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Leiterprüfung & Kennzeichnung - Neue Vorschriften

Leiterprüfung und -kennzeichnung

Sie müssen kennzeichnen: DIN EN 131-3 – neue Gebrauchsanweisung für Leitern verpflichtend seit 01.03.2018

Laut DIN EN 131-2 muss die Kennzeichnung nach DIN EN 131-3 erfolgen und dauerhaft lesbar angebracht sein.
Unsere Empfehlung: Erneuern Sie auch die bereits bestehende Kennzeichnung an Ihren Leitern um sich rechtlich umfassend abzusichern.

Prüfungen von Leitern und Tritten müssen gemäß BetrSichV und DGUV durch regelmäßige Kontrollen erfolgen!

Im Betrieb verwendete Leitern müssen gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit und lesbare Sicherheitshinweise geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Auch die Gebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 muss auf Lesbarkeit geprüft und ggf. erneuert werden. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie jährlich nach den aktuellen Vorschriften!

Leitern und Tritte sind eines der am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel. Sie werden benötigt, um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen, bspw:

  • Waren in Regale lagern
  • Ordner bzw. Büromaterialien in einen Schrank räumen
  • kurzzeitige Montagearbeiten, Mal- und Elektroarbeiten…

Die Gefahren beim Benutzen von Leitern und Tritten werden häufig unterschätzt. Unfallanalysen zeigen, dass nur selten (ca. 5 %) technische Mängel die Ursache von Leiterunfällen sind. Über 90% der Abstürze sind auf das Fehlverhalten der benutzenden Personen zurückzuführen. Hierzu gehört auch die Verwendung von ungeeigneten Aufstiegshilfen, z. B. Getränkekisten und Bürodrehstühlen. Daher ist es besonders wichtig eine Leiterprüfung regelmäßig durchzuführen, um Gefahren in der Benutzung von Leitern und Tritten zu minimieren.

leiternpruefen: gut sichtbar

Die häufigsten Unfallursachen sind:

  • Sturz durch Gleichgewichtsverlust ca. 45%
  • Fehltritt, Abrutschen ca. 35%
  • nicht bestimmungsgemäßes Benutzen ca. 10 %
  • Brüche von Bauteilen ca. 5 %