Verbotsschild Zutritt für Unbefugte verboten, gemäß ASR A1.3/D-P006, DIN 4844-2/D-P006, für den Innen- und Außeneinsatz, Material: selbstklebende Folie, temperaturbeständig von -40 bis +80°C, resistent gegen viele Chemikalien, Durchmesser: 200 mm
Vorübergehende oder stets geltende Durchgangs- sowie Zutrittsverbote auf einer Baustelle, auf dem Betriebsgelände oder Privatgrundstücken werden mit dem Verbotsschild „Zutritt für Unbefugte verboten" gemäß ASR A1.3/D-P006, DIN 4844/D-P006 gekennzeichnet. Mit Verbotszeichen kennzeichnen Sie als Arbeitgeber Gefahrenstellen und machen unmissverständlich klar, dass der Zutritt nur für Befugte oder einen bestimmten Personenkreis gestattet ist.