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Notausgangsschilder

Die Kennzeichnung von Rettungswegen ist gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Betrieb Pflicht. Daher ist die Nutzung von Notausgangsschildern gängige Praxis.

  • Für die Laufrichtung geradeaus werden in der DIN ISO 16069 und DIN TR 4844-4 die Kombination aus Rettungszeichen und Richtungsangabe "Pfeil nach oben" eindeutig empfohlen.

  • Ebenfalls sehr wichtig ist es, den Fluchtweg eindeutig erkennbar und kontinuierlich zu kennzeichnen bis der „sichere Bereich” erreicht ist. Hierbei spielen auch Anbringungsort, Erkennungsweite und Größe der Zeichen eine wichtige Rolle.

Zusätzlich müssen alle Notausgangzeichen lang nachleuchtend sein, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Die lang nachleuchtenden Sicherheitskennzeichen müssen nach den neuen Anforderungen nun mindestens die Klasse C (DIN 67510-1) erfüllen. Unsere PERMALIGHT® power-Produkte erfüllen die geforderte Klasse C uneingeschränkt und der Einsatz dieser Produkte im Kennzeichnungsbereich sichert Sie auf Basis der Vermutungswirkung rechtlich ab.

Tipp: Im folgenden finden Sie wichtige Notausgangsschilder. Zudem finden Sie in unserer Kategorie Notausgang & Fluchtweg Schilder weitere Schilder zur Kennzeichnung von Notausgang- und Rettungswegen.

Erkennungsweiten für Notausgangsschilder

Nachleuchtende Schilder für den Notausgang: Kunststoff / Maße: 300 x 150 mm für eine Erkennungsweite für bis zu 15 Meter

Nachleuchtende Schilder für den Notausgang: Selbstklebende Folie / Maße: 300 x 150 mm für eine Erkennungsweite für bis zu 15 Meter

Nachleuchtende Schilder für den Notausgang: Aluminium / Maße: 300 x 150 mm für eine Erkennungsweite für bis zu 15 Meter

Passende Schilder für Ihre Flucht- und Rettungswegkennzeichnung:


Uli Borgsdorf

Schild Notausgang nach ASR A1.3

Auch wenn für den Bestand und bei Ergänzung mit einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV eine Anwendung der alten Sicherheitszeichen weiterhin möglich sein kann, empfehle ich die Verwendung der neuen Rettungszeichen nach ASR A1.3 für eine aktuelle und einheitliche Kennzeichnung in Ihrem Betrieb. Die Kennzeichnung nach der aktuell gültigen ASR A1.3 garantiert Rechtssicherheit und erfüllt die Anforderungen der ArbStättV ohne zusätzlichen Nachweis. Denn bei einem Unfall muss Ihre Gefährdungsbeurteilung der Prüfung Stand halten.

Uli Borgsdorf, Fachberater Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Alle Größen, Materialen und Ausprägungen der Schilder für den Notausgang finden Sie hier: