Prüfplaketten DGUV & Co. für gesetzliche Prüfungen
Prüfplaketten DGUV/ Gesetzlich geprüft online kaufen
Prüfplaketten für gesetzliche Prüfungen schützen Sie vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden! Müssen Sie Ihre Prüfungen nach DGUV oder Gesetzen des BGG, BGI oder TRBS und BetrSichV durchführen, finden Sie in unserem Kroschke SIGN Onlineshop die richtige Prüfplakette für Ihren Einsatz. Beachten Sie dabei, dass bereits 2014 aus der BGV- die DGUV-Verordnung wurde.
Prüfplaketten nach DGUV, VDE/Elektro-Check, BetrSichV und mehr
Plaketten aus selbstklebender Folie
Jahres- & Mehrjahresplaketten
Freitextfeld für spezielle Vorschriften möglich
Neben einer Vielzahl von Designs wählen Sie zusätzlich diverse Prüfplaketten für Prüfungen in verschiedenen Branchen. Diese Prüfplaketten bestätigen eine nach den genannten Vorschriften durchgeführte Prüfung und ist ein Zeichen für Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Prüfer unterzeichnet auf der weißen Linie. Bei Fragen rund um gesetzliche Prüfungen, kontaktieren Sie uns gerne im Experten-Chat.
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - Worum geht es?
Die DGUV Vorschrift 3 gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Im Sinne dieser Vorschrift sind alle Gegenstände, die dem Anwenden elektrischer Energie, dem Übertragen, Verteilen oder Verarbeiten von Informationen dienen, elektrische Betriebsmittel. Als Unternehmer haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Sie Ihre Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen:
Prüfung der elektrischen Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme/nach einer Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.
Kontrolle in bestimmten Zeitabständen, wobei diese so zu wählen sind, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.

Kennzeichnen Sie mit aktuellen Plaketten
"Ihre Pflicht: Nachweis Ihrer Prüfungen! Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Aus diesem Grund sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt in § 14 Absatz 7 die Dokumentation und auch den Nachweis der Prüfung am Einsatzort vor. Die Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 konkretisiert die BetrSichV und weist im Abschnitt 8.3 „Durchführung der Prüfung und Kontrollen“ dafür noch mal ausdrücklich auf die Verwendung von Prüfplaketten hin."
Andrea Mai Leiterin Produkt-Medienmanagement
Prüfungen nach BGV, Gesetzen des BGG, VDE oder UVV
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGR, BGG, BGI): Von den Berufsgenossenschaften veröffentlichte Regeln, Grundsätze und Informationen richten sich vornehmlich an Unternehmer und sind eine Hilfestellung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Eine Anwendung der Empfehlungen unterstützt die Vermutung, dass der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vorgenommen hat. Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind gegenüber der TRBS jedoch nachrangig.
UVV und GUV: Gesetzliche Plaketten nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV und GUV) kommen vorzugsweise in Unternehmen des öffentlichen Dienstes, z. B. Ämter und Behörden sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen zum Einsatz.
BetrSichV: Bestandteil der Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
TRBS: Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Sie geben den Stand der Technik entsprechender Regeln weiter. Zur Gewährleistung der Sicherheit hat ein Unternehmer für eine regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu sorgen.
Hinweis: Aus der BGV wurde die DGUV-Verordnung
Seitdem 01. Mai 2014 gibt es für Prüfplaketten ein neues Nummernsystem für bestehende DGUV-Vorschriften. Das berücksichtigt eine anwenderfreundlichere Kennzeichnungslösung für Vorschriften der BG, GUV und UVV. Aus der BGV A3 ist die DGUV Vorschrift 3 entstanden.
Welche elektrischen Anlagen, Geräte und Maschinen sind zu prüfen?
ortsveränderliche elektrische Geräte z.B. Monitore, Computer, Drucker, Lampen, Netzteile, Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen
ortsfeste elektrische Anlagen z.B. Steckdosen, Verteiler- und Schaltschränke
ortsfeste elektrische Maschinen
Bei bestandener Prüfung erhält das jeweilige Gerät einen Prüfplaketten-Aufkleber mit der Angabe des Prüfdatums . Je nach Prüffristen (§ 5 Tabellen 1 A-C) ist der ordnungsgemäße Zustand Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen.
Für welche Gesetze und Normen bieten wir Ihnen Prüfplaketten an?
Prüfplaketten für Krankenhaus und Labor
Prüfplaketten für elektrische Prüfungen
Prüfplaketten nach DGUV / BGV / BGG / VDE / UVV
Prüfplaketten für Fahrzeuge und Fuhrpark
Prüfplaketten für Wartung und Inspektion
Prüfplaketten zur Qualitätssicherung
Prüfplaketten für Prüfmittel und Kalibrierung
Prüfplaketten für die Geräte- und Maschinenprüfung
Prüfplaketten für Entsorgungssysteme
Alle Prüfplaketten für den Elektro Check