Zum Schutz gegen atmungsgefährdende Partikel dient die EN 149:2001 + A1:2009. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anforderungen die Norm an Atemschutzgeräte und filtrierende Halbmasken stellt sowie welche Regelungen in Bezug auf die Prüfung und die Kennzeichnung entsprechender Schutzausrüstungen gelten. Seit Oktober 2001 gilt die EN 149:2001, die einstmals die EN 149:1991 ablöste.
Information zur EN 149
Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken gemäß der EN 149: 2001 und A1: 2009 sind in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt:
Klassen nach EN 149
Die EN 149:2001 unterscheidet nach 3 Produkt-Klassen:
- FFP1 (bis zum 4-fachen des Grenzwertes)
- FFP2 (bis zum 10-fachen des Grenzwertes)
- FFP3 (bis zum 30-fachen des Grenzwertes)
Alle Masken müssen sowohl die Anforderungen nach festen als auch nach flüssigen Aerosolen erfüllen. Die Prüfungen werden mit Natriumchlorid (feste Aerosole) und mit Paraffinöl (flüssige Aerosole) durchgeführt.
Die neuste Fassung der EN 149 gibt außerdem an, ob filtrierende Halbmasken für nur eine Arbeitsschicht oder für mehrere Arbeitsschichten genutzt werden können. In der Norm sind in diesem Zusammenhang Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen protokolliert. Die Wiederverwendung einer Maske hängt von verschiedenen Faktoren des Arbeitsumfeldes ab. Die EN 149 unterscheidet nach:
- R = wiederverwendbar
- NR = maximal für eine Arbeitsschicht verwendbar
Kennzeichnung nach EN 149
Die nach EN 149:2001 getesteten Produkte müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein mit:
- Name oder Warenzeichen zum Identifizieren des Herstellers
- Typ-identische Kennzeichnung
- Klasse z. B. FFP1, FFP2 oder FFP3, gefolgt von einem Zusatz NR oder R
- Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm
- CE Kennzeichnung mit 4-stelliger Kennnummer der überwachenden Stelle
Die folgenden Informationen müssen deutlich und dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein:
- Name oder Warenzeichen zum Identifizieren des Herstellers
- Typ-identische Kennzeichnung
- Klasse z.B. FFP1, FFP2 oder FFP3, gefolgt von einem Zusatz NR oder R
- Jahr für das Ende der Lagerzeit
- Hinweis: „siehe Informationsbroschüre des Herstellers“
- Hersteller empfohlenen Lagerbedingungen (Temperatur und die Feuchte)
- Herstelleradresse
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