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Mundstückgarnituren
gemäß EN
142 werden mit den
Zähnen gehalten und mit den Lippen abgedichtet.
Die Nase wird durch eine Klemme verschlossen.
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Atemschutzhauben
gemäß EN 12941 bedecken mindestens das Gesicht, gegebenfalls auch den ganzen Kopf.
Um unter ihnen genug Atemluft
zu erhalten, müssen sie mit einem Gebläse
kombiniert sein. Dies gilt nicht für Hauben
zur Selbstrettung bei Bränden gemäß EN 403.
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In
Atemschutzhelme ist
zum weiteren Schutz des Kopfes ein Helm gemäß
EN 372 für Industriehelme
integriert.
Ansonsten müssen sie
wie Atemschutzhauben der EN 12941 genügen.
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Atemschutz
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Atemschutzanzüge umhüllen den ganzen Körper.
Für Atemluft sorgt ein Schlauchanschluß oder ein unter dem Anzug getragenes Druckluftgerät.
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| 3.
Filter |
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Um überhaupt zu schützen,
müssen Voll-, Halb- oder Viertelmaske mit einem
Filter
verbunden werden. Dies geschieht mit einem Schraubgewinde
oder einem Steckanschluß.
Achten Sie darauf, daß der Filter mit seinem Anschluß zur Maske paßt!
Filter
werden danach unterschieden, was genau sie filtern:
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Partikelfilter
Partikelfilter müssen mit ihrer
Norm EN 143
und ihrer Klasse
gekennzeichnet sein.
Ihre Einteilung in 3
Klassen entspricht - mit geringen Unterschieden - der Einteilung von Partikelfiltrierenden
Halbmasken. Je nachdem, wieviel Partikel der Filter noch
durchläßt, werden unterschieden:
- P1
(lassen max. 20% Partikel durch)
- P2
(lassen max. 6% Partikel durch)
- P3 (lassen max. 0,05 % Partikel durch)
Gasfilter
Gasfilter müssen
gekennzeichnet sein mit:
- ihrer Norm EN 141
(bzw. EN 371 für AX-Filter1 und EN 372 für SX-Filter1)
- einem Kennbuchstaben (Typ)
und einer
Kennfarbe
- ihrer Klasse
1 Zur Erklärung siehe die folgende Tabelle.
Dabei gibt die Klasse
die Leistungsfähigkeit an, d.h. bei welcher Gaskonzentration
der Filter noch schützt:
- 1 (für Gaskonzentrationen bis 1000 ml/m3 [0,1 Vol.-%])
- 2 (für Gaskonzentrationen bis 5000 ml/m3 [0,5 Vol.-%])
- 3 (für Gaskonzentrationen bis 10000 ml/m3 [1,0 Vol.-%])
Während die Kombination aus Kennbuchstabe
(Typ)
und Kennfarbe
das Hauptanwendungsgebiet des Filters nennt:
| Typ |
Kennfarbe |
Hauptanwendungsgebiet |
| A |
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Organische Gase und Dämpfe
mit Siedepunkt >65 0C |
| B |
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Anorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure),
- nicht gegen Kohlenmonoxid |
| E |
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Schwefeldioxid,
Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure
Gase |
| K |
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Ammoniak
und andere organische Ammoniak-Derivate |
| AX |
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niedrigsiedende organische
Verbindungen
mit Siedepunkt <=65 0C der Niedrigsiedergruppen 1 und 2
(siehe Anhang
dieser Tabelle)
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| SX |
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wie vom Hersteller festgelegt |
| NO-P3 |
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nitrose Gase, z.B. NO, NO2, NOX |
| Hg-P3 |
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Quecksilber |
| CO |
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Kohlenmonoxid |
Reaktor
meist:
Reaktor P3
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meist
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radioaktives Jod einschließlich radioaktivem Jodmethan |
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Anhang zur Tabelle:
Niedrigsieder Gruppe 1:
Acetaldehyd, 2-Aminobutan, 2-Amino-2-methylpropan, 2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan,
Brommethan, 1,3-Butadien, 1-Chlor-1,1-difluorethan, Chlorfluormethan,
2-Chlor-1,3-butadien, 3-Chlor-1-propen, 1,1-Dichlorethen, Dichlormethan,
Diethylamin, 1,1-Difluorethan, Dimethylether, 1,1-Dimethylethylamin,
1,2-Epoxypropan, Ethanthiol, Ethylenoxid, Iodmethan, Methanol,
Monochlordimethylether, 2-Propenal (Acrolein), Propylenimin,
Trichlormethan, Vinylchlorid
Niedrigsieder Gruppe 2:
Aceton, Bromethan, Butan, Chlorethan, 2-Chlorpropan, 1,3-Cyclopentadien,
Dibrimdifluormethan, 1,1-Dichlorethan, 1,2-Dichlorethan (cis),
1,2-Dichlorethan (trans), 1,2-Dichlorethen (trans), 1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethan,
Diethylether, Dimethoxymethan, Dimethylpropan, 1,3-Epoxypropan,
Ethylformiat, Glyoxal, Methylacetat, Methylbutan, Methylformiat,
Methylpropan, n-Pentan, Propanal
Kombinationsfilter
Kombinationsfilter schützen sowohl gegen
Partikel wie gegen Gase.
Entsprechend ihrer doppelten Schutzwirkung
besitzen sie auch eine doppelte Kennzeichnung, in der die
Kennzeichen für Partikel- und Gasfilter kombiniert sind.
Die Anforderungen an Kombinationsfilter regelt
wie bei Gasfiltern die EN 141
(bzw. EN 371 bei AX-Gasfiltern
und EN 372 bei SX-Gasfiltern).
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