Gebotsschild Fußschutz benutzen, gemäß ASR A1.3/M008, DIN EN ISO 7010/M008, für den Innen- und begrenzten Außeneinsatz, Material: selbstklebende Folie, temperaturbeständig von -40 bis +80°C, resistent gegen viele Chemikalien, Durchmesser: 200 mm
Mitarbeiter im Betrieb müssen mit passenden Sicherheitsschuhen ausgestattet werden, um die Füße vor äußeren, schädigenden Einwirkungen zu schützen und die Ausrutschgefahr zu senken. Die DGUV-Regel 122-191 regelt diesen Umstand. Die Gebotsschilder „Fußschutz benutzen" gemäß ASR A1.3/M008, DIN EN ISO 7010/M008 signalisieren daher genau die Arbeitsbereiche, in denen das Tragen von Arbeitsschutzschuhen ein Muss ist.