BGR 194 - Benutzung von Gehörschutz
BGR 194 - Benutzung von Gehörschutz
In Arbeitsbereichen mit hoher Lärmexposition ist der Unternehmer verpflichtet, den Mitarbeitern geeigneten Hörschutz zur Verfügung zu stellen. Die BGR 194 beschreibt die erforderlichen Hörschutzmittel je nach Gefährdungsvorlage mit anschaulichen Beispielen und detaillierten Angaben der zulässigen Höchstwerte.
Den genauen Wortlaut der BGR 194 finden Sie zum Download in der BGVR-Online-Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Hinweis: Mit der DGUV 112-194 gibt es eine Neufassung.
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