CO2-Löschanlagen - Vorschriften zur Kennzeichnung
In den vergangenen Monaten haben wir festgestellt, dass auch CO2-Löschanlagen eine vermehrte Anwendung finden. Daher möchten wir Ihnen folgend gerne erläutern, welche Vorschriften für CO2-Löschanlagen gelten und Sie über die richtige Kennzeichnung dieser Anlagen informieren.
Wie funktioniert eine CO2-Löschanlage?
Beim Einsatz von CO2-Löschanlagen löst die Brandmeldezentrale den Löschvorgang aus und der geschützte Raum wird mit Kohlenstoffdioxid geflutet. Dieses Gas sorgt für die Verdrängung des Sauerstoffs vom Brandherd. Der Brand kann somit effektiv und ohne Rückstände des Löschmittels bekämpft werden. Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, da mit der Verdrängung des Sauerstoffs eine erhöhte Lebensgefahr für Sie und Ihre Mitarbeiter einhergeht. Kohlenstoffdioxid kann in erhöhten Konzentrationen nämlich zu Kopfschmerzen führen und letztlich Bewusstlosigkeit auslösen.
Wichtig beim Einsatz von CO2-Löschanlagen
Das Löschmittel ist toxisch und in löschwirksamer Konzentration grundsätzlich lebensgefährlich
Das Betreten eines gefluteten Raumes ist nur mit einem von der Umluft unabhängigen Atemschutz möglich
Durch die schnelle Abkühlung kondensiert die Feuchtigkeit der Raumluft zu Nebel, der die Flucht aus dem Löschbereich erschweren kann

Die richtige Kennzeichnung kann Unfällen vorbeugen!
Um Ihren Mitarbeitern eine zielgerichtete Information zu liefern, beinhaltet die DGUV-Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“ einen entsprechenden Hinweis zur Kennzeichnung Ihrer CO2-Löschanlage:
Bereiche, in denen eine entsprechende Löschvorrichtung zum Einsatz kommt, sollten daher unbedingt mit den korrekten Schildern nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 (Warnzeichen „Warnung vor Erstickungsgefahr“ + Hinweisschild mit Zusatzaussage) gekennzeichnet sein! Nur so können Sie Ihre Mitarbeiter effektiv darüber informieren, dass die Räume umgehend verlassen werden müssen, sobald der Löschvorgang einsetzt.
