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BGR 193 - Benutzung von Kopfschutz

Benutzung von Kopfschutz

Die BGR 193 findet Anwendung auf die Auswahl und Benutzung von Schutzhelmen und Anstoßkappen sowie Kombinationen mit anderen persönlichen Schutz- ausrüstungen, wie z. B. Gehörschutz, Augen- oder Atemschutz. Sie gibt anschauliche Hinweise zur Passform, jeweiligem Einsatzzweck, sowie zu Anforderungen an Wartung, Reparatur und Ersatz.

Der genaue Wortlaut der BGR 193 steht hier für Sie zum Download bereit. Mit der Veröffentlichung der neuen DGUV Regel 112-193 ist die BGR 193 unwirksam geworden.

Zu unserem Kopfschutz und Gesichtsschutz!

 BGR 193 Benutzung von Koptschutz