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Normen & Gesetze zum Arbeitsschutz

Normen & Gesetze im Betrieb – Was muss ich wissen?

Die Einhaltung aktueller Normen und Gesetze ist notwendig, um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in Betrieben und Einrichtungen zu gewährleisten. Daher haben wir Ihnen hier eine Übersicht über gültige Normen, Gesetze, Richtlinien und Arbeitsschutzverordnungen in Deutschland zusammengestellt. Diese unterstützen die notwendige Sicherheit am Arbeitsplatz, ob im Büro, Lager, in der Produktion oder auf der Baustelle. Beachten Sie dabei, dass neben nationalen DIN-Normen auch internationale ISO-Normen zur Anwendung kommen können.

Welche Normen & Gesetze sind für Arbeitsstätten in Deutschland rechtlich bindend?

Die Normen & Gesetze für Arbeitsstätten unterliegen unterschiedlichen Rechtsvorschriften. Hier unterscheiden wir zwischen rechtlich bindenden Gesetzen wie z. B. dem Arbeitsschutzgesetz, verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften der DGUV sowie rechtlich nicht bindenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten ARS, Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und aktuell geltende DIN-Normen und ISO-Standards.

Rechtlich bindende Normen & Gesetze

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättv)

  • Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV

  • Baustellenverordnung (BaustellV)

Rechtlich nicht bindende Normen & Gesetze

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

  • DIN-Normen

  • EN-ISO-Normen

Welche Normen & Gesetze gelten für Arbeitsstätten?

Zu den wichtigsten Normen & Gesetzen für Arbeitsstätten in Deutschland gehören:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz ist grundlegend anzuwenden. Es regelt die allgemeinen Anforderungen an den Arbeitsschutz und sorgt für die notwendige Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Fokus steht die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Besonders wichtig sind:

  • § 3 ArbSchG: Grundpflichten des Arbeitgebers (Pflicht zur Sicherheit und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten)

  • § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung von Arbeiten und den damit verbundenen Gefahren

  • § 12 ArbSchG: Unterweisung der Beschäftigten bzgl. Verhalten im Notfall, Brandfall u. v. m.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättv)

Die Arbeitsstättenverordnung legt die Ausgestaltung von Arbeitsstätten fest, um die Sicherheit und Gesundheit von MitarbeiterInnen zu gewährleisten. Sie regelt:

  • Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten

  • Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen, Erste-Hilfe-Räume, Sanitärräume etc.

  • Anforderungen an Arbeitsplätze (z. B. Bildschirmarbeitsplätze und auf Baustellen)

  • Einrichtung von Pausen- und Bereitschaftsräumen

  • Vorgaben zu Lüftung, Beleuchtung, Raumtemperatur u. v. m.

Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen. Die Verordnung legt die Anforderungen an die Sicherheit von Arbeitsmitteln fest. Dies berücksichtigt die:

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen u. v. m.

Unfallverhütungsvorschriften der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) befasst sich mit den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Unternehmen und Einrichtungen. Primäres Ziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

  • Maßnahmen und Regeln zum Schutz von Mitarbeitern (z. B. Gehörschutz, Atemschutz etc.)

  • Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen

  • Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Bei den Technischen Regeln für Arbeitsstätten handelt es sich um konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten. Sie sind eine Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättv) und dienen ebenfalls der Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern und Beschäftigten.

  • praxisnahe Hinweise und Empfehlungen für Arbeitsstätten

  • Konkretisierung von Arbeitsplatzeinrichtungen

  • wichtige Orientierungshilfe der Arbeitsstättenverordnung

  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3

DIN-Normen für Arbeitsstätten

Die DIN-Normen für Arbeitsstätten definieren Anforderungen und Empfehlungen für Arbeitsstätten. Dies berücksichtigt die Gestaltung, die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Gängige Normen sind:

  • DIN 4844: Sicherheitskennzeichnung in Unternehmen

  • DIN 13157 und 13169 für Erste Hilfe und Verbandskästen

  • DIN EN 1838: Beleuchtung von Notfausgängen und Fluchtwegen

  • DIN 2403: Empfehlungen zur Rohrkennzeichnung

  • DIN 4066: Anforderungen an Feuerwehrschilder u. v. m.

ISO-Normen für internationale Standards

Die ISO-Normen für Arbeitsstätten berücksichtigen internationale Standards für den Arbeitsschutz. Hierbei handelt es sich ebenfalls nur um Empfehlungen, da es keine Pflicht zur Umsetzung in Deutschland gibt.

Kroschke SIGN orientiert sich u. a. an der DIN EN ISO 7010, die sich u. a. mit allgemein gültigen Piktogrammen und Farben von Rettungszeichen, Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warn- und Brandschutzeichen beschäftigt.