BGR 189 - Benutzung von Schutzkleidung
Benutzung von Schutzkleidung
Die BGR 189 findet Anwendung bei der Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz vor Verletzungen bei der Arbeit. Dies berücksichtigt geeignete Schutzmaßnahmen gegen:
mechanische Einwirkungen, die durch bewegte Teile erfasst werden
thermische Einwirkungen, Nässe, Wind, Stäube, Gase, heiße Dämpf
elektrische Energie, Flammen, Funken, feuerflüssige Massen, chemische Stoffe,
Mikroorganismen, Kontamination mit radioaktiven Stoffen
Die BGR enthält eine praktische Checkliste zur Einordnung vorliegender Gefährdungen und zur Spezifikation der passenden Schutzausrüstung. Hier finden Sie den genauen Wortlaut der BGR 189 zum Download.
Hinweis: Die BGR 189 wurde durch die DGUV 112-189 abgelöst.
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