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ASR A3.6 - Anforderungen an die Lüftung

Die ASR A3.6 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten mit dem Titel "Lüftung“". Diese konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf eine ausreichende und gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen. Ziel der ASR 3.6 ist es, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch eine angemessene Luftqualität sicherzustellen.

Was regelt die ASR A3.6?

Die ASR A3.6 definiert Anforderungen an die natürliche und technische Lüftung von Arbeitsstätten. Wesentliche Regelungsinhalte sind:

  • Sicherstellung einer ausreichenden Frischluftzufuhr in umschlossenen Arbeitsräumen

  • Vermeidung erhöhter CO₂-Konzentrationen

  • Berücksichtigung von

  • Raumgröße

  • Anzahl der anwesenden Personen

  • Art der Tätigkeit

  • möglichen Schadstoffquellen

  • Anforderungen an Fensterlüftung und freie Lüftung

  • Vorgaben für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)

  • Regelungen zu Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Lüftungssystemen

Ziel ist es, verbrauchte Luft, Gerüche und gesundheitsschädliche Stoffe wirksam abzuführen.

Was müssen Unternehmen beachten?

Unternehmen sind verpflichtet, die Vorgaben der ASR 3.6 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • Bewertung der bestehenden Lüftungssituation

  • Erstellung eines Lüftungskonzepts

  • Regelmäßige und ausreichende Stoß- oder Querlüftung (bei natürlicher Lüftung)

  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit technischer Lüftungsanlagen

  • Durchführung regelmäßiger Wartungen und Prüfungen

  • Unterweisung der Beschäftigten zum richtigen Lüftungsverhalten

  • Dokumentation der getroffenen Maßnahmen

Besonders in stark belegten Räumen oder bei Tätigkeiten mit erhöhter Schadstoffbelastung sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

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