Die Umsetzung der GHS-Verordnung (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) in die europäische Chemikalienpolitik wurde in der neuen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geregelt. Die neue Verordnung – auch CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling und Packaging) genannt – ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Schrittweise ersetzt sie die Stoffrichtlinien (67/548/EWG) und Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG).
Mit diesen Infoseiten über die GHS-Verordnung wollen wir Sie bei der neuen Gefahrstoffkennzeichnung unterstützen. Wir berichten über
Wir sind Ihr kompetenter Partner für Ihre Umstellung auf GHS-Verordnung
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Dann senden Sie uns eine E-Mail zu, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0531/318-318.
Als Hilfestellung haben wir für Sie weiterführende Literatur über das neue Einstufungssystem und Kennzeichnungsvorgaben zusammengestellt.
Grundlagen der GHS-Verordnung:
Einstufungshilfen von Gefahrstoffen:
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der CLP-Verordnung. Die hier vorliegenden Informationen sind weder vollständig noch rechtsverbindlich. Die auf diesen Seiten aufbereiteten Informationen sollen einen Überblick und eine Einführung zur Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung geben. Daher empfehlen wir, sich im Falle einer Einstufung auf die Verordnung selbst zu beziehen.