Mediennutzungsbestimmungen
Die Kroschke sign-inernational GmbH (‚Kroschke‘) vertreibt Produkte von Lieferanten über verschiedene Vertriebskanäle (Print und Online) an Geschäftskunden. Dabei stellt Kroschke eine auch im Sinne der Lieferanten optimale Vermarktung unter Verwendung der von Lieferanten unter den folgenden Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellten Artikel-, Produkt- und sonstige Abbildungen, Zeichnungen, Firmen- und Produktlogos, Video- und Audiomaterial sowie Artikel-, Produkt- und Marketingtexte (‚Medien‘) sicher.
Bestimmungen zur Nutzung von Medien von Lieferanten durch Kroschke:
Der Lieferant räumt Kroschke das einfache (nichtausschließliche), widerrufliche und unentgeltliche Nutzungsrecht an den vom Lieferanten überlassenen Medien ein.
Der Lieferant erklärt, dass er im Besitz der nötigen Urheber-, Marken-, Geschmacks-muster- und sonstigen Rechte für die überlassenen Medien ist und stellt Kroschke insofern von Ansprüchen Dritter frei. Im Gegenzug verpflichtet sich Kroschke, die entsprechenden Rechte in vollem Umfang zu respektieren und auf den uneingeschränkten Schutz des geistigen Eigentums des Lieferanten zu achten.
Kroschke ist unter Beachtung der hier festgelegten Grundsätze berechtigt, das Nutzungsrecht an verbundene Unternehmen zu übertragen. Kroschke ist außerdem berechtigt, das Nutzungsrecht an Wiederverkäufer zu übertragen, allerdings nur dann, wenn diese die betreffenden Produkte bei Kroschke zum Zweck des Weiterverkaufs erwerben. Kroschke schließt mit den Wiederverkäufern eine Nutzungsvereinbarung, die den Grundsätzen dieser Bestimmungen entspricht. Die Weitergabe der Medien an weitere Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten.
Die Medien dürfen ausschließlich zur Bewerbung und Präsentation von Produkten des Lieferanten in Werbemitteln und für sonstige Marketingzwecke eingesetzt werden. Werbemittel in diesem Sinne sind insbesondere Online-Medien wie Onlineshops, E-CommercePlattformen und -Marktplätze für Geschäftskunden, EMail-Werbung und -Newsletter, soziale Netzwerke und Suchmaschinen sowie Print-Werbemittel wie Kataloge, Flyer und Broschüren, sowie die Verwendung auf Messen.
Die Bereitstellung der Medien ist für Kroschke kostenfrei.
Kroschke ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Medien für eine optimale Darstellung in den Werbemitteln zu bearbeiten. Diese Bearbeitung umfasst Skalierungen, Spiegelungen, Freistellungen und geringfügige optische Modifikationen, sofern sie der bestmöglichen Darstellung in den Werbemitteln dienen, die Qualität der Darstellung insgesamt nicht beeinträchtigen und das Medium nicht grundlegend verfremden. Markenund Produktlogos müssen stets originalgetreu dargestellt werden und dürfen lediglich in der Größe angepasst werden.
Die bereitgestellten Medien dürfen nur im Sinne dieser Bestimmungen eingesetzt werden. Die Nutzung zum Zwecke von unerlaubten oder strafbaren Handlungen, in pornographischen Zusammenhängen oder in erniedrigender Art und Weise für gezeigte Personen oder das Unternehmen des Lieferanten ist ausgeschlossen.
Stellt der Lieferant fest, dass Medien nicht gemäß diesen Bestimmungen eingesetzt werden, weist er Kroschke auf die nicht bestimmungsgemäße Nutzung hin. Kroschke wird nach Prüfung unverzüglich alle üblichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um für einen bestimmungsgemäßen Einsatz der Medien zu sorgen.
Wesentliche Änderungen (z. B. am Corporate Design) sind unverzüglich mitzuteilen, sofern die Änderungen für die Vermarktung durch Kroschke von Bedeutung sind. Werden infolge versäumter Mitteilungen veraltete Medien eingesetzt, geht dies zu Lasten der Partei, die die Mitteilung versäumt hat.
Die Haftung der Parteien und ihrer Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinal-pflichten) haften die Vertragspartner auch bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Die Begrenzung oder der Ausschluss der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, den Verursacher trifft kein Verschulden.
Diese Bestimmungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Sie ersetzen alle bisherigen zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung von Medien des Lieferanten. Die Nutzungsberechtigungen an den vom Lieferanten überlassenen Medien erlöschen grundsätzlich mit dem Ende der Geschäftsbeziehung, spätestens jedoch mit dem Ende des Abverkaufs von Produkten des Lieferanten. Bereits produzierte und noch vorhandene Werbemittel sind bis zum Ende des Kalenderjahres aufzubrauchen, in dem die Geschäftsbeziehung beendet wurde.
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Braunschweig. Es gilt deutsches Recht. Diese Bestimmungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Im Fall von Widersprüchen geht die deutsche Version vor.
Mediennutzungsbestimmungen: Download der Mediennutzungsbestimmungen als PDF - Deutsch
Terms and Conditions for the Use of Media: Download of Terms and Conditions for the use of media as PDF - English
Stand: 05/2023