BGR 192 - Nutzung von Augen- & Gesichtsschutz
BGR 192 - Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
Die BGR 192 findet Anwendung auf die Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz zur Prävention von Unfällen am Arbeitsplatz. Beim Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz sind mechanische, optische, thermische, elektrische, biologische, chemische Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die BGR 192 gibt anschauliche Hinweise zur Auswahl des erforderlichen Augen- und Gesichtsschutzes, zu Bereitstellung, Nutzung, Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen.
Der genaue Wortlaut der BGR 192 steht hier für Sie zum Download bereit. Mit der Veröffentlichung der neuen DGUV Regel 112-192 ist die BGR 192 unwirksam geworden.
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