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Sicherheitsschuhe - Anforderungen & Kategorien

Warum sind Sicherheitsschuhe nötig und nützlich?

Gute Sicherheitsschuhe schützen die Füße nicht nur beispielsweise mittels Stahlkappe, antistatischer Sohle und robuster Verarbeitung vor äußeren Gefahren, sondern beugen auch den Beanspruchungen durch permanent hohe Belastung vor. Wer aufgrund von Scheuerstellen, Blasen oder Überbeanspruchung als Folge von falscher Gewichtslagerung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt laufen kann, der kann in den meisten Fällen auch nicht mehr arbeiten.

Zu den Sicherheitsschuhe-Anforderungen "Schutz vor äußeren Gefahren" und "Schutz vor Schäden durch hohe Belastungen" kommt seit einigen Jahren auch noch ein ästhetischer Anspruch, der an Sicherheitsschuhe gestellt wird. Schützen sollen und müssen sie natürlich, aber sie sollen auch ein ansprechendes und passendes Äußeres bieten.

Grundanforderungen für Sicherheitsschuhe gemäß Euronormen

EN ISO 20345: Sicherheitsschuhe oder -stiefel mit Zehenschutzkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung gegen Stöße mit einer Energie von 200 J geprüft wurde. EN ISO 20347: Berufsschuhe oder Stiefel für Arbeitsbereiche mit geringem Verletzungsrisiko, ohne Zehenschutzkappe. DGUV 112-191 (ehemals BGR 191): Zur orthopädischen Veränderung geeignet.

Kategorien von Sicherheitsschuhen

Sicherheitsschuhe werden nach den verwendeten Materialien in zwei Gruppen unterteilt. Schuhe, die aus Leder oder anderen Stoffen bestehen (Gruppe 1) oder vollständig geformte oder vulkanisierte Schuhe (Gruppe 2). Darauf aufbauend ergibt sich die Einteilung der Sicherheitsschuhe in 5 Schutzklassen (S1-S5).

Sicherheitsschuhe gemäß EN ISO 20345 (Nachfolgenorm der EN 345) sind Schuhe mit Zehenschutzkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 200 J geprüft wurde. Die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren für Schuhe sind in der EN ISO 20344 (Nachfolgenorm der EN 344) geregelt. Hier sind verschiedene Kategorien von Sicherheitsschuhen definiert. Informieren Sie sich über die Zusatzanforderungen an Schuhen.

KENNZEICHNUNG DER SICHERHEITSSCHUHE NACH EN ISO 20345:2022 + BERUFSSCHUHE NACH EN ISO 20347:2022

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Eigenschaften SICHERHEITSSCHUHE mit Zehenschutz (EN ISO 20345)

SB

S1

S1P

S1PL

S1PLS

S2

S2 WR (S6)

S3

S3L

S3S

S3 WR (S7)

S3L WR (S7L)

S3S WR (S7S)

S4

S5

Eigenschaften BERUFSSCHUHE ohne Zehenschutz (EN ISO 20347)

OB

O1

O1P

O1PL

O1PS

O2

O2 WR (O6)

O3

O3L

O3S

O3 WR (O7)

O3L WR (O7L)

O3 WR (O7S)

Geschlossener Fersenbereich

Grundprüfung Rutschhemmung auf Keramikfliese

Profilierte Laufsohle

A Antistatik

E Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

P Widerstand gegen Durchstich 4,5 mm Prüfnagel (Stahlzwischensohle)

S Widerstand gegen Durchstich 3 mm Prüfnagel (Textiler Durchtrittschutz)

L Widerstand gegen Durchstich 4,5 mm Prüfnagel (Textiler Durchtrittschutz)

WPA Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

WR Wasserdichtheit, gesamter Schuh

Anforderungen nach EN ISO 20345 + 20347

Grundanforderungen (SB)

Anforderungen an die Zehenschutzkappe

  • Mindesthöhe: 15 Kilonewton nach statischen Drucktest

  • Winderstandsfähigkeit: 200 Joule Prüfenergie bei Falltest

Anforderungen an die Rutschhemmung

  • Grundprüfung durch Rutschtest: Keramikfliese mit Seifenlösung

Anforderungen an die Energieaufnahme

  • Fersenbereich

Anforderungen an die Materialqualität

  • Sicherheit, Leistung & Festigkeit der Materialien

Anforderungen an die Laufsohle

  • Getestet wird: Reißfestigkeit, Biegefestigkeit, Abriebwiderstand & Hydrolysebeständigkeit

  • Trennkraft zwischen den Laufsohlenschichten

Anforderungen an die Ergonomie

  • Spezifische ergonomische Merkmale & bequemes Schuhwerk

Anforderungen an die Einlegesohle

  • Getestet wird: Wasseraufnahme & -abgabe, Abriebwiderstand

Anforderungen an die Antistatik

  • Elektrische Durchgangswiderstand: > 100 kΩ und < oder = 1000 MΩ

Zusatzanforderungen (optional)

A

Antistatik

Normalerweise eine Grundanforderung - nur Zusatzanforderung bei Schutzklasse OB & SB

AN

Knöchelschutz

Optimale Passform, ohne Verrutschen, verhindert das Umknicken

CI

Kälteisolierung

30 min Prüfdauer bei -17°C: max. erlaubter Temperaturabfall beträgt 10°C

CR

Schnittschutz

Erforderliche Form: mind. Form B

Fähigkeit des Obermaterials, Schnitte im definierten Bereich über der Sohlenkante zu widerstehen

E

Energieaufnahmevermögen

Normalerweise eine Grundanforderung - nur Zusatzanforderung bei Schutzklasse OB & SB

FO

Kraftstoffbeständigkeit

Kraftstoffbeständigkeit (gegen Benzin und Öl) der Laufsohlenmaterialien

HI

Hitzeisolierung

30 min Prüfdauer auf 150°C heißem Sandbad: max. erlaubter Temperaturansteig beträgt 22°C

HRO

Verhalten gegen Kontaktwärme

Hitzebeständigkeit bei Kontaktwärme bis 300°C

LG

Ladder Grip

Absatzkante mind. 10 mm

Mindesthöhe des quer verlaufenden Profils im Gelenkbereich: 1,5 mm

Schützt beim Einsatz auf Leitern

M

Mittelfußschutz

Überlappung mit der Zehenschutzkappe muss mindestens 5 mm betragen

Mindestresthöhe im Mittelfußbereich

SC

Scuff Cap

gewährleistet Abriebbeständigkeit als Schutz insbesondere bei knieenden Arbeiten

SR

Rutschhemmung

Optionale Zusatzprüfung: Testen der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit Glycerin

WPA

Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

60 min Prüfdauer des Materials vom Schaftoberteil:

- max. Wasserdurchtritt von 0,2 g

- max. Wasseraufnahme zur Masse von 30 %

Grundanforderung bei allen Schutzklassen ab S2/O2 aufwärts

WR

Wasserdichtigkeit

Bestimmung der Beständigkeit gegen Wasserdurchtritt

Anforderungen an den Widerstand gegen Durchstich

P

Für Metalleinlage

Stärke des Prüfnagels: 4,5 mm

Druckstärke im Test: 1100 Newton

PS

Für Nichtmetallische Einlage

Stärke des Prüfnagels: 3 mm

Druckstärke im Test: 1100 Newton

PL

Für Nichtmetallische Einlage

Stärke des Prüfnagels: 4,5 mm

Druckstärke im Test: 1100 Newton

DGUV-112-191 (ehemals BGR 191): Vorgehensweise für orthopädische Zurichtungen an Sicherheitsschuhen

Wird eine Veränderung des Sicherheitsschuhs aus orthopädischer Sicht notwendig, muss ein Schuh verwendet werden, für den eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt. Werden Änderungen am Schuh vorgenommen, müssen diese dokumentiert, bzw. vom Unternehmer und Träger des Schuhs bestätigt werden.

Schuhe, die seitens des Herstellers für eine orthopädische Zurichtung durch einen Orthopädiemeister oder Sanitätshaus zugelassen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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