
Notbeleuchtung nach DIN EN 1838 - der sichere Weg im Notfall
Nicht immer reichen normale oder lang nachleuchtende Rettungswegbeschilderungen aus, wenn der Gesetzgeber eine Sicherheitsbeleuchtung fordert.
Eine gute Notbeleuchtung sorgt letztendlich für eine eindeutige Kennzeichnung Ihrer Notausgänge. Mit dem Anbringen von hochwertiger Sicherheitsbeleuchtung reduzieren Sie das Unfallrisiko und helfen Menschen im Brandfall aus einer gefährlichen Situation heraus und retten im Notfall Leben. Besonders in dunklen Räumen wie Kinosälen, Diskotheken oder Kellergewölben bietet sich die Montage von Notbeleuchtung an.
Fällt die künstliche Beleuchtung eines Gebäudes aus, so sind die Personen auf eine ausreichende Notbeleuchtung angewiesen. Garantieren Sie bestmögliche Sicherheitsvorkehrungen für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter.
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Die Auswahl der Notbeleuchtung sollte dabei bestimmten Kriterien folgen:
1. Erkennungsweite der Leuchte
- abhängig von den räumlichen Bedingungen
- ermittelt sich anhand der Größe des Piktogramms
2. Schaltungsart und Stromversorgung
Dauerschaltung:
- Notleuchte ist permanent eingeschaltet (Netzbetrieb)
- bei Netzausfall schaltet die Notleuchte auf Notlichtbetrieb um (Versorgung durch Akku)
Bereitschaftsschaltung:
- Notleuchte wird erst bei Netzausfall automatisch eingeschaltet
- der Akku wird vorher durch das angeschlossene Stromnetz geladen
3. Leuchtmittel
In Notleuchten findet man unterschiedliche Leuchtmittel. Als Standard-Leuchtmittel gelten Glühbirnen und T5-Leuchtstofflampen. Seit einiger Zeit wird jedoch vermehrt LED-Technik eingesetzt, da diese bis zu 70% weniger Strom verbraucht.
4. Schutzart
- Angabe, wie die Notleuchte vor äußeren Einflüsse geschützt ist, bezieht sich auf die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines elektrischen Schlages
Schutzart |
Fremdkörperschutz |
Wasserschutz |
IP 20 |
mittelgroße Fremdkörper bis Ø12 mm |
kein besonderer Schutz |
IP 32 |
kleine Fremdkörper bis Ø >2,5 mm |
schräg fallendes Tropfwasser |
IP 40 |
kernförmige Fremdkörper bis Ø 1 mm |
kein besonderer Schutz |
IP 41 |
kernförmige Fremdkörper bis Ø 1 mm |
senkrecht fallendes Tropfwasser |
IP 42 |
kernförmige Fremdkörper bis Ø 1 mm |
schräg fallendes Tropfwasser |
IP 54 |
staubgeschützt |
Spritzwasser |
Die Schutzklasse dient in der Elektrotechnik der Einteilung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln (zum Beispiel Geräte und Installationsbauteile) in Bezug auf die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines elektrischen Schlages.
Schutzklasse |
Beschreibung |
0 |
in Deutschland und Österreich nicht zugelassen |
1 |
Alle elektrisch leitfähigen Gehäuseteile des Betriebsmittels sind mit dem Schutzleitersystem der festen Elektroinstallation verbunden, welches sich auf Erdpotential befindet. Bewegliche Geräte der Schutzklasse I haben eine Steckverbindung mit Schutzleiterkontakt, einen Schutzkontaktstecker („Schukostecker“). |
2 |
Betriebsmittel mit Schutzklasse II haben eine verstärkte oder doppelte Isolierung zwischen Netzstromkreis und Ausgangsspannung bzw. Metallgehäuse und haben keinen Anschluss an den Schutzleiter. Diese Schutzmaßnahme wird auch Schutzisolierung genannt. |
3 |
Betriebsmittel der Schutzklasse III arbeiten mit Schutzkleinspannung (SELV) und benötigen bei Netzbetrieb ebenfalls eine verstärkte oder doppelte Isolierung zwischen Netzstromkreisen und der Ausgangsspannung. |
5. Notlichtbrenndauer
Die Notlichtbrenndauer gibt Aufschluss darüber, wie lange die Notleuchte im Notfall leuchtet. Nach EN 1838 beträgt die Notlichtbrenndauer der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege mindestens 1 h. Für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung muss die Notlichtbrenndauer dem Zeitraum entsprechen, während eine potenzielle Gefährdung für Menschen besteht.
6. Prüfung von Notleuchten
Zur Prüfung der Notbeleuchtung ist eine tägliche Sichtprüfung der Stromversorgungsanlage auf korrekte Funktion notwendig. Des Weiteren muss eine monatliche Prüfung der Notleuchten erfolgen, die dokumentiert werden muss. Hierbei wird jede Sicherheitsleuchte auf Notbetrieb durch Simulation eines Ausfalls der Versorgung umgeschaltet. Nun ist zu prüfen, ob jede Sicherheitsleuchte leuchtet.
Am Ende der Prüfdauer soll die Stromversorgung wieder hergestellt werden und jedes Meldegerät oder jede Meldelampe geprüft werden. Bei Notleuchten mit Prüftaster wird durch Betätigen des Schalters ein Netzausfall simuliert, die grüne Kontroll-LED erlischt, das Leuchtmittel wird auf Notlichtbetrieb umgeschaltet.
Bei Zentralbatterieanlagen muss zusätzlich der Betrieb der Überwachungseinrichtung geprüft werden.
7. Befestigungsmöglichkeit
Man unterscheidet zum einen in Deckenaufbaumontage, hier wird die Notleuchte an der Decke befestigt. Zum anderen gibt es die Wandmontage, bei der die Notleuchte direkt an der Wand angebracht wird und die Auslegermontage, bei der die Notleuchte als Fahne an die Wand montiert wird.
Eine weitere Art der Befestigung ist die Ketten- und Pendelmontage.
Notbeleuchtungen
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