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GHS-Verordnung

Seit 01.12.2010: Stoff-Kennzeichnung nach GHS-Verordnung!

Richtig kennzeichnen nach GHS-Verordnung

Die Umsetzung der GHS-Verordnung (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) in die europäische Chemikalienpolitik wurde in der neuen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geregelt. Die neue Verordnung – auch CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling und Packaging) genannt – ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Schrittweise ersetzt sie die Stoffrichtlinien (67/548/EWG) und Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG).

Mit diesen Infoseiten über die GHS-Verordnung wollen wir Sie bei der neuen Gefahrstoffkennzeichnung unterstützen. Wir berichten über

  1. Ziele, Inhalte und Fristen der GHS-Verordnung
  2. Richtig kennzeichnen – nutzen Sie unser Wissen
  3. GHS-Verordnung: Rollen und Aufgaben der Akteure in der Lieferkette
  4. GHS-Verordnung: Mehraufwand für Ihren Arbeitsschutz?

Einmaliger Service: von der Einstufung bis zum fertigen Gefahrstoff-Etikett!

Wir sind Ihr kompetenter Partner für Ihre Umstellung auf GHS-Verordnung

  • Nutzen Sie unsere Stoffsammlung: Für über 80 Stoffe und Gemische haben wir fertige Etiketten gemäß der neuen GHS-Verordnung erstellt.
  • Bestellen Sie Ihre individuellen GHS-Etiketten: Wir drucken Ihre neuen Gefahrstoffkennzeichen mit allen nötigen Symbolen und Texten nach Ihren Vorgaben – ohne Mindestmengen, volle Gestaltungsfreiheit bei kurzer Lieferzeit.
  • Wir definieren die Inhalte Ihres GHS-Etiketts: Sie ersparen sich die mühevolle Festlegung der Inhalte, die unser kompetenter Partner für Sie übernimmt. Wir drucken Ihre GHS-Etiketten auch nach Vorlage Ihrer Sicherheitsdatenblätter (GHS/CLP oder GefStoffV).
  • Unser GHS-Komplettservice: Gemeinsam mit den Experten unseres Partners übernehmen wir neben der Einstufung Ihrer Stoffe, die Erstellung neuer Datenblättern und die richtige Kennzeichnung nach GHS.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Dann senden Sie uns eine E-Mail zu, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0531/318-318.

Wichtige Hilfen zur Anwendung von GHS-Vorschriften

Als Hilfestellung haben wir für Sie weiterführende Literatur über das neue Einstufungssystem und Kennzeichnungsvorgaben zusammengestellt.

Grundlagen der GHS-Verordnung:

  1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  2. Europäische Chemikalienagentur: Broschüre „Einführende Leitlinien zur CLP-Verordnung" (2009)
  3. Broschüre des Umweltbundesamtes: „Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS" (2009)

Einstufungshilfen von Gefahrstoffen:

  1. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Gefahrstoffliste 2009 (BGIA-Report 1/2009)
  2. GisChem Gefahrstoffinformationssystem: GHS-Konverter
  3. Bekanntmachung für Gefahrstoffe Nr. 408
  4. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA) hat Anbieter von Schulungen und Seminaren zum Thema „Sicherheitsdatenblätter" zusammengestellt.
  5. Die BAuA hat Beratungsunternehmen für Ihr Gefahrstoffmanagement zusammengestellt.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):

  1. TRGS 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen”
  2. TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”
  3. TRGS 201: Gefahrstoffe vereinfacht einstufen und kennzeichnen
  4. Was Sie bei der Kennzeichnung von Rohrleitungen gemäß TRGS 201 beachten sollten!

Rechtlicher Hinweis

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der CLP-Verordnung. Die hier vorliegenden Informationen sind weder vollständig noch rechtsverbindlich. Die auf diesen Seiten aufbereiteten Informationen sollen einen Überblick und eine Einführung zur Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung geben. Daher empfehlen wir, sich im Falle einer Einstufung auf die Verordnung selbst zu beziehen.

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