WEEE-Richtlinie - Gesetzesinformation

WEEE-Richtlinie 2002-96/EG

Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical Electronic Equipment-Richtlinie) (2012/19/EU) verfolgt das Ziel, Elektro- und Elektronikaltgeräte getrennt zu sammeln und einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen. Gemäß § 9 ElektroG müssen Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet werden. Ein schwarzer Balken unterhalb des Symbols zeigt an, dass das Gerät nach dem maßgeblichen Stichtag in Verkehr gebracht wurde.

  • Jeder Hersteller muss durch die Kennzeichnung des Geräts eindeutig zu identifizieren sein.

  • Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

  • Es ist außerdem ein Hinweis auf dem Produkt anzubringen, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 – in Deutschland nach dem 23. März 2006 in Verkehr gebracht wurde - entweder mittels des Herstellerdatums oder aber durch die Kennzeichnung des Balkens unter der durchkreuzten Abfalltonne.

Den genauen Wortlaut der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG steht für Sie zum Download bereit.

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WEEE: gut sichtbar

Ziele der WEEE-Richtlinie

Mit dem WEEE Gesetz sollen Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten vermieden werden. Es bezweckt die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und weitere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und auch den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfällen zu verringern.

Anwendungsbereiche nach der WEEE-Richtlinie

Das Gesetz der WEEE-Richtlinie gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Kategorien der Haushaltsgeräte, der Geräte für Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Unterhaltungstechnik, der Beleuchtungskörper, der elektrischen und elektronischen Werkzeuge (Ausnahme ortsfeste industrielle Großwerkzeuge), der Spielzeug und Fitnessgeräte, der Medizinprodukte (Ausnahme implantierte und infektiöse Produkte), der Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie der automatischen Ausgabegeräte fallen. Diese Geräte dürfen nicht Teil eines anderen Gerätes sein, welches nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes WEEE fällt.

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