Sicherheitskennzeichen
Diese Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen sind ein wichtiger Bestandteil des Unfallschutzes in Ihrem Unternehmen. Man unterscheidet folgende Gruppen:
Seit 2007 sind diese Sicherheitskennzeichen gesetzlich in der ASR A 1.3 (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) wiederzufinden.
Warnmarkierungen
Eine auffällige Markierung von Hindernissen und Gefahrenstellen kann Unfälle verhindern. In der BGV A8 § 12 sowie in der neuen „Regel für Arbeitsstätten" ASR A 1.3, Ziffer 5.2 ist festgelegt, dass eine Warnmarkierung deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen ist. Weiterhin ist eindeutig definiert, dass
Warnmarkierungen gehören mit zu den günstigsten Arbeitsschutzeinrichtungen überhaupt: preiswert in der Anschaffung – einfach und schnell anzubringen. Und sie tragen so viel zur Arbeitssicherheit in jedem Betrieb bei, dass sich die Berufsgenossenschaften in der BGV A8 ganz ausführlich mit dem Thema Warnmarkierungen beschäftigen.
Der komplette Text der BGV A8 steht für Sie hier zum Download bereit!
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