DGUV 112-195 - Einsatz von Schutzhandschuhen
Die DGUV 112-195, ehemals BGR 195, findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzhandschuhen zum Schutz gegen schädigende Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie gegen Schäden durch Mikroorganismen und ionisierende Strahlen.
Die Vorschrift beinhaltet eine detaillierte Checkliste zur Einordnung vorliegender Gefährdungen und zur Auswahlhilfe des richtigen Schutzhandschuhs. Der genaue Wortlaut der DGUV 112-195 steht hier für Sie zum Download bereit.
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