ASR A3.5 - Anforderungen an die Raumtemperatur
Die ASR A3.5 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten und trägt den Titel „Raumtemperatur“. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf gesundheitlich zuträgliche Temperaturen in Arbeitsräumen. Ziel der ASR 3.5 ist es, Beschäftigte vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zu niedrige oder zu hohe Raumtemperaturen zu schützen und gleichzeitig eine angemessene Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Für Arbeitgeber bietet die ASR A3.5 eine praxisnahe Orientierung, wie die gesetzlichen Vorgaben im betrieblichen Alltag umzusetzen sind.
Was regelt die ASR A3.5?
Die ASR A3.5 legt Mindesttemperaturen für unterschiedliche Arbeitsräume fest. Dabei wird zwischen leichten, mittelschweren und schweren körperlichen Tätigkeiten unterschieden. Für überwiegend sitzende Tätigkeiten, wie sie typischerweise in Büros vorkommen, gilt beispielsweise eine Mindesttemperatur von 20 °C. Bei körperlich anstrengenderen Tätigkeiten können geringere Temperaturen zulässig sein.
Darüber hinaus enthält die ASR 3.5 Vorgaben zum Umgang mit hohen Außentemperaturen:
Bei Raumtemperaturen über +26 °C sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Bei Temperaturen über +30 °C müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden.
Überschreitet die Raumtemperatur +35 °C, ist der Raum ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Was müssen Unternehmen beachten?
Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Raumtemperatur zu berücksichtigen. Sie müssen sicherstellen, dass Arbeitsräume während der Nutzungsdauer gesundheitlich zuträgliche Temperaturen aufweisen. Dazu zählen bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, beispielsweise Klimaanlagen, Sonnenschutzsysteme oder flexible Arbeitszeiten bei Hitze.
Zudem sollten Arbeitgeber die Beschäftigten regelmäßig informieren und sensibilisieren. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Maßnahmen ist ebenfalls wichtig, um die Einhaltung der ASR A3.5 nachweisen zu können.
Kurz gesagt:
Die ASR A3.5 beziehungsweise ASR 3.5 konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen zur Raumtemperatur in Arbeitsstätten. Sie definiert Mindesttemperaturen, gibt Handlungsempfehlungen bei Hitze und verpflichtet Unternehmen zu geeigneten Schutzmaßnahmen. Damit trägt sie wesentlich zum Gesundheitsschutz und zur Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei.