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Warnmarkierungen

Hindernisse und Gefahrstellen müssen laut BGV A8 und ASR A1.3 deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. Mit Warnmarkierungen deuten Sie auf Gefahrenstellen hin und vermeiden Unfälle. Gelb/schwarze Streifen kennzeichnen Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Stürzens, Quetschens oder Stolperns von Personen oder des Herabfallens von Lasten besteht. Rot/weiße Streifen kennzeichnen zeitlich begrenzte Hindernisse wie Kranhaken, Baugruben oder Leitern. Bei uns haben Sie eine große Auswahl an verschiedenen Warnmarkierungen.