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ASR A1.2 – Anforderungen an Räume & Bewegungsflächen

Die ASR A1.2 konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Raumgrößen und Bewegungsflächen in Arbeitsstätten. Sie beschreibt, wie Arbeitsräume gestaltet sein müssen, damit Beschäftigte sicher und ergonomisch arbeiten können.

Inhalte und Anforderungen

Die ASR A1.2 legt Mindestanforderungen fest an:

  • Grundflächen von Arbeitsräumen

  • Raumhöhen, abgestimmt auf die jeweilige Raumgröße

  • Freie Bewegungsflächen am Arbeitsplatz

  • Zusätzliche Flächen für körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten

  • Sichere Verkehrswege, die jederzeit frei zugänglich sein müssen

Ziel ist es, ausreichend Platz für Bewegungen, ergonomische Arbeitsabläufe und sichere Fluchtwege zu gewährleisten. Weitere Vorgaben zu Verkehrswegen finden sich ergänzend in der ASR A1.8 – Verkehrswege.

Beispiele aus der Praxis

  • Arbeitsplätze müssen genügend Raum bieten, damit Beschäftigte sich frei bewegen können.

  • Verkehrswege dürfen nicht durch Möbel oder Material blockiert werden.

  • In Produktionsbereichen sind größere Bewegungsflächen nötig, etwa beim Heben, Tragen oder Bedienen von Maschinen.

Ergänzende Anforderungen zu Fluchtwegen sind in der ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge geregelt.

Anwendungsbereich

Die ASR A1.2 gilt für alle Arbeitsstätten, in denen Beschäftigte regelmäßig tätig sind. Sie bietet eine praxisnahe und rechtskonforme Orientierung, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sicher umzusetzen und ergonomische Arbeitsbedingungen zu schaffen.

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