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BGR 198 - Einsatz von PSA

BGR 198 - Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

In allen Arbeitsbereichen, in denen das Risiko eines Absturzes besteht, muss der Unternehmer entsprechende Sicherheitsausrüstung bereit stellen. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind Auffangsysteme zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt, und zwar in der Weise, dass ein Absturz entweder ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen wird. Dabei wird der Fallweg begrenzt und die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Die BGR 198 gibt anschauliche Beispiele zu verschiedenen Auffangsystemen, die bei vorliegender Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden können.

Der genaue Wortlaut der Berufsgenossenschaftlichen Regel steht für Sie hier zum Download bereit.

Mit der Veröffentlichung der neuen DGUV Regel 112-198 ist die BGR 198 unwirksam geworden.

Zu unseren Produkten der Absturzsicherung!

BGR 198