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Seit Januar 2011 ist die ASR A4.3 in Kraft. Mit den neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten wurden die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung in Betrieben überarbeitet und die gesetzlichen Pflichten für den Arbeitgeber deutlich formuliert.
Unter anderem legt sie konkret die Inhalte von Verbandkästen, die erforderliche Anzahl und deren Bereitstellung fest. Auch für das Inventar von Sanitätsräumen und die Bereitstellung medizinischer Hilfsgeräte, wie z.B. Defibrillatoren liefert die neue ASR A4.3 klare Empfehlungen.



