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Sehr geehrte Damen und Herren,
ArbStättV, ASR, BGR, BGV, DIN etc. - alles Vorschriften und Normen, die der Arbeitgeber bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen beachten muss. Gerade bei Klein- und Mittelbetrieben besteht die Gefahr, dass die Übersicht durch all diese Regelungen fehlt.
Das Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenregel ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" am 16. Juli 2007 nehmen wir zum Anlass, das deutsche Arbeitsschutzsystem zu betrachten und Ihnen eine Übersicht zu geben.
In eigener Sache: Am 22. September haben wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern unser 50. Firmenjubiläum gefeiert. Weitere Informationen finden Sie unter "Neues von Kroschke".
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Das deutsche Arbeitsschutzsystem - Umsetzung neuer Arbeitsstättenregel
1. Umsetzung der EG-Richtlinie 92/58/EWG |
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| Regeln im Arbeitsschutz müssen praxisorientiert und effektiv sein. Insbesondere die Belange von Klein- und Mittelbetrieben müssen berücksichtigt werden. Mit der Neuordnung des deutschen Arbeitsschutzsystems werden einheitliche flexible Grundvorschriften erlassen, die den Unternehmen größere Spielräume geben, den betrieblichen Situationen angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Grundlage des gesetzlichen Arbeitsschutzes sind die Umsetzungen der EG-Richtlinien in nationales Recht. |
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Rechtsetzungen der Europäischen Gemeinschaft werden Richtlinie, EG-Richtlinie oder (umgangssprachlich falsch) EU-Richtlinie genannt. Diese sind an die Mitgliedsstaaten gerichtet, die sich zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichtet haben. Nach deutschem Recht ist zur Realisierung ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich. Richtlinien setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb derer sie in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Der Richtlinieninhalt wird Teil der nationalen Rechtsordnung und gilt somit für alle, die von diesen Gesetzen oder Verordnungen betroffen sind. |
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Die Richtlinie 92/58/EWG "Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" wurde am 24. Juni 1992 vom Rat der Europäischen Union erlassen. In Deutschland sind es das Arbeitsministerium und Ministerium für Gesundheit und Soziales, die für die Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich sind. Dieses erfolgte in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) am 12. August 2004. In der Verordnung werden die Mindestanforderungen der genannten EG-Richtlinien direkt umgesetzt. Es werden dadurch keine konkreten Maßnahmen und Detailanforderungen mehr vorgegeben, sondern allgemeine Schutzziele definiert. Diese allgemeinen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung werden in Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisiert. Zurzeit gibt es insgesamt 30 Arbeitsstättenregeln. Zum Seitenanfang
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Das deutsche Arbeitsschutzsystem - Umsetzung neuer Arbeitsstättenregel
2. Das deutsche Arbeitsschutzrecht |
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Seit über 150 Jahren gibt es in Deutschland das duale Arbeitsschutzsystem, bestehend aus dem staatlichen Arbeitsschutz und den selbstverwaltendenden Unfallversicherungsträgern (autonomer Arbeitsschutz). Ohne Zweifel hat dieses System erheblich zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten beigetragen. Allerdings war dieser Dualismus in den letzten Jahren immer wieder heftiger Kritik ausgesetzt. Führte er doch zu einer sehr hohen Regelungsdichte, Doppelzuständigkeiten und damit Doppelarbeiten seitens der staatlichen Behörden und der Unfallversicherungsträger. Insbesondere für Unternehmer - die Anwender - ist das deutsche Arbeitsschutzrecht sehr komplex in der Anwendung.
Dabei haben die staatlichen Behörden und die autonomen Unfallversicherungsträger (UVT) unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen:
- Die staatliche Arbeitschutzverwaltung muss die sog. Erfüllungsverantwortung wahrnehmen. Diese begründet sich in der Schutzpflicht der Bürger, die sich aus den Verfassungsgrundsätzen definiert. Die Aufsicht über die Einhaltung von arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen gehört somit zu einem wichtigen Aufgabengebiet des Staates und seiner Organe.
- Gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind die Träger des autonomen Arbeitsschutzsystems. Deren Aufgaben liegen in der Ablösung der Haftpflicht von Unternehmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie in der Beratung, Schulung und Forschung. Darüber hinaus kontrollieren sie die Unternehmen auf Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Hauptverband der Berufsgenossenschaften (HVBG).
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Anhand dieser Klassifizierung des rechtlichen Regelwerkes können Sie die Bedeutung der Normen bewerten. Eine Auflistung und Verlinkung zu den wichtigsten Institutionen sowie Normen und Gesetzen haben wir für Sie im Infobereich der Kroschke-Website aufbereitet.
Ende der 90er Jahre wurde der Prozess "Neuordnung des deutschen Arbeitsschutzes" eingeleitet. In erster Linie sollte durch diese Neuordnung mehr Übersichtlichkeit, bessere Verständlichkeit, Verzicht auf Mehrfachnennungen gleicher Sachverhalte und Abbau überholter oder in sich nicht stimmiger Regelungen geschaffen werden. Folgende Grundsätze wurden beschlossen:
- EG-Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit werden regelmäßig durch staatliches Recht umgesetzt. Eine andere Umsetzung, beispielsweise durch Unfallverhütungsvorschriften, erfolgt nicht, da dieses eine Wiederholung und somit eine unnötige Vermehrung der Vorschriften bedeuten würde.
- Neue Vorschriften werden nur bei Regelungsdefiziten erlassen.
- Im Vorschriften- und Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern werden Doppelregelungen zu gleichen Sachverhalten vermieden.
- Konkretisierende Vorschriften und Regeln müssen eindeutig erkennen lassen, welche Rechtsvorschriften angewandt werden.
- Der Grad der Konkretisierung muss einen ausreichenden Spielraum für Innovation und Flexibilität offen lassen.
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Was bedeuten diese Änderungen für Unternehmen? |
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- Ausweitung des Arbeitsschutzbegriffes auf die Verhütung aller arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
- Einbeziehung aller Arbeitnehmer (auch öffentlicher Dienst, Schüler und Studierende).
- Verpflichtung zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung.
- Verpflichtung zur Festlegung von Schutzmaßnahmen.
- Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen.
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Schutznahmen.
Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, können sie in unserem
Newsletter: "Arbeitsschutz sichert Produktivität - Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt" nachlesen!
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Das deutsche Arbeitsschutzsystem - Umsetzung neuer Arbeitsstättenregel
3. ASR - Definition und Auslegung |
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| Die Arbeitsstättenregeln ergänzen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Umsetzung der ASR A 1.3 erfolgte in Deutschland durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit gehört die ASR im dualen Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik zu den staatlichen Vorschriften, die durch staatliche Organe überwacht werden. Als "Allgemeine Verwaltungsvorschriften" handelt es sich um verwaltungsinterne Vorschriften, durch die eine einheitliche und zweckmäßige Ausübung sichergestellt werden soll. Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder führen unangemeldet Kontrollen bei Unternehmen durch. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften folgen verbindliche Anordnungen für den Arbeitgeber. In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Stilllegung der Maschinen und Anlagen oder sogar des gesamten Betriebes veranlasst werden. |
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Mehr Flexibiliät für Unternehmer! |
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Der Arbeitgeber kann aber von der ASR abweichen und gleichwertige Arbeitsschutzmaßnahmen in seinem Unternehmen umsetzen, die die gleiche Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer gewährleisten müssen. Grundlage für abweichende Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung, anhand derer sich der Arbeitgeber von der gleichen Wirksamkeit der Maßnahme überzeugen muss. Der Arbeitgeber muss hierfür keine Behörde fragen und auch keinen Antrag stellen. Die zuständigen Überwachungsbehörden können jedoch verlangen, dass er darlegen muss, warum er eine anderweitig gewählte Maßnahme für gleichermaßen geeignet hält.
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Das deutsche Arbeitsschutzsystem - Umsetzung neuer Arbeitsstättenregel
4. ASR A 1.3 - Inhalt und Regelungen |
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Mit der Veröffentlichung der ASR A 1.3 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI. Nr. 33, S. 674) vom 16. Juli 2007 tritt die neue Arbeitstättenregel in Kraft. Die ASR A 1.3 konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und beschreibt beispielhafte Lösungen für deren Umsetzung. Diese betriebliche Kennzeichnung ist dann zu realisieren, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht anders zu vermeiden sind. Themen, die vorrangig für Hersteller von Produkten zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung relevant sind, wurden in die ASR nicht aufgenommen.
Der Arbeitsausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGV A 8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" im Rahmen des Kooperationsmodells in sein Regelwerk übernommen. Die BGV A 8 verliert dadurch nicht ihre Gültigkeit, da diese weiterhin für öffentliche Verkehrsmittel, Landwirtschaft, Fahrzeughaltung (z. B. Speditionen), Verwaltung (Behörden und Ämter) angewandt wird.
Die ASR wurde im Wesentlichen mit Blick auf den betrieblichen Anwender konzipiert. Unter Berücksichtigung der Normung beschreibt sie den derzeitigen technischen Stand der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Der betriebliche Anwender wird somit in die Lage versetzt, die für seinen Betrieb erforderliche und geeignete Kennzeichnung auszuwählen und einzusetzen, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Für den Anwender ist es wichtig, zu entscheiden nach welchen Normen im Betrieb gekennzeichnet werden muss. Diese erfolgt dann im Unternehmen einheitlich nach der
ASR A 1.3, BGV A 8 oder DIN 4844.
Im Vergleich zur BGV A 8 gelten gemäß ASR A 1.3 nur noch folgende Piktogramme für Rettungswege und Notausgänge/Türen im Verlauf von Rettungswegen. Diese müssen in Kombination mit den Richtungspfeilen angebracht werden:
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E009 Rettungsweg/
Notausgang |
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E010 Rettungsweg/
Notausgang |
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| E011 Sammelstelle |
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E017 Automatisierter
externer Defibrilator |
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Kombination aus Rettungsweg/Notausgang (E010)
und Richtungsangabe (E001) |
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Kombination aus Rettungsweg/Notausgang (E010)
und Richtungsangabe (E002) |
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Detaillierte Informationen über die Bedeutung und Anwendung weiterer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen finden Sie in unserem
Newsletter: "Sicherheitskennzeichen".
Die Erkennungsweiten für die Kennzeichnungen entsprechen der DIN 4844-1. Hier gilt es, dass im Zweifelsfall im Sinne der Sicherheit das größere Schild angebracht werden sollte. |
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Darüber hinaus beinhaltet die ASR A 1.3 "Regelungen für die Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen". Diese sind gemäß der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Richtlinie 67/548/EWG zu kennzeichnen. Detaillierte Informationen finden Sie in der DIN 2403. Diese können Sie beim Beuth Verlag kostenpflichtig bestellen.
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Das deutsche Arbeitsschutzsystem - Umsetzung neuer Arbeitsstättenregel
5. Ausblick: Weitere Arbeitsstättenregeln |
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Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat am 12.06.2007 beschlossen, eine zweite neue Arbeitsstättenregel, ASR A 2.3, zu erarbeiten. Diese ASR wird die Anforderungen gemäß
§ 4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3. des Anhangs der ArbStättV an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan konkretisieren.
Darüber hinaus stehen noch folgende Arbeitsstättenregel zur Bearbeitung an:
- ASR A 3.4 - Beleuchtung (Leitsysteme und Notbeleuchtung)
- ASR A 1.7 - Türen und Tore
- ASR A 2.1 - Absturz
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Kurzinformationen:
Arbeitsschutz |
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| 1. Arbeitsschutz allgemein |
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1.1 Die Initiative Gesundheit und Arbeit
In der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel ist, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Vorhandene Methoden und Erkenntnisse werden für die Praxis nutzbar gemacht und Präventionsansätze für die Arbeitswelt weiterentwickelt. Die Kooperation wird getragen vom BKK Bundesverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, bis zum 01.06.2007 HVBG und BUK) und dem AOK-Bundesverband. Neuer Partner ist der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV).
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1.2 Neue Gemeinschaftsstrategie zum Arbeitsschutz
Der Rat der Europäischen Union hat eine Entschließung über eine gemeinsame Strategie für die Periode 2007-2012 veröffentlicht, durch die der Arbeitsschutz in der Europäischen Union verbessert werden soll. Im Fokus der neuen Gemeinschaftsstrategie stehen dabei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochrisikosektoren. Um den Arbeitsschutz in gerade diesen Bereichen zu verbessern, soll auf ein ganzes Bündel von Maßnahmen zurückgegriffen werden. Mehr Informationen...
1.3 Von der Idee zur Praxis: Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen
Das Bundesumweltministerium und econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft - haben das Kompendium "Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen" veröffentlicht. Darin werden Managementansätze zur Umsetzung von Corporate Social Responsibility und Corporate Sustainability von der Idee bis zur Praxis beleuchtet. Mehr Informationen...
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2. PSA
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2.1 Wetterschutzkleidung für Herbst und Winter
Zum Schutz gegen Regen und Kälte sollte geeignete Kleidung getragen werden, die atmungsaktiv und wasserdicht ist. Eine hohe Qualität bietet Schutzkleidung, die gemäß EN 343, Schutz gegen Regen und/oder EN 342, Schutz gegen Kälte, geprüft ist. Erfüllt eine Wetterschutzkleidung die Anforderungen nach EN 343, dann ist diese mit einem Label ausgerüstet, das Auskunft über die Eigenschaften gibt:
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x y
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EN 343: Piktogramm Regenschutz
x = Wasserdichte, Wasserdurchgangswiderstand, 3 Klassen (beste: 3)
y = Atmungsaktivität, Wasserdampfdurchgangswiderstand, 3 Klassen (beste: 3)
Zwei weitere wichtige Kriterien der EN 343 sind die mechanischen Anforderungen:
- Reiß- und Weiterreißfestigkeit des Stoffes
- Festigkeit der Nähte
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x |
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EN 342: Piktogramm Kälteschutz
x = Angabe der geprüften Temperatur, z.B. -30 °C
Materialkunde
CoolMax®-Faser
Hält kühl und trocken; transportiert Feuchtigkeit von der Haut weg, sodass sie trocken bleibt und die Körpertemperatur konstant gehalten wird.
Bärennylon®
Material aus ca. 60 % Baumwolle, 40 % Nylon, das außerordentlich strapazierfähig und wasserabweisend ist.
GORE-TEX® Mehrschichtige Membran wird mit Textilgewebe, z. B. Polyester oder Polyamid, dauerhaft und flexibel verklebt (laminiert). Die Membran hat feinste Poren, die Wasserdampf von innen durchlässt, jedoch nicht Wasser in flüssiger Form von außen. Die Nähte der Gore-Tex®-Bekleidung werden mit speziellen Schweißbändern abgedichtet und somit ist die Kleidung wasser- und winddicht.
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2.2 Kroschke: Regelmäßige Kontrolle von PSA der Kategorie III
Kroschke kontrolliert regelmäßig PSA der Kategorie III auf Normkonformität. Gerade diese PSA-Produkte, die den Anwender gegen tödliche und irreversible Gefahren schützen sollen, müssen höchsten Qualitätsanforderungen genügen. Aus diesem Grund legt der Vollsortimenter größten Wert auf Qualitätssicherung. "Unsere Kunden müssen sich auf die Produkte aus dem Haus Kroschke verlassen können - egal von welchem Hersteller," erklärt Rolf Maaß, Geschäftsführer von Kroschke sign-international GmbH.
2.3 65 Vortragsfolien zur Verwendung von PSA gegen Absturz
Unter dem Titel "Verwendung von PSA gegen Absturz - Hilfestellungen zur Auswahl und Risikobeurteilung" bietet der Verein Deutscher Revisions-Ingenieure e. V. (VDRI) 65 Vortragsfolien zum Herunterladen an. Die Themen sind u. a.: gesetzliche Grundlagen, Bauarten und Auswahl der PSA gegen Absturz, bestimmungsgemäße Benutzung und Risikobeurteilung. Mehr Informationen...
2.4 Wohlfühlklima im Arbeitsschuh
Ein interdisziplinäres Team unter Leitung des Prüf- und Forschungsinstituts Pirmasens (PFI) hat untersucht, wie Wärme und Feuchte möglichst effektiv aus Sicherheitsschuhen heraustransportiert werden können. Im Rahmen des BMWi-gefördeten Projektes wurden verschiedene Funktionsmuster gefertigt, u. a. ein Schuh mit elektrischer "Zwangsbelüftung", der eine spürbare Verbesserung des Innenschuhklimas bewirkte. Mehr Informationen...
2.5 Neues Hautportal "Mach mit - Haut fit"
Das neue Internetportal der BG Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) bietet allgemeine Informationen zum Thema Haut, zu Hautschutz im Betrieb sowie zu Hauterkrankungen. Online-Tests ermöglichen, die individuelle Hautgefährdung einzuschätzen und den eigenen Hauttyp zu bestimmen. Formulare, Flyer und Beispielvorträge zur Unterweisung ergänzen das Angebot. Mehr Informationen...
2.6 Download: Warnwesten-Informationsblatt
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das Warnwesten-Informationsblatt in einer Neuauflage veröffentlicht. Es informiert über Beschaffenheitsanforderungen und enthält Tipps, worauf beim Kauf einer Warnweste - insbesondere für den professionellen Gebrauch - geachtet werden sollte.
Mehr Informationen...
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3. Betriebliche Sicherheit
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Ideenwettbewerb: Absturzsicherung an Hubladebühnen
Die Großhandels- und Lagerei-BG hat zu einem Ideenwettbewerb "Absturzsicherung an Hubladebühnen" aufgerufen. Gesucht wird die beste Idee für eine Absturzsicherung an Hubladebühnen. Wichtigstes Kriterium: Der eingereichte Vorschlag muss eine Lösung aufzeigen, die sich auch in der Praxis umsetzen lässt. Dem Sieger winkt ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro. Mehr Infomationen...
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| 4. Kennzeichnung |
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4.1 Neu bei Kroschke: Rettungswegschilder gemäß ASR A 1.3
Seit 16. Juli 2007 ist die neue Arbeitsstättenregel ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen" in Kraft. Eine wesentliche Neuerung dieser Arbeitsstättenregel sind die Rettungszeichen für die Kennzeichnung des Rettungsweges und Notausgänge im Verlauf von Rettungswegen.
Kroschke bietet Ihnen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen gemäß
ASR A 1.3 an. Wir beraten Sie gern unter Telefon 0531 / 318-318.
4.2 Neuer Norm-Entwurf zur Kennzeichnung von Fluchtwegen
Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. hat den Entwurf der Norm
DIN ISO 23601:2007 "Sicherheitskennzeichnung, Fluchtwegepläne" vorgelegt. Die neue Norm legt Kriterien fest, die zu einer Vereinheitlichung von Fluchtwegeplänen auf nationaler und internationaler Ebene führen soll. Den Entwurf können Sie kostenpflichtig beim Beuth Verlag bestellen.
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| 5. Technische Regeln |
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5.1 Neue Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
- TRGS 552 - "N-Nitrosamine"
- TRGS 611 - "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
- TRGS 615 - "Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
5.2 Neue Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Mit Ausgabedatum April 2007 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die neue TRBA 214 - "Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft" online gestellt (Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 35 vom 27. Juli 2007, S. 709-720). Die TRBA 210 "Abfallsortieranlagen: Schutzmaßnahmen", die TRBA 211 "Biologische Abfallbehandlungsanlagen: Schutzmaßnahmen" und der Beschluss 607 "Anforderungen an Sortieranalysen" wurden aufgehoben, da ihre Inhalte in der TRBA 214 berücksichtigt wurden.
Die TRBA 250 - "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" wurde ergänzt. (Ergänzung April 2007 Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 35 vom 27. Juli 2007, S. 720) Die Ergänzung bezieht sich auf den letzten Spiegelstrich des Abschnittes 4.2.5, in dem "Verspritzen und Versprühen" und "Augenschutz" konkretisiert werden. Diese Ergänzung der TRBA 250 wird angenommen.
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Kurzinformationen:
Kroschke |
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| 1. Neues von Kroschke |
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1.1 A+A 2007: Work - die neue Marke für PSA |
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Der Messeauftritt auf der größten Fachmesse für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz stand 2007 bei Kroschke ganz im Zeichen der Eigenmarke Work. Erstmals wurde das komplette Sortiment der Kroschke Eigenmarke Work präsentiert. Zahlreiche Messebesucher informierten sich dieses Jahr über das vollständige Sortiment für Handschutz und neue Produkte für Atemschutz der Marke Work.
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Work ist PSA mit optimaler Preis/Leistung
Der intensive Kundenkontakt war der Grund für die Entscheidung eigene Produkte für den Markt zu entwickeln und herzustellen. "Bei der Produktentwicklung waren die Bedürfnisse, die aus Anwendersicht an uns herangetragen wurden, sehr hilfreich. So konnten wir das Sortiment Handschutz erweitern und sogar neue Produkte für Atemschutz umsetzen", erklärt Rolf Maaß, Geschäftsführer von Kroschke sign-international GmbH. Das Ergebnis: Hand- und Atemschutzprodukte mit hoher Qualität, besten Trageeigenschaften zu optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Starker Partner für zukunftsorientierte Lösungen
Während der Messe konnten sich Messebesucher am Kroschke-Stand sowohl über Work als auch über den umfassenden Service ausführlich informieren. Die Dienstleistungen reichen von einer umfassenden Gefährdungsanalyse mit Arbeitsplatz-Konzepten bis hin zu E-Commerce-Projekten. Ob persönlich oder elektronisch - Kroschke garantiert beste Kundenbetreuung, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Der Spezialkatalog Work kann gratis unter Telefon 0531 / 318-318, via E-Mail vertrieb@kroschke.com oder unter www.kroschke.com angefordert werden. In unserem elektronischen Blätterkatalog "Work" können Sie Work-Produkte direkt bestellen.
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1.2 Spezialist für Arbeitssicherheit: Kroschke feierte 50. Firmenjubiläum
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Kroschke sign-international GmbH, europaweiter Marktführer für Arbeitssicherheitsprodukte und Kennzeichnungen, feierte am 24. September das 50. Firmenjubiläum. Das mittelständische Unternehmen mit Sitz in Braunschweig hat 2006 einen Umsatz von 75 Millionen Euro erwirtschaftet. Neben der Produktion von Kennzeichnungen in einer der modernsten und größten Siebdruckereien Europas liegt der Schwerpunkt im Versandhandel von Arbeitssicherheitsprodukten. Inhaber Klaus Kroschke hat die Unternehmensgruppe mit rund 400 Mitarbeitern aus einer kleinen Autoschilderfirma entwickelt, die von seinen Eltern betrieben wurde. |
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Zur Unternehmensgruppe Kroschke gehören heute diverse Tochterunternehmen und Beteiligungen, unter anderem die sign point GmbH in Braunschweig, die Kroschke sign point Magdeburg GmbH und die Kroschke Gesellschaft m.b.H. Arbeitssicherheit und Kennzeichnung in Wien.
Engagierte Mitarbeiter
"Der Erfolg eines Unternehmens hängt immer von qualifizierten und engagierten Menschen ab", erklärt Klaus Kroschke seine Unternehmensphilosophie. "Mitarbeiter zu finden, zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden, ist die größte aber auch schönste Aufgabe für einen Unternehmenslenker". Für den 60-Jährigen ist diese Erfolgsgeschichte noch längst nicht abgeschlossen: Mit dem Neubau eines 8.800 Quadratmeter großen Lager- und Logistikzentrums will Kroschke die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens weiter steigern.
18.000 Standardartikel
Die Kroschke sign-international GmbH deckt mit 18.000 Standardartikeln den vollständigen Bedarf an Arbeitssicherheitsprodukten für Kennzeichnungen, betriebliche und persönliche Sicherheit ab. Dazu kommen noch mehrere tausend individuelle Produkte, die das Unternehmen nach den Wünschen der Kunden beschafft oder in der eigenen Siebdruckerei herstellt. Darüber hinaus bietet Kroschke sign-international GmbH viele Dienstleistungen an: persönliche Beratung und Projektbetreuung, Gefährdungsanalysen, E-Business-Lösungen, kundenindividuelle Sortimentsoptimierungen und unabhängige Labortests von beispielsweise Handschutzprodukten. Dank eines Verkaufsteams, das jederzeit erreichbar ist, und einer schnellen Abwicklung der Aufträge können fast 99 Prozent der bestellten Produkte bereits am nächsten Arbeitstag ausgeliefert werden.
Soziales Engagement
Klaus Kroschke und sein Bruder Christoph, einer der führenden Dienstleister rund um automobile Prozesse mit Sitz in Ahrensburg, sind nicht nur erfolgreiche Unternehmer. Sie sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und haben 1993 die Kroschke-Stiftung für Kinder gegründet. Die gemeinnützige Stiftung setzt sich für chronisch kranke und behinderte Kinder ein und fördert neben Elterninitiativen und Selbsthilfegruppen auch wissenschaftlich begleitete Studien zur Kinder- und Jugendmedizin. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in Norddeutschland.
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1.3 Ausbildung wird seit 35 Jahren bei Kroschke großgeschrieben!
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Azubi-Jahrgang 2007 |
Der Arbeitgeber Kroschke engagiert sich seit jeher sehr stark für die Ausbildung seiner Mitarbeiter. "Wir können für die anspruchsvollen Tätigkeiten in unserem Hause keine besseren Mitarbeiter bekommen, als die, die wir selbst ausgebildet haben. So ist es nicht verwunderlich, dass der erste Auszubildende mit berufsbegleitender Weiterbildung zum Meister auch heute noch im Unternehmen tätig ist," erklärt Klaus Kroschke, Inhaber und Geschäftsführer von Kroschke. Auch in diesem Jahr hat Kroschke wieder zahlreiche Auszubildende eingestellt. |
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2. Kroschke Stiftung für Kinder
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Spendenübergabe vor der Kinderklinik

Prima Stimmung beim jährlichen Frühchenfest
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Krankheit verändert Familienleben
Wenn ein Kind zu früh geboren wird oder schwerkrank auf die Welt kommt, verändert sich das Leben der ganzen Familie. Der lange Aufenthalt auf einer Intensivstation bedeutet eine extreme Belastungssituation für Eltern und Geschwister, seelisch, sozial und finanziell.
Psychosoziale Elternberatung
Um Familien in dieser Ausnahmesituation zu betreuen, bietet der Förderverein Kindergesundheitshaus e.V. an der Vivantes Kinderklinik in Berlin-Neukölln und Friedrichshain seit kurzem eine psychosoziale Elternberatung - gefördert von der
Kroschke Stiftung für Kinder.
Bei der Spendenübergabe vor der Kinderklinik in Berlin gab es nicht nur einen großen Scheck. Gerd-Ulrich Hartmann, geschäftsführender Vorstand der Kroschke Stiftung, überreichte auch einen Bärtram, das Maskottchen der Stiftung, an die Psychologin Stephanie Höltke.
Wichtige Nachsorge
Die innovative Nachsorge ist wichtig, weil:
- die Familien durch die Frühgeburt oder die Krankheit des Kindes stark belastet sind,
- die Säuglinge sich in permanenter Lebensgefahr befinden,
- die Entwicklungsprognose der Kinder unklar ist,
- es einen monatelangen Aufenthalt in der Klinik gibt,
- die Gefahr der Kindesmisshandlung besteht und
- die Familien nach dem Klinikaufenthalt in ein "Versorgungsloch" fallen, weil sie plötzlich auf sich allein gestellt sind.
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Haben Sie Fragen? Wir informieren Sie gern:
Kroschke Stiftung für Kinder, Frau Garbe, Telefon 0531 / 318-490 oder garbe@kinderstiftung.de.
Spendenkonto:
Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg (BLZ 269 910 66)
Konto 615 3828 000
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Impressum
Wir freuen uns über Ihre Fragen oder Rückmeldungen: vertrieb@kroschke.com.
Kroschke sign-international GmbH
Kroschkestraße 1
38112 Braunschweig
Telefon: 0531/318-318
Fax: 0531/318-151
www.kroschke.com
Geschäftsführer:
Klaus Kroschke, Rolf Maaß
Registergericht:
Amtsgericht Braunschweig HRB 3305
USt.-ID-Nr.:
DE 811128225
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