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BGR 189 - Benutzung von Schutzkleidung

Benutzung von Schutzkleidung

Die BGR 189 findet Anwendung bei der Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz vor Verletzungen bei der Arbeit. Dies berücksichtigt geeignete Schutzmaßnahmen gegen:

  • mechanische Einwirkungen, die durch bewegte Teile erfasst werden

  • thermische Einwirkungen, Nässe, Wind, Stäube, Gase, heiße Dämpf

  • elektrische Energie, Flammen, Funken, feuerflüssige Massen, chemische Stoffe,

  • Mikroorganismen, Kontamination mit radioaktiven Stoffen

Die BGR enthält eine praktische Checkliste zur Einordnung vorliegender Gefährdungen und zur Spezifikation der passenden Schutzausrüstung. Hier finden Sie den genauen Wortlaut der BGR 189 zum Download.

Hinweis: Die BGR 189 wurde durch die DGUV 112-189 abgelöst.

Schutzkleidung nach BGR 189

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