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Arbeitsschutz für ausländische Mitarbeiter - Tipps

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gibt Tipps, was Unternehmen berücksichtigen sollten, um ausländische Beschäftigte über betrieblichen Arbeitsschutz zu informieren. Im Fokus sind dabei weniger die ausländischen Mitarbeiter mit einer akademischen Ausbildung, sondern vor allem die Arbeitnehmer, die schlecht ausgebildet sind und nur über geringe Sprachkenntnisse verfügen. Sie führen oftmals Tätigkeiten aus, bei denen sie besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Das bekannteste Beispiel ist wohl die Bau-Branche.

6 Tipps der DGUV: Arbeitsschutz für fremdsprachige Beschäftige

  1. Informationsvermittlung: mehrsprachige Broschüren/Flyer etc. oder bildgestützte Anweisungen, Aushänge & Pläne zu nutzen.

  2. Unterweisung: Verständniskontrolle, um zu überprüfen, ob die Mitarbeiter die Anweisungen anwenden können.

  3. Sprachkompetenz: Verfügen Mitarbeiter über nur schlechte Sprachkenntnisse, dann sollten Maßnahmen vereinbart werden, um diese zu verbessern.

  4. Führungskräfte: Sie müssen wissen und sensibilisiert sein, wenn es Verständigungsprobleme aufgrund fehlender Sprachkompetenz geben könnte.

  5. Peersystem einführen: Wenn in einem Unternehmen eine Nationalität besonders stark vertreten ist, dann können Sie einen zweisprachigen Vertreter als Ansprechpartner für Arbeitsschutz ernennen.

  6. Integration der ausländischen Mitarbeiter: Die DGUV empfiehlt, diese Beschäftigte langfristig in Fragen rund um Arbeitsschutz miteinzubeziehen.

Arbeitsschutz und Unterweisungen für Migranten und ausländische Mitarbeiter