BGR 190 - Benutzung von Atemschutzgeräten
Nutzung von Atemschutzgeräten
Die BGR 190 findet Anwendung auf die Wahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für die Arbeit und die Rettung sowie für die Selbstrettung. In dieser BG-Regel werden die Atemschutzgerätetypen und ihre Einteilung, Kennzeichnung, Auswahl, ihr Einsatz und ihre Instandhaltung behandelt. Sie enthält Festlegungen über die Anforderungen an die Geräteträger und Gerätewarte und an deren Aus- und Fortbildung sowie Unterweisung. Der genaue Wortlaut der BGR 190 steht hier für Sie zum Download bereit. Mit der Veröffentlichung der neuen DGUV Regel 112-190 ist die BGR 190 unwirksam geworden.
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