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Notausgänge & Notausstiege richtig kennzeichnen

Fluchtwege führen ins Freie oder enden in einem sicheren Bereich

Fluchtwege ermöglichen die selbstständige Flucht aus einem Gefahrenbereich und führen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich (z. B. anderer Brandabschnitt).

Die ASR A2.3 unterscheidet dabei Hauptfluchtwege und Nebenfluchtwege (Hinweis der ASR A2.3: Fluchtwege im Sinne der genannten ASR sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können).

Ein Notausgang ist nach ASR A2.3 ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Ein Notausstieg ist ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur Flucht aus einem Raum oder Gebäude (z. B. Fenster – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und der baulichen Ausführung).

Wichtig: Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.

Kennzeichnung: Was schreibt die ASR A2.3 konkret vor?

Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung hat entsprechend der ASR A1.3 („Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzkennzeichnung“) zu erfolgen. Die ASR A1.3 bedient sich hinsichtlich der zu verwendenden Piktogramme an der DIN EN ISO 7010 und der DIN 4844-2.

Die Ausführung der Rettungszeichen für Fluchtwege kann langnachleuchtend, innenbeleuchtet oder außenbeleuchtet erfolgen – die Erkennbarkeit muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, mindestens jedoch 30 Minuten betragen.

Unsere PERMALIGHT power Produkte bieten in jedem Fall eine zusätzliche Sicherheit bei Ausfall der Stromzufuhr und erfüllen die Vorgaben an die Leuchtdichte der ASR A2.3 und ASR 1.3 uneingeschränkt! Entsprechende Notausgang-Schilder finden Sie hier im Kroschke SIGN Onlineshop.

Welche Rettungszeichen müssen nach ASR A2.3 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen verwendet werden?

Hauptfluchtwege müssen durchgehend, eindeutig und deutlich erkennbar (Stichwort: Erkennungsweite) gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt im Verlauf des Fluchtweges mit dem Rettungszeichen „Notausgang“ in Verbindung mit Richtungsangaben nach ASR A1.3, sodass die Fluchtrichtung jederzeit klar erkennbar ist.

Praxisrelevanter Hinweis: Die Kennzeichnung des Fluchtwegs darf nicht auf Türflügeln angebracht werden, weil bei geöffneter Tür die Fluchtrichtung nicht mehr eindeutig erkennbar ist oder falsch wirken könnte.

Notausgänge und Notausstiege sichtbar kennzeichnen

E001 / E002 „Notausgang (links / rechts)“ mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil)

Alle Informationen zur korrekten Anwendung der Pfeilrichtungen erhalten Sie hier: https://www.kroschke.com/rauf-runter-geradeaus-wo-ist-denn-der-notausgang

Notausgang links - rechts mit Richtungsangaben

Die Kennzeichnung von Nebenfluchtwegen erfolgt (entsprechend der Ausgestaltung des Ausgangs) mit den folgenden Kennzeichen. Diese können bei Bedarf ebenfalls mit einem Richtungspfeil nach ASR A1.3 kombiniert werden:

E016 Notausstieg mit Fluchtleiter

Dieses Rettungszeichen wird verwendet, wenn der Notausstieg mit einer fest angebrachten Fluchtleiter ausgestattet ist, über die Personen den Höhenunterschied überwinden und sich selbst retten können.

Rettungsschild Notausgang

D-E019 Notausstieg

Das Rettungszeichen Notausstieg wird angebracht, um einen definierten Ausstieg (z.B. Fenster), der im Notfall zur Selbstrettung genutzt werden kann, zu kennzeichnen.

Rettungsschild Notausstieg

Zusatzinformation: E017 Rettungsausstieg

Dieses Rettungszeichen ist mittlerweile nicht mehr Bestandteil der gültigen ASR! Hintergrund ist, dass dieses Zeichen eine Stelle kennzeichnet, an der man im Gefahrenfall durch die Feuerwehr gerettet wird; aus diesem Grund ist es auch weiterhin ein sehr wichtiges Kennzeichen! Beim Einsatz des Zeichens ist allerdings keine Selbstrettung vorgesehen und es handelt sich somit nicht um eine Kennzeichnung des Fluchtweges.

Rettungsausstieg

Außenseite nicht vergessen!

Sind Notausgänge und / oder Notausstiege von außen zugänglich, müssen sie auf der Außenseite zusätzlich mit dem Verbotszeichen P023 „Abstellen oder Lagern verboten“ gekennzeichnet werden. Somit wird sichergestellt, dass diese nicht zugestellt und stattdessen freigehalten werden!

Verbotszeichen - Abstellen oder Lagern verboten

Bitte unterweisen Sie Ihre Mitarbeitenden entsprechend und prüfen Sie die Ausführung der Kennzeichnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Ort.

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