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BGV A 1 - Unfallverhütungsvorschriften

Die BGV A 1 gilt als wichtigste berufsgenossenschaftliche Regelung.

Sie beschreibt:

  • den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften am Arbeitsplatz

  • die Pflichten des Unternehmers

  • die Pflichten der Mitarbeiter

  • die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Sicherheitsbeauftragte, Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung etc.)

Die BG-Vorschrift ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Durch diese Vorschrift wurden viele Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die Verantwortung für die von diesen Vorschriften abgedeckten Detail-Regelungen ist an die Unternehmer zurückgegeben worden, in der Praxis gelten sie aber als Referenz für den jeweiligen Stand der Technik und werden deshalb weiterhin häufig zu Rate gezogen.

Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG). Der genaue Wortlaut der BGV A 1 steht für Sie hier zum Download bereit. Zur Produktübersicht Persönliche Schutzausrüstung und Erste Hilfe.

BGV A1