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DGUV 212-017 - Hautschutz Präventionsleitlinie

Die DGUV 212-017 beschäftigt sich mit dem Hautschutz von Mitarbeitern. Die Haut ist das größte Organ des Menschen und verdient besonderen Schutz. Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhüten, hat der Unternehmer gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, alle Arbeitsplätze im Hinblick auf mögliche hautgefährdende Tätigkeiten zu untersuchen.

Die in dieser DGUV-Information enthaltenen technischen Lösungen informieren über:

  • Gefährdungsmöglichkeiten beim Kontakt der Haut mit Arbeitsstoffen

  • Arten der beruflichen Hauterkrankungen und Möglichkeiten der Prävention.

  • typische Hautbelastungen in bestimmten Branchen oder Berufsgruppen

  • Hinweise auf die Auswahl von geeigneten Hautschutzpräparaten

Die Vorschriften beschreiben das Zusammenwirken von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln und geben Hilfen für das Erstellen eines betriebsbezogenen Hautschutzplanes. Der genaue Wortlaut der DGUV-Information 212-017 steht für Sie hier zum Download bereit.

BGR-197 - DGUV 212-017

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