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Neue ASR A3.4/3 — Kosten sparen durch bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme

1. Die ASR A3.4/3: Anforderungen an den Arbeitgeber

"Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können" (ArbStättV § 4, Abs. 4). Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vorgabe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" erlassen. In dieser neuen ASR sind die Anforderungen an bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme festgelegt.

„Diese ASR A3.4/3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen" (ASR A3.4/3). Grundlage für die Einrichtung von bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen ist die Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz). Durch deren Anwendungen werden Gefährdungen ermittelt und bewertet, sodass anschließend geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können. 

Wichtige Schutzmaßnahme bei Verrauchung!

Die Installation eines bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems ist eine wichtige Schutzmaßnahme im Fall einer Verrauchung! Die Wirksamkeit dieser Fluchtwegkennzeichnung wurde wissenschaftlich von der TU Ilmenau belegt.

2. Bodennahe Sicherheitsleitsysteme helfen bei Verrauchung

Bei starker Verrauchung liegt die Blickorientierung auf dem unmittelbaren Umfeld. Die Selbstrettung wird in solchen Situationen am wirkungsvollsten durch ein bodennahes Leitsystem gestützt.

Klare Sicht
Verrauchung

Nicht das Feuer, sondern der giftige Brandrauch ist bei Gebäudebränden die Hauptursache für Todesfälle. Dringt Rauch in die Rettungswegbereiche ein, ist eine schnelle und eindeutige Orientierung überlebenswichtig. Im Falle eines Brandes breiten sich die Rauchschwaden zunächst schichtförmig im oberen Wand- und Deckenbereich aus. Elektrische Notleuchten und einzelne Fluchtwegschilder sind aber in der Regel in Tür oder Sichthöhe montiert. Bei Rauchentwicklung sind sie aufgrund ihrer Position in kürzester Zeit nicht mehr deutlich zu erkennen und werden unwirksam (vgl. Abb. 1 und 2).

Aus diesem Grund müssen langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme gemäß ASR A3.4/3 bodennah installiert werden, um auch bei Verrauchung lebensrettende Orientierung gewährleisten zu können. Die Oberkante der Leitmarkierung darf nicht höher als maximal 40 cm über dem Fußboden angebracht werden. Darüber hinaus müssen in regelmäßigen Abständen Richtungsangaben gemäß ASR A1.3 befestigt werden.

 

In sichere Bereiche leiten!

Bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme haben die Aufgabe, im Gefahrenfall das sichere Verlassen des Arbeitsplatzes oder des gefährdeten Bereiches zu ermöglichen und in sichere Bereiche zu leiten.

3. Was bedeutet „bodennahes Sicherheitsleitsystem"?

Die ASR A3.4/3 definiert: „Optische Sicherheitsleitsysteme sind durchgehende Leitsysteme, die
mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorge-
ben. Grundsätzlich sind dies bodennahe Systeme, die an der Wand angebracht sind und deren Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegt sowie Sicherheitsleitsysteme, die auf dem Fußboden angebracht sind. Sie bestehen aus Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen. Sie können langnachleuchtend, elektrisch betrieben oder als Kombination beider Systeme ausgeführt werden. Dazu können auch die Umrandung von Türen in Fluchtwegen sowie die nachleuchtende Hinterlegung von Türgriffen zählen (...) (ASR A3.4/3, Punkt 3.2)".

„Ein langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem ist ein optisches Sicherheitsleitsystem, das aus langnachleuchtenden Komponenten besteht, die nach Anregung durch Licht ohne weitere Energiezufuhr nachleuchten (ASR A3.4/3, 3.3)."

 

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4. Wann müssen bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme eingerichtet werden?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung anzuwenden. Mit diesem Instrument werden Gefährdungen ermittelt und bewertet, um auf deren Grundlage geeignete Schutzmaßnahmen einzurichten. Gemäß ASR A3.4/3 sind Arbeitgeber aufgefordert, ein bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem mit einer Kennzeichnung des Fluchtweges als Schutzmaßnahme einzurichten, wenn...

... eine Gefährdung durch Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann!

Laut ASR A2.3, Punkt 7 muss ein Sicherheitsleitsystem realisiert werden, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt, beispielsweise:

  • in großen zusammenhängenden Gebäudekomplexen,
  • in großen mehrgeschossigen Gebäuden,
  • bei hohem Anteil ortsunkundiger Personen,
  • bei hohem Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Der Arbeitgeber muss die höchstmögliche Anzahl der anwesenden Personen berücksichtigen, dazu
gehören auch Betriebsfremde (gemäß ArbSchG § 10, Abs. 1).

Unser Tipp: Überprüfen Sie mit dieser Checkliste die Ausstattung Ihrer Flucht- und Rettungswege.

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5. Die wichtigsten Komponenten eines langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems

Die Bestandteile des bodennahen Sicherheitsleitsystems sind in der neuen ASR A3.4/3 festgelegt: Die Leuchtdichte der langnachleuchtenden Markierungen darf nach 10 Min. nicht weniger als
80 mcd/m² und nach 60 Min. nicht weniger als 12 mcd/m² betragen (ASR A3.4/3, Punkt 5.2.1). Der Fluchtweg muss mit einer beidseitigen Leitmarkierung ausgestattet werden, wenn er breiter als 3,60 m ist (ASR A3.4/3, Punkt 5.1.2).

 

Sicherheitsleitsystem
Einsatzzweck Anforderungen gemäß ASR A3.3/3

1Leitmarkierungen im unteren Wandbereich und auf dem Fußboden sorgen bei Dunkelheit und Verrauchung für räumliche Orientierung.

  • Leitmarkierungen verbinden die Sicherheitszeichen und führen durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich (Punkt 5.1.7)
  • bodennahe Montage: Oberkante max. 40 cm über Fußboden (Punkt 3.2)
  • Mindestbreiten (Punkt 5.2.2): 5 cm mit Leuchtqualität 80/12 mcd/m² oder 2,5 cm bei 100/15 mcd/m² (10 Min./60 Min.)

2Sicherheitszeichen kennzeichnen den Richtungsverlauf des Fluchtweges (Punkt 5.1.4).

  • Kombination aus Schildern Rettungsweg/ Notausgang (E009 bzw. E010) mit Richtungsangabe (E001 bzw. E002) gemäß ASR A1.3
  • Mindestabstand ergibt sich aus der Erkennungsweite (ASR A1.3)
3Durchgängige Leitmarkierungen auf dem Boden geben die Fluchtrichtung bis zum nächsten Notausgang an.
  • drei Markierungen pro Meter in regelmäßigen Abständen (Punkt 5.1.8)
  • mindestens 5 cm Durchmesser oder Kantenlänge (Punkt 5.1.8)
4Die Türmarkierung macht die Umrisse der Fluchttüren leicht erkennbar (Punkt 5.2.3).
  • Umrandung mit langnachleuchtenden Materialien
5Die Türgriffhinterlegung lässt Türklinke und Öffnungsrichtung der Fluchttür sofort erkennen (Punkt 5.2.3).
  • Türgriff langnachleuchtend gestalten
    oder
  • Türgriffbereich flächig langnachleuchtend hinterlegen
6Treppenprofile verhindern Stolpergefahr. Die einzelnen Stufen und Podeste sind deutlich sichtbar (Punkt 5.2.3).
  • eindeutige Kennzeichnung von Treppen, Treppenwangen und Rampen im Verlauf des Fluchtweges: Beginn, Verlauf und Ende müssen erkennbar sein
7Die Handlaufmarkierung gibt in der Dunkelheit zusätzliche Sicherheit (Punkt 5.2.3).
  • langnachleuchtende Markierung von Beginn, Verlauf und Ende des Handlaufes der Treppe

Haben Sie Fragen zu weiteren Ausstattungskomponenten für Ihr bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem? Rufen Sie uns einfach an unter 0531/318-318 oder nutzen Sie dieses Kontaktformular.

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Die Zukunft: steigende Strompreise für Unternehmen!

Preisssprung

Die Stromkosten machen rund zwei Drittel an den gesamten Energiekosten der Industrie aus. Nach Berechnungen des VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.) verteuert sich der Strom zwischen 2013 und 2020 um über 100 Mrd. Euro. Besonders betroffen sind Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie Chemie, Stahl, Metall, Papier, Zement und Glas. Schuld an diesem Preisanstieg ist die Versteigerung der Emissionszertifikate, die laut EU-Kommission ab 2013 geplant ist.

 

 

Kroschke-Spartipp

Muss es immer eine Sicherheitsbeleuchtung sein?

Prüfen Sie mithilfe der Gefährdungsbeurteilung, ob ein bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem in Ihren Anwendungsfällen die Sicherheitsbeleuchtung auf Ihren Fluchtwegen ersetzen kann. Mit bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen gewährleisten Sie das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätten. Und: Sie nutzen eine kostengünstige Alternative zur elektrischen Sicherheitsbeleuchtung.

 

 
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