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Kroschke SIGN

Gefahrstoffetiketten nach GHS

Gefahrstoffetiketten GHS online kaufen

Gefahrstoffetiketten kennzeichnen chemische Stoffe und Gemische. Mit Hilfe der Gefahrensymbole gemäß der CLP/GHS-Verordnung von 2015 wird das Risiko bei der Verwendung, beim Transport, bei der Produktion oder bei der Lagerung von Gefahrstoffen erheblich minimiert. Die Etiketten weisen auffällig auf eine Gefahr oder ein Risiko hin und informieren Personal, Besucher oder Kunden.  

Wir von Kroschke SIGN liefern Ihnen Aufkleber und Etiketten mit den Symbolen gemäß der CLP/GHS-Verordnung 2015 . Ob auf Rolle oder Bogen, aus Papier, Folie oder weicher PE-Folie, in unserer Produktion fertigen wir Kennzeichen für jede Anwendung. Haben Sie Fragen zu unseren individuellen Gefahrstoffetiketten nach GHS können Sie uns gerne persönlich kontaktieren. Gerne hilft Ihnen unser Experten-Team unter der Telefonnummer 0531 318 318 weiter.  

  • Gefahrstoffetiketten nach der CLP/GHS-Verordnung 2015 

  • Etiketten auf Rolle oder Bogen kaufen 

  • Individuelle Gefahrstoffetiketten gestalten 

Gefahrensymbole nach CLP/GHS 

Gefahrstoffetiketten nach CLP/GHS berücksichtigen auch Signalwörter und beschreiben den Schweregrad der Gefahr, die von einem bestimmten Stoff ausgeht. Das Wort "Gefahr" ist vor allem bei höheren Gefahrenkategorien relevant, während "Achtung" weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien kennzeichnet.  Bei Bedarf können Sie Gefahrensymbole  nach CLP/GHS und Signalwörter mit Hilfe eines Grundetiketts ideal miteinander kombinieren. Somit können Sie Behälter, die Gefahrstoffe enthalten, ganz individuell kennzeichnen. Typische Gefahrensymbole sind: 

  • Flammen für Feuer-/Brandgefahren 

  • Ausrufezeichen für allgemeine Gefahren/Hinweise 

  • Knochen für toxische Gefahren/Giftstoffe u. v. m. 

Gefahrstoffetiketten mit Stoffangabe und H- und P- Sätzen

Das Kroschke SIGN Sortiment berücksichtigt ein großes Angebot an Gefahrstoffetiketten, sowie Gemischetiketten mit einer speziellen Stoffangabe und H- und P-Sätzen. Die Etiketten mit Stoffangabe und H- und P-Sätzen sind gemäß der CLP/GHS-Verordnung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Chemikern erstellt worden. Wir erweitern unser Angebot an weiteren Gefahrstoffetiketten stetig, um Ihnen ein möglichst breit aufgestelltes Produktsortiment zu präsentieren. 

Häufige Fragen und Antworten

Was muss ich über Gefahrstoffetiketten wissen?

Neben den Gefahrensymbolen gibt es weitere Bestandteile, die ein Gefahrstoffetikettgemäß der CLP/GHS Verordnung ausmachen. Dazu gehören, je nach Aufkleber und Etiketten, die spezielle Produktkennung, Gefahrenhinweise (H- und P-Sätze), Signalworte und die Kontaktdaten bzw. die Anschrift des Herstellers oder Importeurs. Diese sind dazu verpflichtet, die Produkte ausreichend zu kennzeichnen, um Ihre Mitmenschen auf Gefahren hinzuweisen und sie zu schützen. Jeder kann mit sogenannten Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Sie begegnen uns häufig im Alltag, zum Beispiel in Form von PKW-Kraftstoffen oder Putzmitteln.  

Warum sollte ich die Gefahrstoffetiketten von Kroschke SIGN kaufen? 

Die GHS-Gefahrstoffetiketten von Kroschke SIGN stammen aus der hauseigenen Produktion und sind schnell lieferbar. Insgesamt hat Kroschke SIGN über 160 Gefahrstoffaufkleber im Angebot, die auf alle möglichen Gefahren und Gefahrstoffe im Betrieb hinweisen sollen. Dabei sind die GHS- und LCP-Etiketten in unterschiedlichen Größen erhältlich und je nach Wunsch auch mit Signalwort wie "Achtung" oder "entzündlich" verfügbar. 

Gefahrstoffetiketten nach CLP/GHS in der Zusammenfassung 

  • Das „Globally Harmonized System (GHS) of Classification, Labelling and Packing of Chemicals“ (CLP) steht für die weltweit einheitliche Gefahreneinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und ist Grundlage für die CLP-Verordnung 2015. 

  • Seit dem 26.11.2010 verweist die Gefahrstoffverordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf die CLP-Verordnung 2015. 

  • Für die Kennzeichnung von Stoffen ist die Kennzeichnung gemäß GHS/CLP seit dem 01.12.2010 gesetzlich vorgeschrieben. Bei Gemischen gilt eine Übergangsfrist zum 01.06.2015. 

  • Die CLP-Verordnung 2015 findet nur Anwendung im Bereich des Inverkehrbringens. 

  • Detaillierte Richtlinien zur innerbetrieblichen Gefahrstoffkennzeichnung sind in den aktuellen technischen Regeln für Gefahrstoffe 201 (11/2011) angegeben, die sich ebenfalls auf die CLP-Verordnung 2015 beziehen.

Service und Kontakt

Wenn Sie Fragen zu unseren Produkten haben, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Sie erreichen unser Service- und Experten-Team von Kroschke SIGN von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 0531 - 318 318. Unsere Hotline ist von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt (Freitag nur bis 15:30 Uhr). Vielen Dank.