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Gesetzesinfo zur ASR A 1.3

Gesetzesinfo zur ASR A 1.3

Die ASR A 1.3 wurde für den betrieblichen Anwender konzipiert und konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Diese Kennzeichnung ist dann einzusetzen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Neue Fluchtwege sollten nach dieser neuen Arbeitsstättenregel ausgestattet werden (Ausnahmen siehe BGV A8).

Entsprechend der betrieblichen Erfordernisse und vorliegenden Gefährdungssituation legt die ASR A 1.3 Kennzeichnungsarten und Sicherheitszeichen fest.

Sie gibt Form, Farben, Größe, Schriftgröße in Abhängigkeit der Erkennungsweite, Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Piktogramme für Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs-, Brandschutzzeichen und Gefahrensymbole vor.

Diese ASR regelt auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung.

Der komplette Text der ASR A1.3 steht für Sie zum Download bereit!

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