DGUV 212-017 - Hautschutz Präventionsleitlinie
Die DGUV 212-017 beschäftigt sich mit dem Hautschutz von Mitarbeitern. Die Haut ist das größte Organ des Menschen und verdient besonderen Schutz. Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhüten, hat der Unternehmer gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, alle Arbeitsplätze im Hinblick auf mögliche hautgefährdende Tätigkeiten zu untersuchen.
Die in dieser DGUV-Information enthaltenen technischen Lösungen informieren über:
Gefährdungsmöglichkeiten beim Kontakt der Haut mit Arbeitsstoffen
Arten der beruflichen Hauterkrankungen und Möglichkeiten der Prävention.
typische Hautbelastungen in bestimmten Branchen oder Berufsgruppen
Hinweise auf die Auswahl von geeigneten Hautschutzpräparaten
Die Vorschriften beschreiben das Zusammenwirken von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln und geben Hilfen für das Erstellen eines betriebsbezogenen Hautschutzplanes. Der genaue Wortlaut der DGUV-Information 212-017 steht für Sie hier zum Download bereit.
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