Normen und Vorschriften für persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung werden den sich permanent ändernden Arbeitsbedingungen entsprechend stetig weiterentwickelt. Vor allem Warnkleidung sorgt wesentlich dafür, dass Personen früher und damit rechtzeitig erkannt werden. Der aktuelle Stand der gesetzlichen Bestimmungen wird in folgenden drei Regelwerken festgelegt:
Somit ist Warnkleidung zu Recht keine freiwillige Anschaffung. Nach §35 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, müssen Personen, die auf dem Bau, bei Diensten der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr tätig sind, bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen. Daneben ergeben sich weitere Tätigkeitsfelder, bei denen eine fluoreszierende Garderobe zur Eigensicherung notwendig ist, z.B. Forstwirtschaft, Gleisbau, Flughafenbeschäftigte auf dem Vorfeld und Mitarbeiter von Abschleppdiensten, um nur einige zu nennen. Die seit Oktober 2013 gültige EN ISO 20471 beschreibt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dem Anspruch von Warnkleidung gerecht zu werden. In dieser Norm wird genau klassifiziert, welche Farben und Eigenschaften Bekleidung haben und erfüllen muss, um als Signalkleidung eingestuft zu werden.
Seit 30.9.2013 ersetzt die EN ISO 20471:2013 die EN 471. Die meisten Hersteller werden erst mit Ablauf ihrer jeweils auf 5 Jahre befristeten Baummusterprüfung nach neuer Norm zertifizieren lassen, so dass sich hieraus eine Übergangfrist von bis zu 5 Jahren ergibt. Doch was ist auffällige Warnkleidung genau? Ein Blick in die DGUV Information 212-016, vormals BGI/GUV-I 8591, schafft zusätzlich Klarheit. Grundsätzlich wird Warnkleidung in drei unterschiedliche Klassen eingeteilt. Klasse 3 bietet die beste Sichtbarkeit für den Anwender. Für den Grundstoff sind drei verschiedene Farben vorgesehen: fluoreszierend gelb, fluoreszierend orange-rot und fluoreszierend rot. Die Unterteilung in die verschiedenen Klassen erfolgt mittels der sichtbaren Fläche des fluoreszierenden und reflektierenden Materials.
Material | Klasse 3 | Klasse 2 | Klasse 1 |
---|---|---|---|
Fluoreszierend | 0,80 m² | 0,50 m² | 0,14 m² |
Retroreflektierend | 0,20 m² | 0,13 m² | 0,10 m² |
Mit kombinierten Eigenschaften | - | - | 0,20 m² |
Quelle: S. 11, DGUV-VÖ Information Warnkleidung, Dez. 2010 |