
Die betriebliche Kennzeichnung mit Sicherheitskennzeichen ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören auch Verbotsschilder. Gemäß ASR A 1.3 und BGV A 8 muss auf ständige Verbote durch dauerhafte Kennzeichnung mit normgerechten Verbotsschildern hingewiesen werden.
Unsere Verbotsschilder entsprechen den Vorgaben von ASR A 1.3, BGV A 8 und DIN 4844.
Wir liefern Ihnen Verbotsschilder in diesen Materialien:
Informationen zu aktuellen Gesetzen und Normen: ASR A 1.3, DIN 4844, BGV A 8
Bestimmen Sie die optimale Größe für Verbotsschilder anhand unserer Übersicht über Erkennungsweiten
Gestalten Sie individuelle Verbotsschilder einfach selbst mit unserem Schilderdesigner
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