In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende Beihilfen an Unternehmen oder Produktionszweige verboten. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass kleinere Beihilfen keine Auswirkungen auf den Handel haben. Aus diesem Grund wurden die sogenannten „De-minimis-Regelungen" eingeführt. Staatliche Subventionen an Unternehmen, die eine bestimmte Bagatellgrenze (Subventionswert von 200.000 € für innerhalb des laufenden und der letzten zwei Steuerjahre) nicht überschreiten, müssen der Europäischen Kommission nicht gemeldet und genehmigt werden.
Mit dem Förderprogramm De-minimis unterstützt die Bundesregierung inländische Unternehmen im Güterkraftverkehr. Antrag und Bewilligung erfolgen über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Abhängig von der Anzahl an schweren Lkw ab 12 t beträgt die jährliche maximale Fördersumme von De-minimis je Unternehmen 33.000 €. Finanziell unterstützt werden effizienzsteigernde, personen- und fahrzeugbezogene Maßnahmen. Ziel des Zuschusses ist es, mit speziellen Maßnahmen die Sicherheit für den Güterkraftverkehr zu verbessern und den Umweltschutz zu fördern.
Wichtiger Hinweis: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung. Die Bewilligungsbehörden entscheiden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Unterstützung muss nicht zurückbezahlt werden!
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Sie können sich die Förderung des BAG genehmigen lassen, wenn Sie ein Unternehmen sind, das
Wichtiger Hinweis: Nicht alle Unternehmen sind förderungsberechtigt. Die Ausnahmen vom Förderprogramm De-minimis finden Sie in diesem Merkblatt (Seite 2).
Sie müssen für Subventionen Ihrer Lkw folgende Fristen beachten:
Wichtiger Hinweis: Sollten Unterlagen fehlen, so können Sie diese mit einer Frist von zwei Wochen nachreichen. Nutzen Sie das internetbasierende Antragsverfahren, das vom BAG speziell für das Förderprogramm eingestellt wird.
Das Bundesamt für Güterverkehr bearbeitet die Anträge für die Förderung De-minimis in der Reihenfolge des Eingangs. Ausschlaggebend ist das Datum, an dem der Antrag vollständig vorliegt. Die Zahlung erfolgt erst, nachdem der Verwendungsnachweis und die entsprechenden Anlagen beim BAG eingegangen sind.
Ja, gibt es! Der Antrag auf Förderung muss gestellt sein, bevor Sie Maßnahmen umgesetzt haben.

Das Bundesamt für Güterverkehr hat einen Maßnahmenkatalog für die Subvention von Güterverkehr veröffentlicht. Demnach sind folgende fahrzeug- und personenbezogene Investitionen und Tätigkeiten förderungsfähig:
Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.
Der Förderbetrag für De-minimis beträgt je schweren Lkw 1.400 €. Ein Unternehmen kann maximal eine Zuwendung in Höhe von 33.000 € p.a. bekommen. Im Detail wird die Förderung der BAG wie folgt berechnet:
Eine Braunschweiger Spedition verfügt über insgesamt sieben Lkw. Davon sind zwei schwere Nutzfahrzeuge für ein Jahr gemietet. Die restlichen fünf Lastwagen sind auf das Unternehmen zugelassen und bereits seit drei bis fünf Jahren in deren Besitz. Für das Jahr 2010 sind einige Anschaffungen für Fahrzeuge und für das Fahrpersonal geplant.
Der Antrag für die Förderung De-minimis wurde Anfang März an das Bundesamt gesendet.
Die fünf schweren Lkw der Spedition entsprechen den Voraussetzungen gemäß dem Förderprogramm, sodass dem Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.000 € (1.400 € je Lkw) bewilligt wird.
Das Unternehmen wird seinen Zuschuss auf die drei Maßnahmenbereiche folgendermaßen verteilen:
Unser Tipp: Für Ihre Budgetplanung haben wir diese Arbeitshilfe erstellt, sodass Sie Ihre Investitionen entsprechend der Förderungsmaßnahmen kalkulieren können.
Wir haben für Sie Sortimentsbereiche zusammengestellt, in denen Sie Produkte finden, die vom BAG finanziell unterstützt werden.
Wichtiger Tipp: Überprüfen Sie die von Ihnen ausgewählten Artikel anhand der Liste der förderfähigen Maßnahmen des BAG. Detaillierte Informationen über das Förderprogramm De-minimis hat das BAG im Internet zur Verfügung gestellt.
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» Zurrgurte, Netze, Seile |
» Warntafeln, Flaggen,
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» Ladungssicherung |
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» Schutzhandschuhe |
» Kopfschutz |
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» Sicherheitsschuhe |
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» Bekleidung |
» Atemschutz |
Für Ihre Budgetplanung haben wir diese Arbeitshilfe erstellt, so dass Sie Ihre Investitionen entsprechend der Förderungsmaßnahmen kalkulieren können.
Weitere Informationen zum Thema Ladungsicherung im Lkw finden Sie in dem Handbuch "BGI 649: Ladungssicherung auf Fahrzeugen".