1. Schwerpunktthema:
Bewertung und Auswahl von Wetterschutzbekleidung
  1. Wer die Wahl hat - hat die Qual!
  2. Warn- und Wetterschutz - sichtbar sicherer
  3. Kälte- und Nässeschutz durch Schutzhandschuhe
  4. Sicherheitsschuhe trittsicher bei Nässe und Kälte
  5. Wetterschutz für den Kopf
  6. Corporate Fashion als Marketinginstrument>
2. Kurzinformationen
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Kroschke Newsletter 4-2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

jeder Mitarbeiter, der Wetterschutzkleidung während seiner täglichen Arbeit tragen muss, hat konkrete Wünsche an seine Schutzbekleidung. Entscheidend für die richtige Auswahl der passenden Kleidung sind nicht nur der individuelle Tragekomfort, sondern vor allem Schutzziel, Materialqualität, Haltbarkeit und last but not least der modische Trend. Der Begriff Corporate Fashion ist zurzeit in aller Munde - dessen Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsschutzbekleidung gewinnt mehr und mehr an Bedeutung.

Spezielle Handlungshilfen für Sie: Um Ihnen die Bestellung solcher PSA künftig zu erleichtern, stellen wir Ihnen Checklisten zur Verfügung.

Schwerpunktthema: Bewertung und Auswahl von Wetterschutzbekleidung
1. Wer die Wahl hat - hat die Qual!
In der Winterzeit müssen Arbeitnehmer, die überwiegend draußen tätig sind, besonders vor Nässe und Kälte sowie vor den Gefahren im Straßenverkehr geschützt werden. Das Angebot an persönlicher Schutzausrüstung ist vielfältig - die Entscheidung für die benötigte Schutzkleidung fällt daher schwer. Aus diesem Grund ist eine gründliche Gefährdungsbeurteilung der erste wichtige Schritt, um das passende Bekleidungsstück auszuwählen.

Nur anhand einer systematischen Betrachtung der Gefahrensituation können Sie sich als Verantwortlicher für Arbeitssicherheit für die passende Ausrüstung entscheiden. Art und Umfang der Risiken, Arbeitsbedingungen und körperliche Verfassung des Mitarbeiters müssen analysiert werden, um daraus die Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von Schutzkleidung festzulegen.

Tipp: In unserem Newsletter "Arbeitsschutz sichert Produktivität - Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt" haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema aufbereitet.

Nach der Gefährdungsanalyse gilt es nun, die passende Schutzkleidung zu beschaffen. In dieser Entscheidungsphase werden Sie feststellen, wie groß die Auswahl von PSA tatsächlich ist! Drei wichtige Kriterien können Sie dabei schon mal berücksichtigen:

  1. Wählen Sie zertifizierte Produkte aus! So können Sie gewährleisten, dass die Schutzkleidung auch die Art und Größe der Risiken und den betrieblichen Anforderungen gewachsen ist.
  2. Beachten Sie Herstellerhinweise: Hier finden Sie wichtige Daten, wie Gebrauchsanleitung, Pflegehinweise etc.
  3. Berücksichtigen Sie die Kennzeichnung der Ausrüstung (z. B. Piktogramme): Sie informieren über Schutzklassen, spezielle Einsatzbereiche usw.

Erfüllt ein Kleidungsstück alle Sicherheitskriterien und betrieblichen Anforderungen, entscheidet der Tragekomfort, welches Produkt schließlich gekauft wird. Denn nur, wenn sich ein Mitarbeiter in seiner Kleidung wohlfühlt, trägt er sie auch!

Grundsätzlich muss PSA folgende Anforderungen erfüllen:

  • vor Gefahren schützen
  • normgerecht sein
  • nicht krank machen (z. B. keine Allergien hervorrufen)
  • für ausreichend Bewegungsfreiheit sorgen, um die Arbeitsausführung nicht zu behindern,
  • leicht zu handhaben und gut miteinander kombinierbar sein
  • optisch ansprechend sein
  • guten Tragekomfort bieten
  • leicht zu reinigen sein
  • lange Lebensdauer haben
  • über ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis verfügen

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Schwerpunktthema: Bewertung und Auswahl von Wetterschutzbekleidung
2. Warn- und Wetterschutz - sichtbar sicherer!

Die Anforderungen an Warn- und Wetterschutz sind vielfältig: Zusätzlich zum Nässe- und Kälteschutz muss der Träger durch diese Schutzkleidung gerade im Straßenverkehr deutlich sichtbar gemacht werden. Hier gilt es, Mitarbeiter vor Verkehrsunfällen zu sichern. Diese Bedingungen müssen Sie bei der Beschaffung von Schutzkleidung berücksichtigen. Informieren Sie sich über Materialien, Tragekomfort und Kennzeichnung.

Materialien von Schutz- und Warnbekleidung

Wetterschutzbekleidung wird überwiegend aus einem mehrschichtigen Laminat mit spezieller Membran bzw. mikroporös beschichtetem textilen Flächengebilde hergestellt. Diese Materialien verfügen über einen niedrigen Wasserdampfdurchgangswiderstand, sodass das Wasser von außen (Regen) abgehalten wird, während der Wasserdampf des Körpers (Schweiß) durchgelassen wird. Zur Wärmeisolation werden moderne Baumwoll-Gemischgewebe eingesetzt.

Wohlbefinden durch thermophysiologische Faktoren

Warn- und Wetterschutzbekleidung sichern gegen Kälte und Nässe. Aus diesem Grund entscheiden die sog. thermophysiologischen Eigenschaften von Wetterschutzbekleidung über das Wohlbefinden des Trägers. Hierunter versteht man hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit. Ziel ist es, die Temperaturregelungsvorgänge des menschlichen Körpers zu unterstützen.

Tragezeitbegrenzung der Schutzkleidung,
gemäß DIN EN 471

In der DIN EN 343 sind die "Anforderungen an die Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter" definiert. Die Bekleidung wird gemäß der DIN EN 343 nach Wasserdurchgangswiderstand und Wasserdampfdurchgangswiderstand in drei Klassen kategorisiert. Je höher die Klasse, desto höher ist der Schutz gegen Regen (Wasserdurchgangswiderstand) und desto besser ist der Tragekomfort (Wasserdampfdurchgangswiderstand, Atmungsaktivität). Die Tragezeiten dieser Schutzkleidung werden abhängig von der thermischen Belastung (mangelnder Atmungsaktivität) und der Außentemperatur festgelegt.

Eine hohe Qualität bietet Schutzkleidung, die gemäß DIN EN 343, Schutz gegen Regen und/oder DIN EN 342, Schutz gegen Kälte, geprüft ist. Erfüllt eine Wetterschutzkleidung die Normanforderungen, dann ist diese mit einem Label ausgerüstet, das Auskunft über die Eigenschaften gibt.

x y
x


DIN EN 343: Piktogramm Regenschutz

x = Wasserdichte, Wasserdurchgangswiderstand,
3 Klassen (beste: 3)
y = Wasserdampfdurchgangswiderstand, Atmungsaktivität, 3 Klassen (beste: 3)
Mechanische Anforderungen gemäß DIN EN 343:

  • Reiß- und Weiterreißfestigkeit des Stoffes
  • Festigkeit der Nähte


DIN EN 342: Piktogramm Kälteschutz

x = Angabe der geprüften Temperatur, z. B. -30 °C


Bessere Wahrnehmbarkeit durch Warnkleidung

Warnkleidung ist eine notwendige Schutzausrüstung für Personen, die im Straßenverkehr arbeiten. Durch Warnkleidung, die mit speziellen Streifen und Materialien ausgestattet sind, können die Träger auch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht aus größerer Entfernung erkannt werden. Je auffälliger eine Person gekennzeichnet ist, desto kürzer ist die Erkennungszeit und umso schneller kann ein Fahrzeugführer reagieren. In der DIN EN 471 ist das Design, Materialien, Tragen und Warten von Warnkleidung definiert. Für die bessere Nachtauffälligkeit wird diese Schutzkleidung mit retroreflektierenden Streifen ausgerüstet. Fluoreszierende Warnfarbe sorgt für deutlichere Tagauffälligkeit.

Gemäß DIN EN 471 gibt es drei Bekleidungsklassen. Die Einteilung erfolgt über die Flächen von Hintergrund- und Reflexmaterial oder deren Kombination. Warnkleidung muss geschlossen getragen werden. Werden Kleidungsstücke verändert, zum Beispiel durch Abtrennen der Ärmel, ist es möglich, dass dieses Bekleidungsstück nicht mehr normkonform ist. Bei Wetterschutzkleidung sollte schmutzabweisendes Material verwendet werden, sodass die Reflexstreifen und Warnfarben jederzeit gut sichtbar sind.

In dieser Checkliste sind die wichtigsten Kriterien für die Auswahl von Warn- und Wetterschutzkleidung zusammengefasst. Für eine Gefährdungsbeurteilung haben wir ebenfalls eine Muster-Checkliste für Sie erstellt. Die Konfektionsgrößen für Bekleidungsstücke aus unserem Haus finden Sie hier.
10 wichtige Hinweise für das richtige Tragen und Wartung von Warnkleidung:
  1. Warnkleidung muss geschlossen getragen werden.
  2. Warnkleidung darf nicht verändert werden, z. B. kein Abtrennen von Ärmeln.
  3. Warnkleidung darf nicht von anderer Bekleidung überdeckt werden, z. B. kein Pullover über Latzhose.
  4. Warnkleidung darf nicht durch Geräte abgedeckt werden.
  5. Größere Flächen des tagesfluoreszierenden Hintergrundmaterials dürfen nicht verschmutzt sein.
  6. Warnkleidung muss nach dem Reinigen auf die Schutzfunktion überprüft werden.
  7. Warnkleidung darf nicht in der Sonne gelagert werden, da fluoreszierende Farben ausbleichen und die Kleidung schneller altert.
  8. Warnkleidung mit Reflexmaterialien dürfen keine größeren Abriebstellen haben.
  9. Die Wirkung von Reflexmaterial muss kontrolliert werden, sodass sie stets ausreichend Licht zurückstrahlen (vgl. Mindeststrahlwert in der DIN EN 471).
  10. Warnkleidung muss ausgetauscht werden, wenn das Reflexmaterial nicht mehr ausreichend Licht zurückstrahlt oder/und wenn das fluoreszierende Hintergrundmaterial ausgeblichen ist.

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Schwerpunktthema: Bewertung und Auswahl von Wetterschutzbekleidung
3. Kälte- und Nässeschutz durch Schutzhandschuhe
Insbesondere für Arbeiten im Außenbereich während der kalten Jahreszeit benötigen Arbeitnehmer den passenden Handschutz. Die Vielzahl von Verletzungsgefahren gerade bei mechanischen Tätigkeiten steigen durch Nässe und Kälte. Schutzhandschuhe müssen vor allem für Griffsicherheit (sog. Nassgriffsicherheit) sorgen. Darüber hinaus sollten Winterhandschuhe beispielsweise aus Vliesstoff gegen Kälte gefüttert, dabei aber atmungsaktiv sein.

Der Tragekomfort von Schutzhandschuhen hängt von einer großen Anzahl von Faktoren ab. Bei der Auswahl der passenden Wetterschutz-Handschuhe hilft Ihnen diese Checkliste. Informationen zur passenden Größe finden Sie hier.

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Schwerpunktthema: Bewertung und Auswahl von Wetterschutzbekleidung
4. Sicherheitsschuhe trittsicher bei Nässe und Kälte

Im Laufe eines Berufslebens trägt ein Arbeitnehmer ca. 72.000 Stunden Sicherheitsschuhe! Dabei spielt der Tragekomfort eine wichtige Rolle. Die Bequemlichkeit von Sicherheitsschuhen wird als sehr unterschiedlich empfunden, aus diesem Grund sollte bei der Beschaffung von Sicherheitsschuhen neben dem Schutzziel auf genaue Passform geachtet werden. Insbesondere die Länge und Weite eines Schuhes beeinflussen das Wohlfühlen des Trägers. Für Herrenfüße stehen von 247 mm bis 307 mm Länge neun Schuhlängen (Größen 39 bis 47) und für Damenfüße sieben Größen (Größen 36 bis 42) zur Verfügung. Darüber hinaus werden Sicherheitsschuhe oftmals in unterschiedlichen Weiten angeboten. Tipp: Stellen Sie mehrere Schuhtypen zum Anprobieren bereit.

Neben der passenden Schuhgröße sorgen gut abgepolsterte Schutzkappen, Dämpfung der Trittbelastung im Fersenbereich, Polsterungen an verschiedenen Stellen für guten Tragekomfort. Sicherheitsschuhe oder -stiefel mit speziellem Nässeschutz werden überwiegend aus PVC oder Gummi hergestellt, während das Material für Winterstiefel oftmals aus Büffelleder oder Vollrindleder mit einer Innenfütterung besteht. Sicherheitsschuhe mit Nässeschutz und Winterstiefel sollten mit einem rutschhemmenden Profil für einen sicheren Auftritt sorgen.

Nutzen Sie diese Checkliste und erleichtern Sie sich die Auswahl des passenden Sicherheitsschuhes! Wichtige Informationen über Kategorien von Sicherheitsschuhen, Materialien und Kroschke-Größenservice finden Sie hier.

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Schwerpunktthema: Bewertung und Auswahl von Wetterschutzbekleidung
5. Wetterschutz für den Kopf
Der Tragekomfort von Arbeitsschutzhelmen wird durch Gewicht, Passsitz und Kombinierbarkeit mit anderen PSA beeinflusst. Für den ausreichenden Kälteschutz für Kopf und Nacken gibt es auf dem Markt spezielle Winterhauben, die unter dem Helm getragen werden oder über den Helm gezogen werden. Die Kriterien für die Helm-Innenausstattung sind vielfältig: Der Träger kann unterscheiden zwischen 4-Punkt- bzw. 6-Punkt-Innenausstattung, Kopfweitenregulierung, regelbaren Belüftungsöffnungen etc. Wichtig: Nach einem starken Aufschlag und sichtbaren Mängeln sind Arbeitsschutzhelme der weiteren Benutzung zu entziehen!
Normen für Industrie-Arbeitsschutzhelme:


Helme findet man mittlerweile nicht mehr nur auf Baustellen. Die Einsatzbereiche sind sehr vielseitig: An jedem Arbeitsplatz, wo sich herabfallende oder pendelnde Gegenstände befinden, schützen Helme vor Arbeitsunfällen. Helme gemäß DIN EN 397 "Anforderungen an die Schutzfunktion, Prüfverfahren und Kennzeichnungspflicht" sind im Allgemeinen der Kategorie II (Schutz vor mittleren Risiken) zugeordnet. In Kategorie III (Schutz vor lebensbedrohliche Gefahren) sind Sonderhelme, wie Elektrikerhelme oder Antistatikhelme, die einer ständigen Nachprüfung unterliegen.

In Arbeitsbereichen, wo es keine Vorschriften für das Tragen von Arbeitsschutzhelmen gibt, reicht es aus, individuelle Kopfbedeckungen zu tragen. Hier entscheidet jeder Träger selbst über Materialart, Passform, Design etc. Es sei denn, das Unternehmen gibt im Rahmen des Corporate Fashion vor, welche Kopfbedeckung während der Arbeitszeit getragen werden muss.

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Schwerpunktthema: Bewertung und Auswahl von Wetterschutzbekleidung
6. Corporate Fashion als Marketinginstrument
Corporate Fashion ist in Europa auf dem Vormarsch. Nicht alle Länder sind jedoch auf dem gleichen Level. So hat sich beispielsweise in England das Thema Corporate Fashion/Corporate Wear längst in allen Berufsgruppen etabliert, während im deutschsprachigen Raum noch viel Nachholbedarf besteht.

Erst Unternehmen wie United Parcel Service (UPS) haben das Bewusstsein für Corporate Wear geschärft: Corporate Fashion visualisiert die Identität des Unternehmens. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Interpretation des Corporate Designs, sondern auch um das positive Unternehmens-Image. Denn dieses entscheidet, ob Mitarbeiter bereit sind, das Unternehmen "hautnah" zu tragen und zu repräsentieren.


Dabei leistet Berufkleidung mehr: Neben Motivation und Kommunikation bietet Corporate Fashion wirtschaftliche Vorteile. Weniger durch den Einkaufspreis, sondern durch optimierte interne Prozesskosten, da eine Vollversorgung durch einen Lieferanten zu beachtlichen Einsparpotenzialen führen kann.

Corporate Fashion und Modetrend

"You never have a second chance for a first impression" ("Sie haben niemals eine zweite Chance für den ersten Eindruck"). Corporate Fashion verträgt sich nur bedingt mit schnelllebigen, modischen Trends. Als Kommunikationsinstrument eines Unternehmens folgt Corporate Fashion nicht dem Modetrend, sondern setzt selbst Orientierungspunkte. Ziel ist es, ein stabiles und positives Unternehmensimage zu entwickeln und dieses anhand von Berufsbekleidung zu visualisieren. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige und detaillierte Planung notwendig. Zumal die Anforderungen an Corporate Wear hoch sind: Es soll ästhetisch, zeitgemäß und in der Produktion bezahlbar sein. Dabei müssen die unterschiedlichen Altersklassen der Mitarbeiter, Größen und Vorgaben aus dem Corporate Design berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass je körperlicher eine Arbeit des Corporate-Fashion-Trägers, je wichtiger Hygiene und Funktionalität sind, desto mehr tritt der modische Aspekt in den Hintergrund.

Corporate Fashion und Schutzkleidung

Funktionalität und Optik für Schutzkleidung zu vereinen, ist eine wahre Herausforderung, die eine Menge Know-how verlangt. Insbesondere die Verarbeitung von Laminaten erfordert gute Materialkenntnis. Darüber hinaus müssen europäische Normen und betriebliche Spezifikationen, die sich durch die Gefährdungsanalyse ergeben haben, eingehalten werden.

Wir informieren Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie haben, um individuelle Bedruckungen auf Schutzkleidung anzubringen. Nutzen Sie diesen Bestellschein oder rufen Sie uns an 0531/318-318.

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Kurzinformationen: Arbeitsschutz
Kennzeichnung
1. Achtung: Denken Sie an Prüftermine!
2. Neue Arbeitsstättenregel 2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"


Prüfplakette

1. Achtung: Denken Sie an Prüftermine!

Jetzt, zum Jahresende, liegen wieder wichtige Prüftermine für Arbeitsmittel an! Prüfplaketten helfen Ihnen, Ihre Prüfpflichten zu erfüllen.

Deshalb: Prüfplaketten bestellen!

Tipp: Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kroschke-Newsletter "Prüfung von Arbeitsmitteln".



2. Neue Arbeitsstättenregel 2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"

Mit der Veröffentlichung der ASR A 2.3 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBL. Nr. 45, S. 902) vom 28.09.2007 treten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten in Kraft. Sie wirkt sich auch auf Geltungsbereiche der bisherigen ASR 10/1 "Türen und Tore" und ASR 17/1,2 "Verkehrswege" aus. Die alte ASR 10/1 und die alte ASR 17/1,2 sind damit ungültig.

Die ASR A 2.3 konkretisiert die Anforderungen gemäß § 4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan, um im Gefahrenfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten. Die Kennzeichnung (Punkt 7) muss entsprechend der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen.

Kennzeichnungen nach ASR A 1.3 können mit Erscheinen des Kroschke Hauptkatalogs 2008 (im Januar 2008) bestellt werden. Sicherheitsbeleuchtung (Punkt 8) sowie Flucht- und Rettungspläne (Punkt 9) sind ebenfalls im Hauptkatalog zu finden.

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Kurzinformationen: Arbeitsschutz
Betriebliche Sicherheit
1. Maschinen mit GS-Zeichen - weniger Unfälle, mehr Rechtssicherheit
2. CE-Checklisten für Arbeitsmittel und Maschinen
1. Maschinen mit GS-Zeichen - weniger Unfälle, mehr Rechtssicherheit

Maschinen müssen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllen. In der Praxis stellt sich immer wieder heraus, dass neu ausgelieferte Maschinen nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Eine Alternative: Maschinen mit GS-Zeichen. Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung informiert in dem Online-Beitrag "Maschinen mit GS-Zeichen - weniger Unfälle, mehr Rechtssicherheit".

Weitere Informationen ...



2. CE-Checklisten für Arbeitsmittel und Maschinen

Mit den CE-Checklisten kann man prüfen, ob Maschinen und Arbeitsmittel den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Auf den Internetseiten des Zentralen Grubenrettungwesens der Bergbau-Berufsgenosschaft (ZGRW) findet man die entsprechenden Vordrucke als Downloads.

Weitere Informationen ...

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Kurzinformationen: Arbeitsschutz
PSA
1. Gothaplast Wundpflaster classic: Öko-Test-Gesamturteil "sehr gut"
2. Neue Flyer zur LärmVibrationsArbSchV
3. DVD: Schutz- und Arbeitskleidung für elektronische Arbeiten

1. Gothaplast Wundpflaster classic: ÖKO-TEST-Gesamturteil "sehr gut"

Im Oktober 2007 hat die Zeitschrift ÖKO-TEST das Gothaplast Wundpflaster classic standard/Textil getestet und attestierte dem Produkt das Gesamturteil "sehr gut". Das Pflaster weist laut ÖKO-TEST weder allergieauslösende Proteine noch andere umstrittene und/oder bedenkliche Inhaltsstoffe auf.

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2. Neue Flyer zur LärmVibrationsArbSchV online

Die Arbeitsschutzverwaltung Brandenburg hat jetzt neue Informationen zur LärmVibrationsArbSchV als Downloads veröffentlicht. Die Faltblätter "Lärm bei der Arbeit", "Hand-Arm-Vibrationen" und "Ganzkörper-Vibrationen" informieren über Hintergründe der LärmVibrationsArbSchV, Auslöse- und Expositionsgrenzwerte, Begriffe und Arbeitgeberpflichten.

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3. DVD: Schutz- und Arbeitskleidung für elektrotechnische Arbeiten

Auf der neuen DVD "Schutz- und Arbeitskleidung für elektrotechnische Arbeiten" werden verschiedene elektrotechnische Arbeiten aus der betrieblichen Praxis eines Versorgungsunternehmens gezeigt. Dabei geht es um die erforderliche Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung bei Arbeiten unter realen Bedingungen. Die Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (BGFW) bietet den Film auch zum Download an.

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Kurzinformationen: Arbeitsschutz
Arbeitsschutz, allgemein
1. Mehr Prävention in der Arbeitswelt
2. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Vorträge online
3. BMU legt Entwurf eines REACH-Anpassungsgesetzes vor
1. Mehr Prävention in der Arbeitswelt

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben auf ihrer 84. Konferenz (ASMK) am 16. November in Berlin erstmals nationale Arbeitsschutzziele für den Zeitraum 2008 bis 2012 beschlossen. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger wollen verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die Schwere und die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland zu reduzieren.

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2. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Vorträge online

Das 2. Nationale Arbeitsschutzforum zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie 2007 fand im September 2007 in der BG-Akademie in Hennef statt. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) bietet die Folien zu den Vorträgen sowie die Workshop-Zusammenfassungen zum Download an.

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3. BMU legt Entwurf eines REACH-Anpassungsgesetzes vor

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Anfang Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das das Chemikalienrecht an die EG-REACH-Verordnung anpassen soll. Gleichzeitig hat das BMU die Anhörung der Länder und Verbände dazu eingeleitet. Das Gesetz soll am 1. Juni 2008 in Kraft treten.

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Kurzinformationen: Arbeitsschutz
Technische Regeln
1. Erweiterung der TRBS 2111
2. Ergänzung der TRGS 401
3. Verabschiedung mehrerer TRGS
1. Erweiterung der TRBS 2111

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2111 wurden um einen 4. Teil erweitert. Die TRBS 2111 beschäftigt sich mit dem Schutz vor mechanischen Gefährdungen. Der jetzt veröffentlichte 4. Teil beschäftigt sich nun im Besonderen mit den Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel.

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2. Ergänzung der TRGS 401

Die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" wurde in Anhang 1 ergänzt, die TRGS 101 "Begriffsbestimmungen" wurde aufgehoben.

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3. Verabschiedung mehrerer TRGS

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet. Es handelt sich um Überarbeitungen bereits bestehender TRGS bzw. Anpassungen an die 2005 in Kraft getretene neue Gefahrstoffverordnung. Die IHK Südlicher Oberrhein berichtet.

Weitere Informationen ...

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Kurzinformationen: Kroschke
Neues von Kroschke
1. Rückblick: Jubiläum "50 Jahre Kroschke"
2. Kroschke Kinderstiftung

1. Rückblick: Jubiläum "50 Jahre Kroschke"

Am 24. September feierte Klaus Kroschke, Inhaber der Kroschke sign-international GmbH, gemeinsam mit rund 400 Mitarbeitern und deren Familien das 50. Firmenjubiläum. "Ein Unternehmen kann nur mit guten Mitarbeitern erfolgreich sein. Aus diesem Grund war es mir sehr wichtig das Jubiläum als Familienfest zu feiern", erklärte Klaus Kroschke.

Das mittelständische Unternehmen mit Sitz in Braunschweig hat 2006 einen Umsatz von 75 Millionen Euro erwirtschaftet. Neben der Produktion von Kennzeichnungen in einer der modernsten und größten Siebdruckereien Europas liegt der Schwerpunkt im Versandhandel und Produktion von Arbeitssicherheitsprodukten.

Eine Braunschweiger Erfolgsstory, die Ihresgleichen sucht: Lesen Sie hier das Presseecho anlässlich des Firmenjubiläums.



2. Kroschke Kinderstiftung


Bärtram, das Maskottchen der
Kroschke Stiftung für Kinder

Sichere Arzneimittel für Kinder

Wenn Kinder an einer ernsten und für diese Altersgruppe seltenen Erkrankung leiden, stehen oft keine Medikamente zur Verfügung, die auch für diese Mädchen und Jungen zugelassen und getestet worden sind. Je jünger das Kind ist und je ernsthafter es erkrankt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Arzneimittel erhält, das klinisch nicht in seiner Altersgruppe geprüft wurde. Doch: Viele dieser Medikamente können Wirkstoffe enthalten, die für Kinder unverträglich sind.

Studie in der Kinderklinik Braunschweig

Unterstützt von der Kroschke Stiftung für Kinder lässt die Pharmhuman Stiftung daher ein halbes Jahr lang auf der Kinderstation des Klinikums Braunschweig die eingesetzten Arzneimittel genau erfassen. Diese werden dann durch Recherchen in internationalen Datenbanken überprüft und bewertet.

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen

  • in der Fachpresse veröffentlicht werden.
  • die Sicherheit der Anwendung von Arzneimitteln bei Kindern erhöhen.

Darüber hinaus erhalten Kinderärzte eine Zusammenstellung von Arzneimitteln, die kindgerecht sind oder sich bei der Anwendung von Kindern bewährt haben.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen? Wir informieren Sie gern.

Kroschke Stiftung für Kinder, Frau Garbe, Telefon 0531/318-490 oder garbe@kinderstiftung.de

Spendenkonto

Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg (BLZ 269 910 66)

Konto 615 3828 000

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Impressum

Wir freuen uns über Ihre Fragen oder Rückmeldungen: vertrieb@kroschke.com


Kroschke sign-international GmbH
Kroschkestraße 1
38112 Braunschweig
Telefon: 0531/318-318
Fax: 0531/318-151
www.kroschke.com

Geschäftsführer:
Klaus Kroschke, Rolf Maaß

Registergericht:
Amtsgericht Braunschweig HRB 3305

USt.-ID-Nr.:
DE 811128225