DGUV 112-193 - Nutzung von Kopfschutz
Die DGUV 112-193, ehemals BGR 193, findet Anwendung auf die Auswahl und Benutzung von Schutzhelmen und Anstoßkappen sowie Kombinationen mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen, wie z. B. Gehörschutz, Augen- oder Atemschutz.
Die Vorschrift gibt anschauliche Hinweise zur Passform, jeweiligem Einsatzzweck, sowie zu Anforderungen an Wartung, Reparatur und Ersatz. Der genaue Wortlaut der DGUV 112-193 steht hier für Sie zum Download bereit.
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