Mediennutzungsbestimmungen
Die Kroschke sign-international GmbH (‚Kroschke‘) vertreibt Produkte von Lieferanten über verschiedene Vertriebskanäle (Print und Online) an Geschäftskunden. Dabei stellt Kroschke eine auch im Sinne der Lieferanten optimale Vermarktung unter Verwendung der von Lieferanten unter den folgenden Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellten Artikel-, Produkt- und sonstige Abbildungen, Zeichnungen, Firmen- und Produktlogos, Video- und Audiomaterial sowie Artikel-, Produkt- und Marketingtexte (‚Medien‘) sicher:
1. Der Lieferant räumt Kroschke ein einfaches, nichtausschließliches, räumlich unbeschränktes, für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für die in Ziffer 12 geregelten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen unwiderrufliches und unentgeltliches Nutzungsrecht an den vom Lieferanten überlassenen Medien ein.
2. Der Lieferant erklärt, dass er im Besitz der nötigen Rechte für die überlassenen Medien ist und stellt Kroschke insofern von Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Designrechte, Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Rechte abgebildeter Personen, Rechte an Unternehmenskennzeichen sowie sämtliche für die Bearbeitung, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung, Bewerbung und sonstige Nutzung in den in Ziffer 4 genannten Werbemitteln erforderlichen Rechte. Im Gegenzug verpflichtet sich Kroschke, die entsprechenden Rechte in vollem Umfang zu respektieren und auf den uneingeschränkten Schutz des geistigen Eigentums des Lieferanten zu achten.
3. Der Lieferant ist verpflichtet, Kroschke bei Bereitstellung der Medien unaufgefordert in Textform mitzuteilen, ob und in welchem Umfang die Medien ganz oder teilweise durch ein System künstlicher Intelligenz im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) erzeugt oder bearbeitet wurden.
Dies gilt insbesondere für Medien, die durch künstliche Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte enthalten und nach der KI-Verordnung als künstlich erzeugt oder manipuliert offenzulegen oder zu kennzeichnen sind, insbesondere wenn sie bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und für eine natürliche Person fälschlich authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen könnten.
Der Lieferant hat Kroschke sämtliche für eine rechtmäßige Nutzung, Offenlegung und Kennzeichnung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere Angaben dazu,
a) ob das Medium vollständig KI-generiert oder teilweise KI-modifiziert wurde,
b) welche Bestandteile des Mediums durch künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurden,
c) ob aus Sicht des Lieferanten eine Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflicht nach der KI-Verordnung oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften besteht,
d) welche vom Lieferanten oder einem Dritten bereits angebrachten Kennzeichnungen, Metadaten, Wasserzeichen oder Herkunftsinformationen vorhanden sind, und
e) ob Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstige Schutzrechte durch die Erstellung, Bearbeitung oder Nutzung des Mediums berührt sein können.
Der Lieferant stellt sicher, dass KI-generierte oder KI-modifizierte Medien nur dann an Kroschke übermittelt werden, wenn deren Erstellung, Bearbeitung, Bereitstellung und Nutzung durch Kroschke im Rahmen dieser Bestimmungen rechtmäßig zulässig ist. Der Lieferant ist nicht berechtigt, vorhandene Kennzeichnungen, Metadaten, Wasserzeichen oder Herkunftsinformationen, die auf eine künstliche Erzeugung oder Bearbeitung hinweisen, zu entfernen, zu verändern oder zu unterdrücken, soweit diese für die Erfüllung gesetzlicher Transparenz-, Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflichten erforderlich sein können.
Stellt der Lieferant nachträglich fest, dass ein bereitgestelltes Medium ganz oder teilweise durch künstliche Intelligenz erzeugt oder bearbeitet wurde oder dass eine gesetzliche Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflicht besteht oder bestehen könnte, hat er Kroschke unverzüglich in Textform zu informieren und alle zur Prüfung und Umsetzung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Der Lieferant stellt Kroschke von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern, Schäden und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die daraus entstehen, dass der Lieferant seine Pflichten nach dieser Ziffer verletzt oder unzutreffende, unvollständige oder verspätete Angaben zum Einsatz künstlicher Intelligenz, zu Kennzeichnungspflichten oder zu Rechten Dritter macht. Dies gilt nicht, soweit Kroschke den Anspruch oder Schaden schuldhaft selbst verursacht hat.
4. Kroschke ist unter Beachtung der hier festgelegten Grundsätze berechtigt, das Nutzungsrecht an verbundene Unternehmen zu übertragen. Verbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmungen sind mit Kroschke im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen sowie Unternehmen der Klaus Kroschke Gruppe, soweit diese die Medien ausschließlich zur Bewerbung und Präsentation der Produkte des Lieferanten verwenden.
Kroschke ist außerdem berechtigt, das Nutzungsrecht an Wiederverkäufer zu übertragen, allerdings nur dann, wenn diese die betreffenden Produkte bei Kroschke zum Zweck des Weiterverkaufs erwerben. Kroschke schließt mit den Wiederverkäufern eine Nutzungsvereinbarung, die den Grundsätzen dieser Bestimmungen entspricht.
Die Weitergabe der Medien an weitere Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten.
5. Die Medien dürfen ausschließlich zur Bewerbung und Präsentation von Produkten des Lieferanten in Werbemitteln und für sonstige Marketingzwecke eingesetzt werden.
Werbemittel in diesem Sinne sind insbesondere Online-Medien wie Onlineshops, E-Commerce-Plattformen und -Marktplätze für Geschäftskunden, E-Mail-Werbung und -Newsletter, soziale Netzwerke und Suchmaschinen sowie Print-Werbemittel wie Kataloge, Flyer und Broschüren, sowie die Verwendung auf Messen.
Die Nutzung umfasst auch die hierfür technisch erforderlichen Vervielfältigungen, Formatumwandlungen, Zwischenspeicherungen, Vorschaubilder, Datenfeed-Übermittlungen und Abrufe über Schnittstellen.
6. Die Bereitstellung der Medien ist für Kroschke kostenfrei.
7. Kroschke ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Medien für eine optimale Darstellung in den Werbemitteln zu bearbeiten.
Diese Bearbeitung umfasst Skalierungen, Spiegelungen, Freistellungen und geringfügige optische Modifikationen, sofern sie der bestmöglichen Darstellung in den Werbemitteln dienen, die Qualität der Darstellung insgesamt nicht beeinträchtigen und das Medium nicht grundlegend verfremden. Marken- und Produktlogos müssen stets originalgetreu dargestellt werden und dürfen lediglich in der Größe angepasst werden.
8. Die bereitgestellten Medien dürfen nur im Sinne dieser Bestimmungen eingesetzt werden. Die Nutzung in rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden, rufschädigenden, politisch extremistischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder sonst für gezeigte Personen, den Lieferanten oder Kroschke unzumutbaren Zusammenhängen ist ausgeschlossen.
9. Stellt der Lieferant fest, dass Medien nicht gemäß diesen Bestimmungen eingesetzt werden, weist er Kroschke auf die nicht bestimmungsgemäße Nutzung hin. Der Hinweis muss die betroffenen Medien, die konkrete beanstandete Nutzung, den Grund der Beanstandung sowie etwaige Nachweise enthalten. Kroschke wird nach Prüfung unverzüglich alle üblichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um für einen bestimmungsgemäßen Einsatz der Medien zu sorgen.
10. Wesentliche Änderungen (z. B. am Corporate Design) sind unverzüglich mitzuteilen, sofern die Änderungen für die Vermarktung durch Kroschke von Bedeutung sind. Werden infolge versäumter Mitteilungen veraltete Medien eingesetzt, geht dies zu Lasten der Partei, die die Mitteilung versäumt hat.
11. Die Haftung der Parteien und ihrer Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinal-pflichten) haften die Vertragspartner auch bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Die Begrenzung oder der Ausschluss der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, den Verursacher trifft kein Verschulden. Die Haftungsbeschränkung gilt des Weiteren nicht für Freistellungsansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter, Persönlichkeitsrechten, gesetzlichen Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten sowie wegen unzutreffender oder unvollständiger Rechte- oder KI-bezogener Angaben des Lieferanten.
12. Diese Bestimmungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Sie ersetzen alle bisherigen zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung von Medien des Lieferanten. Die Nutzungsberechtigungen an den vom Lieferanten überlassenen Medien erlöschen mit dem Ende der Geschäftsbeziehung, spätestens jedoch mit dem Ende des Abverkaufs von Produkten des Lieferanten. Bereits produzierte und noch vorhandene Werbemittel sind bis zum Ende des Kalenderjahres aufzubrauchen, in dem die Geschäftsbeziehung beendet wurde.
13. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Braunschweig. Es gilt deutsches Recht. Diese Bestimmungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Im Fall von Widersprüchen geht die deutsche Version vor.
Mediennutzungsbestimmungen: Download der Mediennutzungsbestimmungen als PDF - Deutsch
Terms and Conditions for the Use of Media: Download of Terms and Conditions for the use of media as PDF - English
Stand: 08/2026