
Jährlich nach den aktuellen Vorschriften die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen!
Im Betrieb verwendete Leitern müssen gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit und lesbare Sicherheitshinweise geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Auch die Gebrauchsanweisung muss auf Lesbarkeit geprüft und ggf. erneuert werden. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie jährlich nach den aktuellen Vorschriften mit Hilfe unserer Checkliste und erfahren Sie mehr über die professionelle Leiterprüfung - denn regelmäßige Prüfung ist Pflicht!
Checkliste zur Überprüfung von Leitern & Tritten
Eine regelmäßige Prüfung von gewerblich genutzten Leitern und Tritten sollte gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer hierfür befähigten Person durchgeführt werden. Die Leitern müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Mit Hilfe einer praktischen Checkliste kann eine strukturierte Prüfung vorgenommen werden. Fehlerhaftes Verwenden von Leitern und Tritten kann zu Unfällen führen - wir empfehlen die gut sichtbare Anbringung von Gebrauchsanweisungen. Dort können Sie zudem den nächsten Prüftermin sowie Informationen der Leiter (Herstellerdatum, Leitertyp, ...) notieren. Die Sicherheit im Betrieb steht an erster Stelle! Nutzen Sie entsprechende Anleitungen und nehmen Sie die jährlich wiederholenden Prüfungen wahr. Um Wartungsarbeiten oder Reparaturen durchzuführen, orientieren Sie sich bitte an die vom Hersteller beigelegten Anweisungen. Diese sollten immer griffbereit und vor Umwelteinflüssen geschützt an der Lagerstätte der Leitern und Tritte aufbewahrt werden.
Die Checkliste beinhaltet folgende Punkte:
- Aufstiegsart
- Werkstoff
- Anzahl der Sprossen/Stufen
- Leiterlänge
- Hersteller
- Artikel-/Typ-Nr.
- Datum der Anschaffung
- Name des Sachkundigen
- Nächste Prüfung
- Auflistung der Prüfkriterien (Holme, Sprossen/Stufen/Plattformen, Spreizsicherungen, Beschlagteile, Leiter-/Trittfüße/Rollen,
Zubehör, Kennzeichnung, Kontrollergebnis und Bemerkung)
Einsatzprüfung von Leitern und Tritten
Je nach Beanspruchung der Leitern und Tritte muss eine Prüfung durchgeführt werden - das heißt, bei häufiger Nutzung kann es auch eine tägliche Kontrolle der Betriebsmittel nach sich ziehen. Die Prüfintervalle werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und determiniert. Neben der Prüfung von einer beauftragten Person aus dem Unternehmen muss mindestens alle 12 Monate eine sachkundige Person die Leitern und Tritte begutachten. Diese Regelung ist in der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 niedergeschrieben. Jede Prüfung ist genauestens zu dokumentieren und wird anschließend mit einem Prüfsiegel versehen.
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