BGV A 3 / DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, ist die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Was besagt die DGUV Vorschrift 3?
Diese Unfallverhütungsvorschrift besagt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft nach den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben und alle 2 Jahre überprüft werden. Der genaue Wortlaut der DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A 3, steht für Sie zum Download bereit. Zu den Prüfplaketten für die Prüfung elektrischer Geräte ➤
