Gebotszeichen & Gebotsschilder
Gebotszeichen & Schilder online kaufen
Mit Hilfe von Gebotszeichen können Sie Mitarbeitern aufzeigen, welche Schutzmaßnahmen wichtig sind, um sicher durch den Arbeitsalltag zu kommen. Viele Schilder aus dem Kroschke SIGN Sortiment finden im Lager oder in der Produktion Anwendung. Unsere Gebotszeichen können Sie in verschiedenen Größen, Formen und Materialien bestellen. Wollen Sie Gebotsschilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 oder praxisbewährt verwenden? Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr über Gebotsschilder.
Gebotszeichen zur klaren Kennzeichnung von Geboten
Schilder nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
vom Hersteller Kroschke SIGN
Gebotszeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 oder praxisbewährt verwenden
Deutliche Sicherheitskennzeichen, die gültigen Normen und Vorschriften entsprechen, helfen Ihnen als Unternehmer bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze. Wir empfehlen Ihnen daher: Verwenden Sie für neue Sicherheitskennzeichnungen die aktuellen Gebotsaufkleber und Gebotsschilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010! Diese Schilder gelten in ganz Europa und sind über viele Landesgrenzen hinaus allgemein verständlich. In unserem Sortiment finden Sie weiterhin eine große Auswahl an praxisbewährten Gebotszeichen. Aufgrund ihrer allgemeinen Verständlichkeit und weiträumigen Nutzung sind diese Gebotsschilder und Gebotsaufkleber ebenso etabliert, wie unsere Gebotszeichen nach neuer ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010. Die zahlreichen Ausführungen unserer Gebotsschilder gemäß alter ASR A1.3 praxisbewährt machen eine individuelle Sicherheitskennzeichnung im Unternehmen möglich.
international verständliche Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3
praxisbewährte Gebotsschilder
Gebote zum Vergleich: Gebotszeichen nach alten Normen / praxisbewährt sowie nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010
Gebotszeichen finden Sie im großen Kroschke SIGN-Sortiment je nach Anwendungsgebiet aus unterschiedlichen, qualitativ hochwertigen Materialien. Informieren Sie sich über die Eignung verschiedener Materialien für die Sicherheitskennzeichnung in Ihrem Unternehmen!
Umstellung auf Gebotszeichen der aktuell gültigen ASR A1.3
Für den Bestand und bei Ergänzung mit einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV ist eine Anwendung der alten Sicherheitszeichen weiterhin möglich. Dipl.-Ing. Jörg Vieregge, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Leitung von internationalen (ISO) Normungsgremien im Bereich der Sicherheitskennzeichnung, empfiehlt die Verwendung der neuen Gebotszeichen für eine aktuelle und einheitliche Kennzeichnung in Ihrem Betrieb.
Die Gebotszeichen nach der aktuell gültigen ASR A1.3 erfüllen die Anforderungen der ArbStättV ohne zusätzlichen Nachweis und garantieren Ihnen Rechtssicherheit. Ihre Gefährdungsbeurteilung muss bei einem Unfall der Prüfung Stand halten.


Was tun, wenn das benötigte Gebot weder in der DIN EN ISO 7010 noch in der DIN 4844-2 enthalten ist?
„Hierzu gibt es sozusagen den Joker unter den Gebotszeichen: M001 „Allgemeines Gebotszeichen“. Dieses Gebotszeichen ist nur mit einem Zusatzzeichen anzuwenden, das Aussage über das konkrete Gebot macht, entweder als graphisches Symbol oder Text. Hier sind Sie in der Gestaltung recht frei, da der Inhalt eines Zusatzzeichens derzeit nicht genormt ist. Das allgemeine Sicherheitszeichen gibt es ebenfalls für die Kategorien Verbots- und Warnzeichen. Wir empfehlen die Kennzeichnung nach der aktuellen Fassung der ASR A1.3.“
Uli Borgsdorf Fachberater Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftrager und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Einsatz- und Anwendungsgebiete für Gebotszeichen
betrieblicher Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (Augenschutz, Gehörschutz, Gesichtsschutz u. v. m.)
Gebotszeichen im Straßenverkehr (z. B. für Richtgeschwindigkeiten, Fußgängerwege) etc.)
Kennzeichnungen im Bereich Hygiene und Infektionsschutz (z. B. Maske benutzen, Hände waschen etc.)
allgemeine Hinweise (z. B. Kopf schützen, Hände schützen etc.)
Häufige Fragen und Antworten
Welche Bedeutung haben Gebotsschilder?
Gebotsschilder empfehlen bestimmte Handlungen und Verhaltensweisen und können diese vorschreiben. Im Gegensatz zu Verbotsschildern wird hier jedoch kein Verbot ausgesprochen, sondern ein Gebot. Das heißt, dass die Gebotsschilder eine positive Wirkung erzielen sollen, indem eben kein Verbot ausgesprochen wird. Das bedeutet auch, dass die Wahrscheinlichkeit möglicher Gefahren und Gefahrensituationen nicht übermäßig hoch ist.
Tipp: In unserem Wissensbereich von Kroschke SIGN erfahren Sie mehr zur Bedeutung von Gebotszeichen. Unsere Experten klären Sie auf!
Was sind die gängigsten Gebote?
Augenschutz: Schutzbrillen benutzen
Atemschutz: Masken tragen
Gehörschutz: Kopfhörer benutzen
Kopfschutz: Helm benutzen
Schutzkleidung: Handschuhe benutzen
Fußschutz: Sicherheitsschuhe benutzen
Warum sind Gebotszeichen blau?
Gebotszeichen sind im Allgemeinen blau, um hier eine klare Abgrenzung von Geboten und Verboten zu schaffen. Die Farbe Blau vermittelt eine positive Botschaft und steht für Sicherheit und Vertrauen. Darüber hinaus sorgt die Farbe Blau zu einem klaren Kontrast auf den Gebotszeichen und Schildern. Und das wiederum stärkt die Sichtbarkeit der Gebote.
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten?
Gerne helfen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0531 - 318 318 persönlich weiter. Unser Service- und Experten-Team von Kroschke SIGN ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie da und am Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Vielen Dank.